Wir fragen Experten zur VerkehrssicherheitMit Kindern sicher Autofahren: eure häufigsten Fragen

Welche Autokindersitze sind wirklich sicher? Wie funktioniert das mit den ADAC-Tests, und was muss man beim Anschnallen im Wohnmobil beachten? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Autofahren mit Kindern geben anerkannte Sicherheitsexperten.

von KidsAway-Redaktion


Zum Thema Autokindersitz haben Eltern viele Fragen © ADAC/Edward Beierle

Zum Thema Autokindersitz haben Eltern viele Fragen

© ADAC/Edward Beierle

Zum Thema Autokindersitze und Autofahren mit Kindern werden uns immer wieder Fragen von Eltern gestellt – jetzt haben wir Experten, die es wissen müssen, um Antworten gebeten.

Die lange Liste mit euren Fragen haben wir drei Experten vorgelegt: Herr Paulus vom ADAC-Technikzentrum, Polizeihauptkommissar Haroske von der Jugendverkehrsschule Mannheim, das Bundesinstitut für Risikobewertung und Frau Gudehus vom Fachverbund Die Kindersitzprofis haben uns Rede und Antwort gestanden.

In Teil zwei unserer Experten-Reihe geht es rund ums Autofahren mit kleinen und großen Kindern. Außerdem haben wir einige Fragen zur Sicherheit im Wohnmobil und beim Busfahren untergebracht.

 

1) Warum sollen kleine Babys nicht lange in der Babyschale liegen? Im Tragetuch sind sie doch auch total gekrümmt?

Friederike Gudehus von Die Kindersitzprofis: „Babys sollten so kurz wie möglich in der Babyschale und dabei in möglichst flacher Position liegen. Gleichzeitig gilt aber in puncto Sicherheit im Auto: je aufrechter, desto sicherer. Man versucht nun eine Babyschale zu wählen, die so wenig wie möglich den Hals bzw. Rücken des Babys krümmt. Das Problem an der gekrümmten Haltung in der Babyschale ist vor allem, dass die Atmung durch das fehlende Stützen des Kopfes bei Babys zum Herabsinken der Sauerstoffsättigung führen kann.

Den Vergleich zur Haltung im Tragetuch kann in der Form nicht gezogen werden. Die Haltung darin unterscheidet sich vor allem durch die unterschiedliche Stützung des Kopfes. Des Weiteren wird von einem korrekt gebundenen Tragetuch der Rücken noch einmal extra gestützt, was in der Babyschale nicht der Fall ist.

Wir empfehlen daher unbedingt, bei langen Autofahrten für ausreichende Pausen zu sorgen und gegebenenfalls eine Babyschale mit Liegeposition zu nutzen, die bei Babys mit einer Atemthematik (z. B. zu früh geborene Kinder mit Sauerstoffüberwachung) einen guten Kompromiss darstellen.“

 

TippHier lest ihr, was ihr auf langen Autofahrten mit Baby noch beachten müsst.

 

2) Wenn mein Kind im Kindersitz einschläft und sein Kopf dabei nach vorn fällt, ist es dann noch sicher angeschnallt? 

Polizeihauptkommissar Haroske: „Ja, solange noch ein korrekter Gurtverlauf gewährleistet ist.“

 

3) Wenn mein Kind auf einer Sitzerhöhung sitzt, kann es dann durch die Seitenairbags im Auto verletzt werden?

Polizeihauptkommissar Haroske: „Wenn es ordnungsgemäß sitzt, nein.“

 

4) Wenn ein Sitz beim ADAC-Test ein „ungenügend“ bekommt, kann ich ihn dann trotzdem benutzen oder ist das gefährlich für mein Kind?

Jeder Autokindersitz muss Crashtests überstehen © ADAC

Jeder Autokindersitz muss Crashtests überstehen

© ADAC

Herr Paulus vom ADAC ist knallhart: „Der Sitz hat zwar weiterhin die Zulassung, wir empfehlen aber, ihn dann nicht mehr zu kaufen.“

Polizeihauptkommissar Haroske sieht das differenzierter: „Jein. In die ADAC-Testnote fließen ja mehrere sehr unterschiedliche Bewertungen ein, von der Crash-Sicherheit über den Einbau und die Ergonomie bis zum Schadstoffgehalt des Sitzbezugs.

