Gesund im Urlaub mit KindGesundheit auf ReisenMedikamente in den Urlaub mitnehmen – was ihr wissen müsst
Eltern kennen das: Kinder werden auch und sogar besonders gern mal im Urlaub krank. Das passende Arzneimittel gibt es im Ausland oft nicht zu kaufen. Worauf ihr achten müsst, wenn ihr die Reiseapotheke packt, sagen wir euch in diesem Beitrag.
Teil 12 von 16 der Serie Gesund im Urlaub mit Kind
von KidsAway-Redaktion
Medikamente mit auf Reisen nehmen - gewusst wie
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Für eine gut ausgestattete Reiseapotheke sprechen vor allem drei Gründe:
- Nicht in jedem Land (und auch nicht in jedem Ferienort) lassen sich die benötigten Medikamente leicht besorgen.
- Die Suche nach einer Apotheke ist oft mühsam und der Name des Wirkstoffs ist vielleicht nicht bekannt (oder das Medikament heißt im Ausland ganz anders).
- Vor allem in Asien und Afrika gibt es große Probleme mit gefälschten Medikamenten, die ein abgelaufenes Haltbarkeitsdatum haben, weniger gut oder auch ganz anders wirken können.
Arzneimittel auf Reisen: Was ist erlaubt?
Bei Auslandsreisen, besonders außerhalb der EU und besonders mit dem Flugzeug, stellt sich vielen Familien zum ersten Mal die Frage: Dürfen denn Medikamente einfach so mit über die Grenze genommen werden – auch verschreibungspflichtige?
Die Antwort: Prinzipiell ist es erlaubt, Medikamente für den privaten Gebrauch mit ins Ausland zu nehmen. Das gilt grundsätzlich auch für verschreibungspflichtige Medikamente – in einer „der Dauer der Reise angemessenen Menge“ als persönlicher Reisebedarf, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn mitteilt. Diese Reisedauer wird von den meisten Staaten auf drei Monate begrenzt.
Generell wird empfohlen, ein Attest vom Arzt mitzuführen, das ins Englische übersetzt ist. Auch alle Angaben zu den mitgeführten Medikamenten (Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise) solltet ihr vorsichtshalber auf Englisch notieren. Hier könnt ihr eine PDF-Vorlage herunterladen.
In manchen Ländern braucht ihr sogar für frei verkäufliche und nicht rezeptpflichtige Arzneimittel eine ärztliche Bescheinigung. Kritisch sind vor allem Codein enthaltende Medikamente wie Hustenstiller, Schlaf- und Schmerzmittel und Medikamente zur Muskelentspannung. Das Auswärtige Amt verweist unter der Rubrik „Reise- und Sicherheitshinweise“ für jedes Land auf die dort verbotenen oder nur eingeschränkt einzuführenden Medikamente.
In Singapur ist die Einfuhr von Medikamenten, deren Inhaltsstoffe die „Health Sciences Authority“ auf einer langen Liste aufführt, nur mit Erlaubnis dieser Behörde möglich. Hier findet ihr das Antragsformular.
Die Vereinigten Arabischen Emirate (zu denen unter anderem Dubai und Abu Dhabi gehören) führen fast 400 Medikamente auf, deren Einfuhr nur unter strengen Auflagen möglich ist.
Das führt mitunter zu unglaublichen Geschichten – es wurden schon Reisende inhaftiert, die Medikamente gegen Jetlag, Flugangst oder Rückenschmerzen mitführten, aber auch solche, die Mohnkörner von einem Brötchen an der Kleidung hatten oder an deren Schuhsohle ein Zigarettenstummel mit Cannabis-Resten klebte.
Reisende, die für ihre Diabetes-Versorgung Spritzen, Blutzuckertestgeräte und Insulin im Gepäck haben, sollten nicht nur ihren Diabetikerausweis, sondern sicherheitshalber auch eine spezielle Bescheinigung mitführen. Hier findet ihr eine dreisprachige Vorlage als PDF.
Medikamente im Flugzeug
Viele Kinder brauchen auch im Urlaub Medikamente
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Auch eine ärztliche Bestätigung garantiert nicht, dass ihr euer Medikament einführen dürft. Lehnen die Sicherheitsbeamten oder Behörden vor Ort die Einfuhr ab, können sie die Packung beschlagnahmen oder euch sogar den (Weiter-) Flug verweigern. Erkundigt euch auf jeden Fall schon weit vor der Reise bei der Botschaft oder dem Konsulat des Reiselands in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Im Handgepäck sind normalerweise mit ärztlicher Bestätigung erlaubt:
- verschreibungspflichtige Medikamente in Pulver-, Tabletten- oder Aerosolform (etwa Asthma-Sprays)
- aus medizinischen Gründen notwendige Flüssigkeiten wie Augentropfen und Kontaktlinsenmittel bis maximal 120 ml
- Insulin für Diabetiker bis maximal 148 ml
Manche Staaten (etwa die USA) verlangen, dass Reisende nur den für die Flugzeit benötigten Bedarf im Handgepäck mitführen. Seid ihr auf eure Medikamente angewiesen, solltet ihr immer Verzögerungen durch Flugausfall, -verspätung oder -umleitung einkalkulieren und mindestens einen mehrtägigen Bedarf einpacken, empfiehlt das Centrum für Reisemedizin.
Die ärztliche Bescheinigung solltet ihr bei der Sicherheitskontrolle griffbereit haben, so dass ihr sie bei Nachfragen der Beamten gleich vorzeigen könnt.
Den restlichen Inhalt eurer Reiseapotheke solltet ihr möglichst auf mehrere aufgegebene Gepäckstücke verteilen – sehr wichtige Medikamente auch in doppelter Menge. So geht ihr auf Nummer sicher, dass ein verlorener Koffer nicht das Ende der Reise bedeutet.
