Langzeitreise mit KindSchulfreistellung für die Weltreise – geht das?

„Wir wollten um die Welt reisen und haben uns einfach eine Auszeit genommen.“ - Das klingt verlockend einfach. Spätestens mit Schuleintritt der Kinder wird es aber kompliziert, denn in Deutschland besteht Schulpflicht – und zwar für jedes Kind.

von KidsAway-Redaktion

  • 2
    Shares

Mit der Familie um die Welt - auch zur Schulzeit? © Keoni Cabral/FlickR

Mit der Familie um die Welt - auch zur Schulzeit?

© Keoni Cabral/FlickR

Was sagt das Gesetz?

Seit 1919 ist die Schulpflicht in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern, wo es stattdessen eine „Bildungspflicht“ gibt, sind damit alle in Deutschland wohnhaften Kinder – auch solche aus dem Ausland – zum Besuch einer staatlich anerkannten Schule verpflichtet.

Wegen der Kulturhoheit der Bundesländer sind die Regelungen, die mit der Schulpflicht zusammenhängen, in den Landesverfassungen festgeschrieben. Die Folge: Ihre Auslegung variiert je nach Bundesland und es gibt überall abweichende Regelungen, wie mit Freistellungen und Beurlaubungen umgegangen wird. Generell kann Folgendes gesagt werden:

Eine Beurlaubung vom Unterricht (denn darum handelt es sich, wenn ihr euer Kind für mehrere Tage oder Wochen aus der Schule nehmt) ist prinzipiell möglich, soll aber nur aus bestimmten Gründen erlaubt werden. Die Schulbesuchsverordnungen der Bundesländer sprechen hier meist von einem „wichtigen Grund“ oder einem „besonders begründeten Ausnahmefall“.

Als solche gelten zum Beispiel:

  • religiöse Veranstaltungen, Feier- und Gedenktage, egal welcher Religion
  • Heilkuren oder Erholungsaufenthalte (mit ärztlichem Attest)
  • andere Dinge, wie internationale Schüleraustausche, Sprachkurse im Ausland oder die Teilnahme an sportlichen Wettbewerben
  • wichtige persönliche Gründe, etwa Hochzeiten oder Beerdigungen in der Familie, Umzüge oder schwere Erkrankungen von Familienmitgliedern

Urlaubsreisen, egal wie sinnvoll und förderlich sie für die Entwicklung des Kindes sein mögen, werden von den Schulbesuchsverordnungen hingegen als „nicht wichtiger Grund“ angesehen. Aber keine Angst: Die Schulverordnungen sind in diesem Bereich bewusst nicht allzu eng ausgelegt, was man daran erkennt, dass die „wichtigen Gründe“ keine abschließenden Aufzählungen sind. Ausnahmegenehmigungen sind also prinzipiell immer möglich!

 

Die Auslegung der Gesetze – abhängig vom Einzelfall

Homeschooling unterwegs © Jolante/FlickR

Homeschooling unterwegs

© Jolante/FlickR

Wie die Schulbesuchsordnungen im Einzelnen ausgelegt werden, entscheidet – innerhalb des gesetzlichen Rahmens – jede Schule selbst. „Einmal in der Grundschulzeit erlauben wir eine Beurlaubung von ein bis zwei Wochen“, erklärt etwa der Leiter einer Dresdner Grundschule. Dabei sei es egal, ob die Beurlaubung direkt vor den Ferien erfolgt oder mitten im Schuljahr.

Wollt ihr euer Kind nur für einen oder zwei Tage beurlauben lassen, genügt ein schriftlicher Antrag beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin – natürlich rechtzeitig, das heißt mindestens zehn Tage vorher. Wollt ihr mehr schulfreie Zeit beantragen, wendet ihr euch direkt an die Schulleitung – wobei hier ein Gespräch mit der Klassenlehrerin im Vorfeld trotzdem zu empfehlen ist, denn die Schulleitung entscheidet selten gegen deren Einschätzung.

Die wiederum hängt ganz von der Person ab – und von euren Überzeugungskünsten. Ist die Lehrerin Reisen gegenüber aufgeschlossen, sieht das Potenzial einer „Bildungsreise“ für euer Kind und schätzt es als lernstark genug ein, um die Abwesenheit vom Unterricht kompensieren zu können, wird sie sicherlich ein gutes Wort bei der Schulleitung für euer Projekt einlegen. Geht es euch nur darum, den Flug nach Mallorca ein paar Tage vor Ferienbeginn zu buchen, weil er dann günstiger ist, sieht es meistens eher schlecht aus.