Das Kriterium Sicherheit, eigentlich ja das wichtigste bei einem Autokindersitz, fließt nur zu 50 % in das Endergebnis ein. Die Endnote kann also schlecht sein, auch wenn ein Sitz im Crashtest gut abgeschnitten hat. Man muss die Testergebnisse daher genau lesen und nicht nur auf die Endnote schauen.

Sitze der Gruppe II/III, bei denen für größere Kinder die Rückenlehne abgenommen werden darf, schneiden beispielsweise meistens schlecht ab. Teil des ADAC-Tests ist nämlich ein Seitencrash, und ohne die Lehne ist der schlichtweg nicht zu bestehen. Aus diesem Grund geben die renommierten Kindersitzhersteller immer an, dass die Rückenlehne nicht abgenommen werden darf – auch wenn das zum Teil ganz einfach möglich wäre. Aber ein vernichtendes ADAC-Urteil macht einen hochpreisigen Kindersitz in Deutschland nahezu unverkäuflich, das Risiko gehen die Hersteller verständlicherweise nicht gern ein.

Billighersteller legen auf die Testnote weniger Wert, sie haben einen anderen Kundenstamm als Zielgruppe. Und diese Eltern sind nicht unbedingt nachlässig: Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsnorm ECE R44 erfüllen ja trotzdem alle in Europa verkauften Kindersitze.“

 

TippDie aktuellen Ergebnisse der ADAC-Tests findet ihr in diesem Beitrag, den wir regelmäßig aktualisieren.

 

5) Ist ein Autokindersitz, der (noch) nicht vom ADAC getestet wurde, gefährlich für mein Kind?

Polizeihauptkommissar Haroske meint: „Das lässt sich nicht sagen. Obwohl natürlich alle Systeme die gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungstest erfolgreich absolviert haben, können bei den deutlichen höheren Anforderungen des ADAC-Tests noch gravierende Schwachstellen aufgedeckt werden.

Davon können auch renommierte Hersteller betroffen sein, wie der Test von 2013 zeigt: Hier wurden etwa beim Axkid Kidzofix und Römer Xtensafix erhebliche sicherheitsrelevante Mängel festgestellt. Die Hersteller haben darauf reagiert und nachgebessert bzw. das System vom Markt genommen und durch ein anderes ersetzt.“

 

6) Wie ernst müssen wird die Schadstoffbelastung eines Autokindersitzes für unsere Kaufentscheidung nehmen? Immer wieder werden ja Sitze deshalb auf „mangelhaft“ abgewertet.

Dazu gibt es einen interessanten Bericht vom Pressedienst Fahrrad (auf YouTube zu sehen unter https://www.youtube.com/watch?v=iutUpqhcuE8). Hier wurden Testergebnisse von ADAC und Stiftung Warentest kritisch hinterfragt, bei denen Fahrradanhänger aufgrund erhöhter Schadstoffkonzentrationen zum Teil als mangelhaft bewertet wurden. Im Fokus der Bewertung standen die als krebserregend verdächtigten PAK-Stoffe, die in den letzten Jahren auch das Test-Aus für einige Autokindersitze bedeuteten (etwa die erste Generation des Doona Travel System).

Bei genauerer Recherche stellte sich heraus, dass der ADAC und die Stiftung Warentest für ihre Tests Schadstoff-Grenzwerte ansetzen, die für Materialien wie Babyspielzeug oder Schnuller gelten (also „Dinge, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden“). Der TÜV Rheinland vergibt sein Testsiegel allerdings nach Grenzwerten für die Kategorie 2 (Babykleidung und andere Materialien, mit denen Kinder voraussichtlich länger als 30 Sekunden Hautkontakt haben) – die deutlich höher liegen.

Ist der Bezug eines Kinderfahrradanhängers oder Autositzes wirklich mit einem Schnuller gleichzusetzen? Es wird aber noch interessanter. Weder ADAC noch Stiftung Warentest haben nämlich sogenannte Migrationstests folgen lassen, die klären würden, ob die in den Bezügen enthaltenen Schadstoffe überhaupt durch Berührung oder Lutschen herausgelöst werden können. Der TÜV Rheinland hat das bei einem beanstandeten Kinderfahrradanhänger getan – mit dem Ergebnis, dass rein gar nichts passiert.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sagt dazu eindeutig: „Für die Abschätzung des Gesundheitsrisikos sind weniger die PAK-Gehalte in einem Produkt relevant, als vielmehr die Mengen, die bei Hautkontakt freigesetzt und vom Verbraucher aufgenommen werden.“

 

7) Wonach entscheidet der ADAC, welche Autokindersitze er testet?