Keine Angst: Auch empfindliche Wirkstoffe wie Insulin könnt ihr unbesorgt im Frachtraum transportieren lassen. In modernen Flugzeugen wird es auch dort unten nie kälter als 0° C.
- Bedarf entsprechend dem Reiseland zusammenstellen und mit dem Arzt oder Kinderarzt absprechen
- Rezepte und Privatrezepte für alle kritischen Medikamente besorgen
- Beipackzettel für jedes Medikament mitnehmen und Dosierungen notieren
- Originalverpackungen einpacken (nicht nur die Blister)
- auf Verfallsdaten achten
- Medikamente zur Dauereinnahme in ausreichender Menge mitnehmen
- auf kühle Lagerung, geschützt vor Sonneneinstrahlung, achten (bei Tropenreisen ist auch Feuchtigkeitsschutz wichtig, am besten in einer Plastikschachtel)
Die Reiseapotheke gehört grundsätzlich ins Handgepäck – es sei denn, die Einreisebestimmungen verbieten das.
Spezialfall Betäubungsmittel
Habt ihr Arzneimittel im Gepäck, die unter das deutsche Betäubungsmittelgesetz fallen, wie etwa ADHS-Medikamente, aber auch starke Beruhigungs- und Schmerzmittel, braucht ihr auf jeden Fall ein vom Arzt ausgefülltes Attest, das außerdem von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt sein muss. Ein Muster für dieses Formular könnt ihr auf der Website des BfArM herunterladen.
Die Bedingung: Die Reise dauert nicht länger als 30 Tage und führt in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (das sind Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien).
Außerhalb des Schengen-Raums wird es komplizierter: In einigen Staaten braucht ihr eine Importgenehmigung, in anderen ist nur eine bestimmte Menge des Wirkstoffs erlaubt, wieder andere verbieten das Mitbringen von Betäubungsmitteln komplett und stellen sie mit Drogenbesitz gleich. Besonders schwierig ist es erfahrungsgemäß in islamischen Ländern wie den VAE.
Unser Medikament steht auf der verbotenen Liste – was nun?
Apotheken im Ausland führen nicht jedes gewünschte Medikament
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Euer Arzt kann euch sagen, ob ihr oder euer Kind zumindest zeitweise ein alternatives, am Reiseziel erlaubtes Medikament einnehmen darf. Geht das nicht, setzt ihr euch am besten mit dem zuständigen Konsulat in Verbindung und bittet um eine Sondergenehmigung. In den allermeisten Fällen genügt bereits eine ärztliche Bescheinigung, dass ihr das Medikament nur für den Eigenbedarf einführt (das sollte dann anhand der Packungsgröße auch erkennbar sein!).
Medikamente im Urlaub einnehmen – was ihr beachten solltet
Bei einer Fernreise kommt es zu Zeitverschiebungen. An- und Abreisetage können durch die Zeitverschiebung kürzer oder länger werden, je nachdem, ob ihr nach Osten oder Westen fliegt. Bei mehr als zwei Stunden Zeitunterschied zu Deutschland solltet ihr vorher mit eurem Arzt absprechen, ob und wie ihr in diesem Fall die regelmäßige Einnahme von Medikamenten anpassen solltet und ob ihr eine Tagesdosis verringern oder erhöhen müsst.
Auch wenn ihr ein harmloses Medikament schon oft eingenommen habt, kann es im Urlaub zu Überraschungen kommen. Manche Wirkstoffe (Antibiotika, Rheuma- und Herzkreislaufmittel, aber auch die Pille) entwickeln nämlich unangenehme Nebenwirkungen, wenn der Körper gleichzeitig mit starker UV-Strahlung konfrontiert wird: Manchmal kommt es zu Hautrötungen oder braunen Flecken, aber auch juckender oder schmerzhafter Ausschlag ist nicht selten. Checkt daher vor einer Urlaubsreise die Beipackzettel gründlich auf Hinweise zu Nebenwirkungen von Lichtempfindlichkeit und Sonneneinwirkung.
Wir wünschen euch eine gute Reise!
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Die komplette Serie Gesund im Urlaub mit Kind
- Teil 1: So bleiben Kinder auf Reisen gesund – 5 einfache Tipps für eure Familie
- Teil 3: Krank im Urlaub – was nun?
- Teil 4: Keine Chance für Schnupfen & Co.: Wie ihr eure Kinder im Winterurlaub gesund haltet
- Teil 5: 20 wichtige Dinge, die ihr schon vor dem Urlaub beachten solltet
- Teil 6: So schützt ihr eure Kinder vor Spinnen, Giftschlangen & Co.
- Teil 7: Die Reiseapotheke für Reisen mit Baby und Kind – was muss hinein?
- Teil 8: Reiseimpfungen für Kinder – welche sind wirklich nötig?
- Teil 9: Masern sind keine harmlose „Kinderkrankheit“! Was ihr vor einer Reise wissen müsst
- Teil 10: Im Urlaub mit Kind zum Arzt
- Teil 11: Salmonellen: wie ihr eure Kinder auf Reisen davor schützen könnt
- Teil 12: Medikamente in den Urlaub mitnehmen – was ihr wissen müsst
- Teil 13: Reisen mit Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten – (wie) geht das?
- Teil 14: Mit Kind und Kügelchen auf Reisen
- Teil 15: Tropenreisen mit Kindern und Malaria – was ihr beachten müsst
- Teil 16: Hausmittel für Kinder auf Reisen
- Teil 17: Blasenentzündung bei Kindern: So könnt ihr vorbeugen und behandeln