Fliegen mit KindernFlugtipps für Familien: Was darf ins Handgepäck, was nicht?

Packen für den Urlaubsflug ist sowieso schon anstrengend. Die Flüssigkeitenregelung für das Handgepäck macht es noch komplizierter. Für Familien mit kleinen Kindern gibt es einige wissenswerte Ausnahmen!

von KidsAway-Redaktion

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Mit viel Gepäck in den Urlaub - für Familien normal © famveldman - Fotolia.com

Mit viel Gepäck in den Urlaub - für Familien normal

© famveldman - Fotolia.com

Am 10. August 2006 versuchten Terroristen in London, flüssigen Sprengstoff an Bord mehrerer Flugzeuge zu bringen. Der Anschlagsversuch wurde rechtzeitig entdeckt – und seitdem besteht eine sogenannte Flüssigkeitenregelung, die ähnliche Anschläge künftig verhindern soll.

Um es unmöglich zu machen, noch an Bord Sprengstoff herzustellen, dürfen nur kleinste Mengen, nämlich je 100 ml, im Handgepäck mitgebracht werden. Diese Mengen müsst ihr außerdem auf Verlangen vorzeigen, sie werden an der Sicherheitskontrolle zumindest stichprobenartig überprüft (da es nach wie vor keine Möglichkeit gibt, Flüssigkeiten automatisch zu scannen).

Grundsätzlich gilt bis heute: Jeder Flugpassagier darf bis zu zehn Behälter à maximal 100 ml mit diversen Flüssigkeiten, Gelen und Sprays mit an Bord nehmen – zusammengepackt in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte. Alles, was darüber hinaus geht oder einfach so im Handgepäck gefunden wird, muss bei der Sicherheitskontrolle abgegeben oder ausgeschüttet werden.

Das gilt übrigens auch für größere Behälter, die mit nur 100 ml gefüllt sind. Alles weg!

 

ErfahrungsberichtWeil nach wie vor viele Passagiere die Flüssigkeitenregelung für das Handgepäck nicht kennen, vergessen oder falsch gedeutet haben, fallen allein auf deutschen Flughäfen schätzungsweise  sechs Tonnen Müll an – und zwar jeden Tag.

So albern und gemein euch die Sicherheitsbestimmungen auch erscheinen mögen: Lest sie euch vor eurem Flug genau durch und beachtet sie. Wenigstens der Umwelt zuliebe!

 

Neben den potenziell gefährlichen Flüssigkeiten sind natürlich auch andere Gegenstände im Handgepäck verboten, die sich als Waffe verwenden ließen: Dazu zählen alle spitzen und mit scharfen Klingen versehenen Sachen, aber auch Waffen-Imitate und leicht entzündliche Dinge wie Streichhölzer und alles, was Benzin und Gase enthält.

Was viele nicht wissen: Ein normales Gasfeuerzeug und Sicherheitsstreichhölzer, die am Körper getragen werden, dürft ihr mit an Bord eines Flugzeugs nehmen.

Auch Nagelscheren, Wegwerf-Rasierer und kleine Taschenmesser sind im Handgepäck nach wie vor ganz offiziell erlaubt – all das fällt unter „Dinge des täglichen Bedarfs“. Da es bei der Sicherheitskontrolle aber immer auf das abschließende Okay des gerade tätigen Beamten ankommt, solltet ihr alles, was spitz oder scharf ist, sicherheitshalber trotzdem im großen Koffer aufgeben. Denkt daran: Was ihr nicht mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen dürft, landet zwangsläufig im Müll.

 

Sonderregeln für Familien

Für Familien gelten gelockerte Regeln für das Handgepäck © Irina Schmidt - Fotolia.com

Für Familien gelten gelockerte Regeln für das Handgepäck

© Irina Schmidt - Fotolia.com

Seit Anfang 2014 dürfen Babybrei, künstliche Babymilch, andere Getränke für Babys und Kleinkinder wieder in größeren Mengen im Handgepäck mitgenommen werden. Dasselbe gilt für flüssige Medikamente und medizinische Spezialnahrung. All diese Flüssigkeiten braucht ihr nicht mehr in Kleinstportionen in einem Plastikbeutel zu verstauen.

Ihr müsst sie aber trotzdem an der Sicherheitskontrolle ungefragt auspacken und vorlegen. Sie werden dann mit dem Röntgengerät gescannt – was nach allen vorliegenden Erkenntnissen keinen negativen Effekt auf die Qualität der Nahrung hat.