Polizeihauptkommissar Haroske von der Jugendverkehrsschule Mannheim: „Die Tests werden zwar auf der Anlage des ADAC in Landsberg gefahren, aber nicht der ADAC allein ist verantwortlich. Vielmehr sind bei diesem Test viele Institutionen, wie Stiftung Warentest, ÖAMTC, TCS und andere beteiligt. Die Auswahl der Testsitze erfolgt gemeinsam mit allen Testpartnern. Wenn ein Produkt in vielen Ländern angeboten wird oder besonders innovativ ist, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es in den Test kommt.“

 

8) Warum gibt es in Deutschland kaum Reboarder, in Skandinavien aber schon?

Autokindersitz aus den 60ern - gruselig! © New Baby Car Seat - 3 Months - June 1962 von RichardBH unter CC BY 2.0

Autokindersitz aus den 60ern - gruselig!

© New Baby Car Seat - 3 Months - June 1962 von RichardBH unter CC BY 2.0

Polizeihauptkommissar Haroske sieht das nicht so: „Das stimmt so nicht (mehr). Obwohl sich viele Händler (besonders die großen Ketten) noch sehr schwer tun und kaum Reboarder anbieten, gibt es immer mehr Fachgeschäfte, die nicht nur die Sitze, sondern auch eine fundierte Beratung anbieten (zum Beispiel die Zwergperten).

Der Markt entscheidet nun mal – nur das, was von den Eltern verlangt und gekauft wird, wird auch angeboten. Erst in den letzten Jahren verlangen die deutschen Verbraucher zunehmend rückwärts gerichtete Systeme. Die reinen Reboarder haben bei uns immer noch sehr geringe Marktanteile.“

 

9) Wieso schneiden Reboarder im ADAC-Test oft schlechter ab als vorwärts gerichtete Kindersitze, obwohl sie doch viel sicherer sein sollen?

Herr Paulus vom ADAC meint: „Reboarder werden bei uns genauso streng getestet wie vorwärtsgerichtete Kindersitze. Das Testurteil bildet sich aus den Komponenten Sicherheit und Fehlbedienungsmöglichkeit; nur bei sehr hohen Schadstoffwerten wird die Testnote zusätzlich abgewertet. Es gibt auch gute Reboarder in unseren Tests!“

Wir müssen uns trotzdem wundern, wenn wir die Ergebnisse des wesentlich strengeren schwedischen schwedischen Kindersitztests Folksam anschauen. Testsieger sind dort immer Reboarder, zuletzt der Besafe izi Plus.

Polizeihauptkommissar H. Haroske ergänzt: „Der Test gewichtet die Sicherheit ja nur mit 50 %. Erhöhte Schadstoffwerte, mögliche Fehler beim Einbauen des Sitzes durch eine kompliziertere Gurtführung (bei Sitzen ohne Isofix) oder schlicht der höhere Platzbedarf eines Sitzes führen dann oft zu Abwertungen und in der Summe zu einem schlechteren Gesamtergebnis.

Problematisch ist der Test auch für Kombi-Reboarder, die über mehrere Gewichtsgruppen hinweg und dann zum Teil auch vorwärts gerichtet eingesetzt werden dürfen. Sie werden dann in jeder Gewichtsgruppe und jeder Fahrtrichtung getestet, und das schlechteste Ergebnis ist gleichzeitig die Gesamtnote.“

 

Tipp Warum Reboarder für Kinder unter vier Jahren generell die beste Wahl sind, erklären wir euch in diesem Beitrag und auch hier noch einmal.

 

10) Ist ein Fangkörpersitz sicherer als ein Gruppe-I-Sitz mit Fünfpunktgurt? Warum?

Polizeihauptkommissar Haroske: „Nein, ist er nicht. Besonders nicht für sehr kleine Kinder, denen der Fangkörper praktisch knapp unters Kinn reicht. Der Kopf schlägt dann bei einer Bremsung auf den Tisch auf. Außerdem drückt der Fangkörper auf die Brust, die bei den kleinen Passagieren noch nicht sehr stabil ist.