Eine mehr als 14-tägige Reise ist für die allermeisten Lehrkräfte in Deutschland eine so exotische Vorstellung, dass wir bei unserer Recherche keine Schule finden konnten, an der man Erfahrung mit einem solchen Antrag hatte. Ist die Lehrerin nicht per se begeistert von eurer Idee, müsst ihr also kreativ werden: Seid ihr beruflich so eingespannt, dass ihr von euren Arbeitgebern gemeinsamen Urlaub nur außerhalb der Ferienzeit bekommt? Stehen große Familienfeiern bei Verwandten im Ausland an? Kommt in der Schulferienzeit ein Geschwisterchen zur Welt, so dass ihr nicht verreisen könnt? Überlegt ihr, euren Lebensmittelpunkt in ein anderes Land zu verlegen und wollt euch dort vor der endgültigen Entscheidung über Arbeits- und Wohnungsmarkt informieren?

 

Homeschooling oder Wiederholung?

Habt ihr das Okay für eine längere Beurlaubung bekommen, steht die nächste Frage an: Wie soll mit dem Unterrichtsausfall während der Reise umgegangen werden? Darüber entscheidet ebenfalls die Schulleitung, in Absprache mit Lehrern und Eltern. Das kann von eigens zusammengestellten Unterrichtsmaterialien und Lernplänen für Homeschooling „on the road“ durch die Eltern bis zum vorher vereinbarten Wiederholen eines Schuljahres reichen und liegt allein im Ermessensspielraum der Schule.

Haltet ihr euch im Ausland für längere Zeit am gleichen Ort auf und besucht euer Kind dort eine Schule, läuft die Freistellung von der deutschen Schule im Rahmen einer zeitlich befristeten „Umschulung“. Auch darüber entscheidet, wenn es sich um überschaubare Zeiträume bis zu einem Jahr handelt, die Schulleitung.

 

Wenn die Beurlaubung verweigert wird

Hat die Schulleitung euren Antrag auf Beurlaubung abgelehnt, müsst ihr euch entscheiden, wie wichtig euch die Reise ist. Auf eine Freistellung habt ihr keinen Rechtsanspruch und ihr solltet sie auch nicht erzwingen! Hierzu gibt es verschiedene Gerichtsurteile. Es hilft in dem Fall auch nichts, nach der Rückkehr aus dem Urlaub eine Krankschreibung nachzureichen, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (AZ. 5 Ss (OWi) 380/95).

Auch in anderen Ländern muss Schule sein © Stefan Munder/FlickR

Auch in anderen Ländern muss Schule sein

© Stefan Munder/FlickR

Eine Alternative für „Hartgesottene“ wäre der Wechsel an eine Schule, die einer Beurlaubung offener gegenübersteht; wenn nötig, auch in ein anderes Bundesland. Bevor ihr euch dafür entscheidet, recherchiert gründlich und sprecht mit der neuen Schulleitung, damit der ganze Aufwand nachher nicht umsonst war.

Wenn gar nichts anderes geht, gibt es noch eine Möglichkeit: Wollt ihr sowieso für längere Zeit reisen, könnt ihr euch von eurem Wohnort in Deutschland offiziell abmelden. Dann bekommt ihr zwar auch kein Kindergeld mehr und seid nicht mehr krankenversichert (und eine ganze Menge andere Dinge, die mit dem Aufenthaltsstatus zusammenhängen), aber ihr entgeht der deutschen „Zwangsbeschulung“.

Erfahrungsbericht Achtung: Weltweite Unterrichtspflicht für Kinder

Euer Kind ist in jedem Land der Welt unterrichts- bzw. schulpflichtig (je nach Rechtslage), aber in Ländern mit reiner „Unterrichtspflicht“ können den Unterricht unter Umständen auch die Eltern übernehmen. Fragt am besten bei der Botschaft eures Ziellandes, wie dort die Schulpflicht gehandhabt wird und welche Fächer vorgeschrieben sind. Vorsicht: Ausländische Schüler (denn die deutsche Staatsbürgerschaft behaltet ihr ja trotzdem) zahlen mitunter ein empfindlich hohes Schulgeld.

 

Recht und Gesetz – Verbote und Bußgelder

Was ihr nicht tun solltet: euch ohne Freistellungserlaubnis über die Schulpflicht hinwegsetzen, indem ihr euer Kind entschuldigt oder beim Arzt eine (nicht gerechtfertigte) Krankschreibung beschafft. Überlegt euch gut, welche Werte ihr euren Kindern damit vorlebt, wenn ihr euch über Gesetze und Regeln der Schule hinwegsetzt und sie vielleicht noch zum Lügen anstiftet.

