Reisedokumente für KinderIst der Kinderausweis für Reisen ins Ausland noch gültig?

Die Verunsicherung ist groß: Sind Kinderausweise, die noch nicht abgelaufen sind, für Auslandsreisen nach wie vor gültig? Oder müssen Eltern von Kindern, die einen noch gültigen Kinderausweis besitzen, für die nächste Urlaubsreise einen neuen Reisepass beantragen?

von KidsAway-Redaktion

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Der alte Kinderausweis, der seit 2006 nicht mehr ausgestellt wird. © BMI

Der alte Kinderausweis, der seit 2006 nicht mehr ausgestellt wird.

© BMI

Seit dem 26. Juni 2012 gilt: Jedes Menschlein, egal wie alt, benötigt ab Geburt für Auslandsreisen und Auslandsurlaube ein eigenes, gültiges Reisedokument. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind somit seitdem ungültig.

Das bedeutet konkret, dass für eine Reise ins Ausland – abhängig vom Reiseziel – für Babys und Kinder folgende Reisedokumente zur Auswahl stehen:

  • Kinderreisepass
  • Elektronischer Reisepass (ePass)
  • Personalausweis
  • Kinderausweis

 

Der Kinderausweis

Der Kinderausweis – nicht zu verwechseln mit dem Kinderreisepass – wird seit dem 01. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Noch nicht abgelaufene Kinderausweise behalten jedoch bis auf weiteres ihre Gültigkeit, wobei inzwischen vermutlich fast niemand mehr einen gültigen Kinderausweis besitzt.

Mit einem noch gültigen Kinderausweis könnt ihr euer Kind also mit in den Urlaub in die meisten EU-Länder nehmen. Jedoch ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu Problemen gekommen, insbesondere wenn der Kinderausweis kein Lichtbild enthielt. Und für viele Reiseziele in Übersee ist der Kinderausweis schlichtweg nicht mehr zugelassen.

Wer mögliche Komplikationen vermeiden und auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte vor der nächsten Urlaubsreise ein neues Reisedokument für sein Baby oder Kind beantragen. Welches Reisedokument für euer Kind das richtige ist und wie ihr den Reisepass beantragt, haben wir in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium für euch in einen PDF-Ratgeber zusammengestellt.

 

Einreisebestimmungen für Kinderausweishalter für ausgewählte Urlaubsländer

Hier könnt ihr anhand einer Länderauswahl sehen, wie unterschiedlich die Länder dieser Welt den deutschen Kinderausweis einstufen:

 

Kinderausweis-Regelungen ausgewählter Urlaubsländer in Europa

Urlaubsland Einreise mit gültigem Kinderausweis möglich? Zusätzliche Bestimmungen
Frankreich
Italien
Österreich
Schweiz
Spanien (1)
Einreise ist auch mit einem bereits abgelaufenen Kinderausweis (maximal seit einem Jahr ungültig) möglich.
Niederlande Kinder über 14 Jahre müssen ein Passfoto im Kinderausweis haben. Die Einreise ist auch mit einem höchstens seit einem Jahr abgelaufenen Kinderausweis möglich.
Großbritannien Der Kinderausweis muss bis zum Ende der Reise gültig sein.

(1) Spanien: In der Praxis hat es Fälle gegeben, wo ein Kinderausweis ohne Foto nicht anerkannt wurde.

 

 Kinderausweis-Regelungen ausgewählter Urlaubsländer außerhalb Europas

Urlaubsland Einreise mit gültigem Kinderausweis möglich? Zusätzliche Bestimmungen
Ägypten Der Kinderausweis muss ein Foto enthalten. Nur für Kinder unter 16 Jahre. Der Kinderausweis muss noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Australien Der Kinderausweis muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.
Brasilien
Neuseeland
Polen Nur Kinderausweise mit Lichtbild werden akzeptiert.
Südafrika Die Einreise ist nur mit einem Kinderausweis mit Lichtbild möglich.
Thailand Die Einreise mit einem Kinderausweis ist nicht möglich.
USA Mit Kinderausweis ist ein Visum für die Einreise erforderlich.

 

 

TippAkzeptanz des Kinderausweises prüfen

Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes könnt ihr euch informieren, ob euer Reiseziel einen noch gültigen Kinderausweis für die Ein- und Ausreise akzeptiert. Topaktuelle Auskünfte über die derzeit gültigen Reisebestimmungen erhaltet ihr direkt bei der jeweiligen Botschaft eures Reiselandes.

 


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Kommentar als Gast schreibenKommentar (1)

  • Gut zu wissen, dass der Kinderausweis noch gültig ist. Hätte ich nicht gedacht. Danke für die Info.

    Antworten | 1. Oktober 2012

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