Welches System generell besser ist, lässt sich nicht sagen. Das wird in Expertenkreisen kontrovers diskutiert. Ein 5-Punkt-Gurtsystem gibt Schutz, muss aber immer möglichst eng am Körper des Kindes anliegen (mehr als zwei nebeneinandergelegte Finger sollten nicht zwischen Brust und Gurt passen). Bei dicker Winterkleidung ist ein korrekter Gurtverlauf nicht möglich – es kann eine sogenannte Gurtlose entstehen, so dass das Kind bei einem Aufprall erst später zurückgehalten wird, wenn es schon ein Stück mit voller Wucht nach vorn geflogen ist. Zusammen mit dem Risiko, dass der Sitz selbst schon zu locker eingebaut wurde (was in der Praxis leider häufig der Fall ist), kann auch ein angeschnalltes Kind dann mit dem Kopf an den Vordersitz krachen und sich schwer verletzen.

Fangkörpersysteme sind hier eindeutig die bessere Lösung: Hier wird der Sitzgurt des Autos einmal um den Fangkörper gelegt und fertig, es kann kaum zu Einbaufehlern oder Gurtlosen kommen. Allerdings sind Fangkörpersysteme oft wenig bequem – ich habe in der Praxis unzählige Kinder erlebt, die den Fangtisch abgelehnt haben.“

Im Crashtest weisen Fangkörpersitze tatsächlich niedrigere Belastungswerte im Nacken auf als Kindersitze mit Fünf-Punkt-Gurt. Allerdings sind beide immer noch so hoch, dass im Extremfall das Genick eines kleinen Kindes brechen würde – eine Querschnittslähmung oder der Tod wären die Folge.

Wie hoch die Belastung im Bereich von Brust und Bauch bei einem Fangkörpersitz ist, hat bisher noch kein Crashtest gemessen, und es gibt auch noch keine Forschungen dazu, welcher Messwert hier der maximale wäre.

Unser Urteil: Vorwärts gerichtete Kindersitze sind für Kinder unter zwei Jahren, nach Ansicht von Experten sogar unter vier Jahren, einfach noch nicht geeignet. Es gibt inzwischen zahlreiche gute und bezahlbare Reboarder auf dem deutschen Markt – warum also unnötige Risiken für unsere Kinder eingehen?

 

11) Gibt es so etwas wie die ADAC-Tests für Kindersitze auch in anderen Ländern? Woran orientieren wir uns, wenn wir in den USA einen Kindersitz kaufen wollen?

Für jedes Kind den passenden Sitz © ADAC

Für jedes Kind den passenden Sitz

© ADAC

Eine unabhängige Organisation, die Sicherheitstests von Autokindersitzen durchführt, gibt es in den USA nicht. Eltern, die Wert auf Sicherheit und Qualität legen, müssen sich an den Empfehlungen von Elternforen wie Carseat.org orientieren. Hier sind Experten für Verkehrstechnik, Kinderärzte und viele andere ehrenamtlich in Sachen Kindersicherheit engagiert.

Als Reisende müsst ihr nicht zwangsläufig einen US-Kindersitz kaufen. Die US-Norm FMVSS enthält nämlich einen Paragraphen, der alle Kindersitze mit Zulassung eines UN-Staats für die Benutzung in den USA zertifiziert – was deutsche Kindersitze eindeutig einschließt.

Es kann allerdings zu Problemen kommen, wenn ihr ein Mietauto habt, in dem Kindersitze nur mit dem LATCH-System oder mit einem Top-Tether-Haken befestigt werden können. Solche Befestigungsmechanismen weisen europäische Kindersitze in aller Regel nicht auf.

 

TippWir haben noch mehr Tipps gesammelt, was ihr bei Autofahrten in anderen Ländern beachten müsst.

 

12) Warum sind vorwärts gerichtete Kindersitze in manchen Autos auf dem Beifahrersitz nicht erlaubt?

Polizeihauptkommissar Haroske: „Die Regelungen zur Verwendung des Beifahrersitzes sind in Europa nicht einheitlich. Manche Kindersitzhersteller orientieren sich einfach an den Bestimmungen ihres Landes. Außerdem stellt eine zu große Nähe zum aktiven Beifahrerairbag immer ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar. Kein Kindersitz-Hersteller weiß im Vorfeld, in welchem Fahrzeug sein Kindersitz mit welchem Abstand zum Beifahrerairbag verwendet wird. Aus haftungsrechtlichen Gründen „verbietet“ man dann vorsichtshalber einfach die Nutzung auf dem Beifahrersitz.“

 

13) Muss ich als Hochschwangere beim Autofahren Angst haben, dass mein Baby durch den Beckengurt verletzt werden könnte?

