Reisebuchung für FamilienDie sieben häufigsten Fehler bei der Urlaubsbuchung und wie ihr sie vermeidet
Im Internet eine Reise buchen, das geht supi einfach - ein paar Klicks, und schon fliegt eure Familie selig in die Sonne. Der Wunschtraum platzt leider oft, weil vermeidbare Fehler die Urlaubsbuchung vermasseln. Wir warnen euch vor.
von KidsAway-Redaktion
Gültige Reisedokumente sind die Voraussetzung für euren Familienurlaub
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Über Portale im Internet ist die Reisebuchung für viele Familien fast unmöglich: Sobald sie von der klassischen „Mutter, Vater, Kind“-Konstellation abweichen oder Extrawünsche haben, streiken die meisten Buchungsmaschinen.
Schwer haben es auch Eltern von Schulkindern. Sobald die Ferientermine feststehen und im Büro der Jahresurlaub beantragt werden kann, stürzen sich Millionen (so scheint es wenigstens) Familien auf die wenigen verfügbaren kindergeeigneten und bezahlbaren Unterkünfte. Von den Preisen für Flugtickets ganz zu schweigen.
Schon jetzt am Jahresanfang beginnt daher die heiße Phase der Urlaubsplanung – spätestens im Februar heißt es zugreifen bei Ferienwohnungen an begehrten Sommerurlaubszielen, die Reiseveranstalter winken mit Frühbucherrabatten und bei Kreuzfahrten sind die begehrtesten Angebote bald schon wieder ausgebucht.
Auch wenn es nun schnell gehen muss und ihr Angst habt, mal wieder zu spät zu buchen und draufzuzahlen: Seid umsichtig. Rechnet und lest lieber zweimal nach, wenn ihr euren Familienurlaub bucht. Schusselfehler bei der Buchung führen oft zu teuren und nervigen Umbuchungen oder Stornierungen.
Die Reiseplattform „TravelScout24“ hat bei einer Untersuchung reklamierter oder stornierter Buchungen mehrere Fehler gefunden, die immer wieder gemacht werden. Ist euch einer davon schon mal passiert?
1. Ist euer Reisepass noch gültig?
Wir predigen es immer wieder: Kinder brauchen ab ihrer Geburt ein eigenes Reisedokument, auch auf Inlandsflügen. Wie und wann ihr den Kinderreisepass beantragt, lest ihr in unserem umfassenden Reisepass-Ratgeber.
In einige Länder können EU-Bürger auch mit einem kürzlich abgelaufenen Pass einreisen, das ist aber nicht die Norm. Viel häufiger wird vorausgesetzt, dass der Reisepass noch mindestens sechs Monate Gültigkeit hat – und zwar ab dem Datum der Wiederausreise gerechnet.
Wenn ihr eine Reise bucht, bei der ihr eure Passdaten eingeben müsst, kann es zu großen Problemen kommen: Die Passnummer eines neu ausgestellten Passes passt dann vielleicht nicht zu der im Buchungsformular angegebenen. Visa-Anträge werden damit kurzerhand ungültig. Sorgt also unbedingt rechtzeitig vor der Abreise oder sogar vor der Buchung für gültige Reisedokumente.
Allzu oft sieht man an den Flugschaltern in die USA lange Gesichter bei Reisenden: Für Flüge in die Vereinigten Staaten genügt der Kinderreisepass nicht, ihr braucht dann auch für Kinder unter zwölf Jahren einen biometrischen ePass – der ist deutlich teurer und muss auch drei bis vier Wochen eher beantragt werden.
2. Habt ihr eure Namen richtig geschrieben?
Im Flugverkehr, auf Kreuzfahrten und auch auf Visa-Anträgen ist es immens wichtig, dass die eingetragenen Namen der Passagiere exakt gleich lauten wie in den Reisepässen. Besonders bei Umlauten und „ß“, die in anderen Sprachen nicht vorkommen, kommt es hier oft zu Problemen.
Habt ihr euch beim Eingeben der Namen in das Buchungsformular vertippt oder einen zweiten (oder dritten) Vornamen vergessen, kann das dazu führen, dass euch die Mitfahrt verweigert wird. Kontrolliert daher immer peinlich genau und besser dreimal, ob eure Namen genauso auf der Buchungsbestätigung stehen wie im Pass.
3. Sind eure Kinder zu alt?
Es kommt selten vor, dass Erwachsene bei der Altersangabe im Buchungsformular bewusst mogeln. Bei Kindern geschieht das aber sowohl versehentlich als auch absichtlich durchaus häufiger. Kinderrabatte werden vor allem bei den Airlines nach sehr strengen Altersgrenzen festgelegt.
Als Stichtag für das Höchstalter gilt das Datum des Rückflugs bzw. (auf Kreuzfahrten und Pauschalreisen) des letzten Reisetages. Werdet ihr beim Schummeln erwischt, müsst ihr teuer nachzahlen oder sogar euren Flug umbuchen, wenn euer frischgebackenes Zweijähriges plötzlich einen Sitzplatz braucht und in der Maschine keiner mehr frei ist.
Am sichersten fliegen Kinder unter sieben Jahren in einem passenden Autokindersitz. Daumen hoch, wenn ihr auch für euer Kleinkind unter zwei Jahren deshalb einen eigenen Sitzplatz bucht. Erkundigt euch aber unbedingt vorher, ob eure Airline den Gebrauch von Autokindersitzen generell, die Verwendung speziell eures Modells und – bei Babys – die Installation rückwärts gerichteter Babyschalen erlaubt!
