Gesundheit auf ReisenReisen mit Kindern und U-Untersuchungen – das müsst ihr wissen
Wozu gibt es die U-Untersuchungen, was passiert da und vor allem: Müssen wir da hin? Wir klären euch über die wichtigsten Fakten auf und geben Entwarnung für langzeitreisenden Familien.
von KidsAway-Redaktion
Sind U-Untersuchungen verpflichtend?

Sind U-Untersuchungen wirklich Pflicht?
© Pixabay
Meldepflicht bedeutet: Der Kinderarzt ist dazu verpflichtet, versäumte U-Untersuchungen einer zentralen Stelle (dem Gesundheitsamt) zu melden. Diese mahnt dann bei den Eltern die Nachholung des versäumten Termins an.
Meldepflicht heißt nicht, dass die Teilnahme an den U-Untersuchungen für euch als Familie gesetzlich verpflichtend ist!
Wenn Eltern ihre Einladung zu einer U-Untersuchung nicht wahrnehmen, folgt zunächst eine Erinnerung durch das zuständige Gesundheitsamt oder die Meldestelle. Reagiert die Familie nicht, wird das Jugendamt eingeschaltet und macht einen Hausbesuch, um nachzuschauen, ob alles in Ordnung ist. Mehr passiert nicht.
Warum der Aufwand? Schreckliche Fälle von misshandelten oder gestorbenen Kindern, denen niemand rechtzeitig geholfen hat, sind uns allen noch im Gedächtnis. Um auch kein einziges weiteres dieser Kinder zu verlieren, haben Bund und Länder im Jahr 2007 eine Art „Rasterfahndung“ beschlossen: das verbindliche Einladungswesen, das alle Eltern unter Generalverdacht stellt – so die Kritiker.
Ob wirklich alle Eltern, die eine U-Untersuchung nicht wahrnehmen, dies aus fehlendem Interesse am Wohlergehen ihrer Kinder tun? Es ist stark zu bezweifeln, und auch die Erfahrung der Jugendämter hat das bestätigt: Nur sehr wenige Fälle von Kindeswohlgefährdung wurden bisher durch die Meldepflicht aufgedeckt.
Die allermeisten Eltern, die in die „Rasterfahndung“ der Gesundheitsämter geraten, haben den U-Termin schlicht verpasst, oder sie waren bereits dort und der Kinderarzt hatte die Meldung an das Gesundheitsamt vergessen.

Gelten deutschlandweit dieselben Regelungen zu den U-Untersuchungen?
Das wäre ja zu schön 😉 Nein, jedes Bundesland darf hier sein eigenes Süppchen kochen.
Aber im Lauf der letzten Jahre haben alle Bundesländer die Meldepflicht der Kinderärzte und die Datenübermittlungen an die Meldebehörden beschlossen, um Eltern an die Teilnahme an den U-Untersuchungen erinnern zu können.
Am strengsten sind die Bayern: Hier müssen Eltern nachweisen, dass sie alle U-Untersuchungen absolviert haben, um ihr Kind in der Schule anmelden zu können. Auch das Landeserziehungsgeld ist hier an den Nachweis gebunden.
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