Polizeihauptkommissar Haroske: „Weder die älteren P-Dummys noch die neuen, sensibleren Q-Dummys können die Kräfte exakt messen, die bei einem Crash in den Bauchbereich einwirken. Ein Crashtest, der einen Unfall mit Schwangeren simuliert, wurde daher meines Wissens noch nicht durchgeführt.

Sich als Schwangere gar nicht anzugurten, wäre allerdings die schlechteste und dazu eine nicht zulässige Lösung. Die Firma BeSafe bietet mit dem „BeSafe Schwanger“ einen Gurtadapter an, der den Beckengurt nach unten zwischen die Beine umlenkt. Damit sind Schwangere so gut wie möglich geschützt.“

 

TippHier findet ihr alles, was ihr über Autoreisen in der Schwangerschaft wissen müsst.

 

14) Welche Sitzplätze sind im Wohnmobil die sichersten für Kinder?

Gemütlich, aber nicht eben sicher! © Pixabay

Gemütlich, aber nicht eben sicher!

© Pixabay

Polizeihauptkommissar Haroske: „Die Sitze im hinteren Bereich sind am empfehlenswertesten, sofern sie für die Benutzung mit einem Kindersitz freigegeben sind.

Generell gilt: Vor dem Kind sollen sich genügend freier Raum befinden, in den der Oberkörper vorfallen kann, ohne irgendwo anzustoßen. (Maximal 55 cm sind auch in der ECE-44-Zertifizierung für Autokindersitze festgelegt. Ist die Vorverlagerung größer, bekommt das System keine Zulassung.)“

15) Gibt es auch Kindersitze, die man auf seitlichen Sitzen verwenden darf?

Polizeihauptkommissar Haroske: „Nein, die gibt es nicht. Kinderrückhaltesysteme werden entweder in oder gegen die Fahrtrichtung zugelassen. Auf seitlich gerichteten Sitzen dürfen nur Erwachsene bzw. Personen sitzen, die mindestens zwölf Jahre oder 150 cm groß sind, also nicht mehr unter die Kindersitzbenutzungspflicht fallen. Voraussetzung: Diese Sitze müssen für die Personenbeförderung freigegeben sein (Fahrzeughandbuch beachten).“

 

16) Wenn die Kinder im Wohnmobil während der Fahrt am Tisch sitzen, ist das sicher? Knallen die nicht mit dem Kopf auf die Tischplatte?

Polizeihauptkommissar Haroske: „Doch, diese Gefahr besteht. Im Fahrzeughandbuch sollte darüber ein Hinweis zu finden sein, ob und unter welchen Bedingungen dieser Platz überhaupt für die Beförderung von Kindern im Kindersitz freigegeben ist.“

 

17) Muss man auch in Shuttle-Bussen, Minibussen etc. eine Babyschale verwenden? Da gibt es doch oft gar keine Gurte, oder?

Polizeihauptkommissar Haroske erklärt: „In Deutschland sind Kindersitze in Bussen ab 3,5 Tonnen Gesamtmasse nicht vorgeschrieben. Gibt es allerdings Gurte (meist sind das nur Beckengurte) am Sitz, müssen sie auch verwendet werden!

Wird ein Bus im Linienverkehr eingesetzt oder sind stehende Fahrgäste zugelassen, entfällt auch die Anschnallpflicht.“

 

TippWie es in anderen Ländern mit solchen Verkehrsmitteln aussieht, könnt ihr in diesem Beitrag nachlesen.

Ihr habt noch weitere Fragen zum Autofahren mit Babys und Kindern? Dann stellt sie uns bitte!

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Kommentar als Gast schreibenKommentar (1)

  • Alex

    „Die US-Norm FMVSS enthält nämlich einen Paragraphen, der alle Kindersitze mit Zulassung eines UN-Staats für die Benutzung in den USA zertifiziert – was deutsche Kindersitze eindeutig einschließt.“

    Welcher Paragraph soll das genau sein?… Laut schriftlicher Aussage der zuständigen Behörde in den USA ist es definitiv NICHT erlaubt Autositze zu verwenden die nicht nach FMVSS 213 geprüft sind und das entsprechende Prüfzeichen haben.

    Antworten | 12. April 2017

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