Für Kinder zwischen etwa einem Jahr und etwa drei Jahren bietet sich als Alternative der CARES Gurt an.
4. Seid ihr „zu schwanger“?
Dass Fluggesellschaften schwangere Passagiere nur bis maximal zur 36. Schwangerschaftswoche transportieren, ist vielen Frauen nicht bekannt. Auch hier gilt das Datum des Rückflugs als Stichtag.
Aber nicht nur das: Bei einigen Fluggesellschaften und auch an einigen Reisezielen müsst ihr ab etwa der 28. Schwangerschaftswoche ein ärztliches Attest vorweisen, das euch für flugtauglich und eure Schwangerschaft für unproblematisch erklärt – und das jeweils aktuell sein muss, das heißt nur wenige Tage alt sein darf.
Noch strenger sind die Fristen bei Mehrlingsschwangerschaften. In Malaysia etwa dürfen Schwangere bereits ab dem sechsten Monat überhaupt nicht mehr einreisen.
Bitter überrascht sind auch viele Frauen, die in der Schwangerschaft eine Kreuzfahrt machen wollen: Schon bei der Buchung erklärt man sich hier automatisch mit den AGB einverstanden, und die enthalten meist einen Passus, dass Schwangere bis höchstens zur 24. Schwangerschaftswoche an Bord dürfen.
Da Kreuzfahrten oft lange im Voraus gebucht werden und die Familienplanung nicht immer „nach Plan“ verläuft, solltet ihr immer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, solange ihr eine Schwangerschaft in den nächsten Monaten nicht absolut sicher ausschließen könnt. Eine Stornierung ohne Versicherung kann sehr teuer werden.
5. Habt ihr Details im Kleingedruckten überlesen?
Alles richtig gemacht bei den Reiseunterlagen?
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Auch wenn solche groben Missverständnisse selten sind: Prüft vor dem letzten Klick mindestens zweimal die eingegebenen Reisedaten, die Zahl der Passagiere und den Namen des Hotels.
Auch das Kleingedruckte kann entscheidend sein, nicht nur in puncto Kosten: Sind Hoteltransfer und Frühstück im Reisepreis enthalten, wie werden die Nebenkosten der Ferienwohnung abgerechnet, muss das Mietauto mit vollem oder leerem Tank abgegeben werden?
Die AGB des Reiseveranstalters solltet ihr zumindest einmal grob überfliegen und bei den Punkten Rücktritts- und Kündigungsrecht genauer hinschauen.
Es lohnt sich, vor der Buchung eine Pause zu machen, eine andere Person draufschauen zu lassen oder auch eine Nacht darüber zu schlafen.
Habt ihr die Buchungsbestätigung der Online-Plattform erhalten, druckt sie aus oder speichert sie als PDF und lest alles noch einmal durch. Erhaltet ihr dann die Reiseunterlagen, vergleicht sie mit den Dokumenten des Online-Reisebüros und reklamiert Abweichungen oder Fehler möglichst schnell.
6. Habt ihr die richtigen Kontaktdaten angegeben?
„Immer wollen die im Internet unsere Daten haben“, stöhnen wir. Habt ihr eine Reise gebucht, solltet ihr mit euren Kontaktdaten aber großzügig sein – schließlich sollte euch der Reiseveranstalter zuverlässig und notfalls auch kurzfristig erreichen können. Das ist durchaus in eurem Interesse, wenn Flugzeiten sich verschieben oder es zu anderen Änderungen im Reiseablauf kommt.
Checkt immer zweimal, ob eure Telefonnummer korrekt und in der E-Mail-Adresse kein Tippfehler ist. Das Handy, dessen Nummer ihr angebt, solltet ihr auch noch kurz vor Reise-Antritt empfangsbereit bei euch tragen, und die E-Mailbox gehört mindestens einmal täglich geleert.
7. Habt ihr eure Reiseunterlagen dabei?
Alles gebucht? Dann kann der Familienurlaub losgehen
© Check in von Holidayextras unter CC BY 2.0
Vielreisende machen aber andere Erfahrungen: Kleinere Anbieter tun sich mit der Elektronik oft noch schwer und im Zweifelsfall ist es immer gut, wenn ihr der verantwortlichen Person mit einem offiziellen Blatt Papier vor der Nase herumwedeln könnt. Das funktioniert vor allem in Drittweltländern oft ganz ausgezeichnet!
Liebe Eltern, informiert euch lieber auf offiziellen Seiten, wie beim Auswärtigen Amt, Sradtportalen oder Reiseveranstaltern. Hier stimmen ein paar wesentliche Infos über Reisedokumente für Kinder nicht.
Inga, danke für deinen Kommentar. Wir würden uns sehr freuen, wenn du uns (und unsere Leser) direkt auf die Fehler aufmerksam machen könntest, die dir aufgefallen sind. Wir haben diesen Beitrag nach bestem Wissen geschrieben, sind aber natürlich gern bereit, falsche Angaben zu berichtigen!
Hallo Inga, das würde mich auch interessieren, sonst nützt einem der Hinweis ja gar nichts. Was stimmt nicht?
Generell würde ich einfach mal den Tipp geben: Wer in einem guten, auf Familien spezialisierten Reisebüro bucht, hat noch einmal jemanden Dritten, der die obigen Punkte mit bedenkt, daran erinnert, darauf stößt oder aus Erfahrung bestimmte Fehler direkt vermeiden hilft.