Die Lockerung des Flüssigkeitenverbots für „Babynahrung“ ist relativ vage, stellt euch also auf Diskussionen ein. Es hilft zum Beispiel, wenn ihr den Tee oder Saft für euer Baby oder euer Kleinkind in eine deutlich erkennbare Baby-Trinkflasche gefüllt habt. Als Höchstalter für „Babys“ gelten drei Jahre

Generell dürft ihr keine unbegrenzten Mengen im Handgepäck dabeihaben. Die Zahl der Breigläschen oder der Milchfläschchen muss glaubhaft zur Länge eurer Flugstrecke passen.

Abgepumpte Muttermilch (und das Eis, das eventuell zum Kühlen nötig ist) darf nach Auskunft der La Leche Liga schon seit 2007 in beliebiger Menge und in beliebigen Aufbewahrungsbehältern ins Handgepäck – auch hier gilt allerdings wieder: Sie muss bei der Sicherheitskontrolle unaufgefordert vorgezeigt werden. Auch wenn ihr ohne euer Baby fliegt, habt ihr ein Recht darauf!

Babymilch darf ohne Weiteres ins Handgepäck © Africa Studio - Fotolia.com

Babymilch darf ohne Weiteres ins Handgepäck

© Africa Studio - Fotolia.com

Da die Beamten ziemlich sicher eine Sichtkontrolle machen wollen, empfiehlt es sich übrigens, abgepumpte Muttermilch und vorbereitete künstliche Babymilch in durchsichtige Behälter zu füllen. Wenn ihr sie nämlich öffnen oder gar umfüllen müsst, kann sie mit Keimen verseucht und für euer Baby unbrauchbar werden.

Zum „Babybedarf“ gehören übrigens auch mit kühlendem Gel gefüllte Beißringe – die dürft ihr ebenfalls ganz normal im Handgepäck transportieren.

Leider funktionieren die Flüssigkeitenscanner, die 2014 an vielen Flughäfen installiert wurden, nach wie vor nicht gut. Es ist also möglich, dass euch die Sicherheitsbeamten dazu auffordern, eure „Sonderflüssigkeiten“ zu probieren. Auch ein ärztliches Attest für Spezialnahrung oder Medikamente kann im Zweifelsfall verlangt werden.

 

So muss der „wiederverschließbare Plastikbeutel“ aussehen

Eure Flüssigkeiten im Handgepäck gehören in eine durchsichtige, wiederverschließbare Plastiktüte mit maximal einem Liter Fassungsvermögen. Ihr dürft bis zu zehn 100-ml-Behälter hineinstecken, danach muss sie sich aber immer noch komplett schließen lassen.

In Frage kommen dafür zum Beispiel Gefriertüten mit Ziplock-Verschluss, die auch von den meisten Reisenden benutzt werden. Oft sind sie in Geschäften direkt am Flughafen erhältlich, darauf verlassen solltet ihr euch aber nicht. Erlaubt sind daneben auch andere integrierte Verschlüsse wie Reißverschlüsse oder Klettverschlüsse, auch eingearbeitete Kordelzugverschlüsse. Es genügt jedoch nicht, wenn ihr die Tüte mit einem Kabelbinder, mit Klebestreifen oder Ähnlichem selbst verschließt (dann geht sie nämlich nicht mehr auf und zu).

Den Beutel mit den Flüssigkeiten müsst ihr bei der Sicherheitskontrolle getrennt vom übrigen Handgepäck vorzeigen und durch die Röntgenanlage schieben. Legt ihn also ganz oben in euer Handgepäck und nehmt ihn vor dem Passieren des Tors ungefragt heraus.

 

Tipp So wenig wie möglich ins Handgepäck

Packt alle flüssigen oder irgendwie zweifelhaften Dinge schon zu Hause in euer Reisegepäck, das ihr am Gepäckschalter aufgeben wollt. In eurem persönlichen Handgepäck solltet ihr nur die allernötigsten flüssigen Artikel mitnehmen.

 

Duty-free-Einkäufe, die ihr im Transitbereich des Flughafens hinter der Sicherheitskontrolle erwerbt, werden versiegelt in spezielle Beutel gepackt. Achtung: Die gelockerte Flüssigkeitenregelung gilt nur für Einkäufe, die ihr am Reisetag gemacht habt. Haltet den Kassenbeleg vorsichtshalber griffbereit.

Und: Wenn ihr aus Ländern außerhalb der EU kommt oder in die USA fliegt, müsst ihr dort bei der Einreise eure zollfrei eingekauften Flüssigkeiten eventuell trotzdem abgeben.


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