ReiserechtSicherheit auf Reisen: von Stornierung, Reiserücktritt und „höherer Gewalt“
Der Umbruch in der arabischen Welt verunsichert auch hierzulande viele Menschen – nicht zuletzt, weil Reisen in beliebte Urlaubsländer nun schnell gefährlich werden können. Die wichtigsten Fragen zum Reiserecht.
von KidsAway-Redaktion
Welche Rechte haben Rucksackreisende im Ernstfall?
Bei Individualreisen gilt das Recht des Anbieters, also der Airline, des Mietwagen-Verleihs oder des Hotels. Individualreisende sollten sich daher zunächst an ihre Fluggesellschaft wenden. Wird der gebuchte Flug annulliert, weil die Flughäfen vor Ort nicht mehr angeflogen werden können, erhält man den Flugpreis zurück, Schadensersatzansprüche hat man jedoch nicht (die Airline hat ja keine Schuld an der Situation). Gleiches gilt für Hotels, die bei Unruhen zerstört wurden oder nicht mehr zugänglich sind.
Findet ein gebuchter Flug planmäßig statt, muss das Ticket bezahlt werden – auch dann, wenn das separat gebuchte Hotel zerstört oder nicht zugänglich ist und man deshalb den Hinflug stornieren will. Nachfragen lohnt sich trotzdem – oft bieten Fluggesellschaften in solchen Fällen eine Kulanzregelung an.
Hotelbuchungen in Ägypten können auch von Individualreisenden kostenlos storniert werden: Eine Zahlungspflicht besteht nur, wenn man den Aufenthalt im Hotel aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen kann, nicht jedoch bei „höherer Gewalt“ (die durch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestätigt wird). Akzeptiert das Hotel die Reisewarnung nicht („Ist doch alles gar nicht so schlimm!“), kann man über die Reiserücktrittskostenversicherung Regress wegen persönlicher Verhinderung verlangen (nicht wegen höherer Gewalt!), und zwar in Höhe der Stornierungskosten für das Hotel.
(Quelle: RA Anja Merkel, Spezialistin für Reiserecht aus Dresden)
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