Ganz zu schweigen von den rechtlichen Folgen: Nehmt ihr euer Kind ohne Genehmigung der Schulleitung aus der Schule, droht euch zunächst eine Verwarnung oder ein Bußgeld vom Ordnungsamt, dem Kind droht ein Tadel oder ein Eintrag ins Zeugnis. Eine Verwarnung kann sich für einmalige Vorkommnisse und einzelne Fehltage auf 35 Euro belaufen, schwerwiegendere „Vergehen“ können aber mit 500 Euro (in Bayern) bis zu 1.250 Euro (in Sachsen) geahndet werden.

Während eigenmächtige Schulfreistellungen in den meisten Bundesländern so selten vorkommen, dass es keine verbindlichen Regelungen dafür gibt, sind in Hamburg für den Tatbestand „ungenehmigte Ferienverlängerung“ 200 Euro im Bußgeldkatalog vorgesehen. Dass Flughafenbeamte in den Tagen vor Ferienbeginn und nach Ferienende eine Freistellungsbescheinigung für schulpflichtig  erscheinende Kinder sehen wollen, gehört allerdings ins Reich der urbanen Mythen.

Eltern, die die Schulpflicht ihrer Kinder über längere Zeit nicht durchsetzen, machen sich in Deutschland sogar strafbar (siehe zum Beispiel § 114 Hamburger Schulgesetz) – und sind dafür auch bereits zu Gefängnisstrafen verurteilt worden.

 

Gute Erfahrungen

Schulaufgaben unterwegs © eefeewahwah/FlickR

Schulaufgaben unterwegs

© eefeewahwah/FlickR

Die Gesetzeslage und die Aussagen aller Schulleiterinnen und Schulleiter, die wir befragt haben, klingen ernüchternd – und doch gibt es immer wieder Eltern, die ihre Kinder für Monate beurlauben lassen und um die Welt reisen.

Familie Clavin, gerade zurück von einer mehrmonatigen Reise nach Südostasien, erzählt auf ihrer Website, wie sie Tochter Amelie auf Reisen selbst unterrichten, mit Unterstützung der Kreuzberger Grundschule und der reisebegeisterten Lehrerin. Familie Richert segelte mit ihren beiden Kindern jahrelang um die Welt. Der Antrag auf Schulfreistellung ging nach ihrer Auskunft problemlos über die Schulbehörde des Bezirks, während der Reise hielt die Familie per E-Mail Kontakt zur bisherigen Klasse ihrer Kinder und bezog auch die passenden Unterrichtsmaterialien.

Prominentestes Beispiel in letzter Zeit ist sicherlich Quizshow-Moderator Jörg Pilawa aus Hamburg. Er hat 2010 mit seiner Familie acht Monate lang die Welt bereist und seine beiden jüngeren Kinder, die sechs und neun Jahre alt waren, dabei gemeinsam mit seiner Frau Irina selbst unterrichtet. Irina Pilawa ist Lehrerin und hat 2007 in Hamburg eine Montessori-Schule mitgegründet, an der sicherlich auch ihre beiden Kinder unterrichtet werden; dies dürfte die Entscheidung der Hamburger Schulbehörde erleichtert haben.

 

Unser Fazit

Die Schulpflicht in Deutschland wird von den Behörden und vom Gesetz sehr streng gehandhabt. Viele Lehrerinnen und Lehrer schauen jedoch auf den Einzelfall und entscheiden nach eigenem Ermessen – wie lernstark schätzen sie ein Kind ein, welche positiven Wirkungen sehen sie im Reisen? Dass es durchaus möglich ist, eine Beurlaubung von der Schule zu bekommen, zeigen die Beispiele vieler reisender Familien.

Trotz vieler Telefonate konnten wir allerdings keine Schulleitung finden, die tatsächlich schon einmal ein Kind für eine Reise freigestellt hat und sich offen dazu äußern wollte; zu sehr fürchtet man, mit Präzedenzfällen eine Welle von Anfragen auszulösen oder als „zu freizügig“ ins Visier der eigenen Schulbehörde zu geraten. Damit Ausnahmen auch Ausnahmen bleiben, wird vielen Eltern geraten, ihr „Glück“ nicht allzu laut herumzuerzählen – denn prinzipiell ist eine Beurlaubung aus anderen als den oben aufgeführten „wichtigen Gründen“ eben nicht erlaubt.

 

Eure Tipps

Leserfrage: Habt ihr bereits euer Kind für eine Reise von der Schule mit Erfolg beurlaubt? Was geht, was geht nicht? Was sind eure Tipps für andere Eltern?
  • 2
    Shares

Ist dieser Artikel lesenswert?

Bitte bewerte diesen Artikel: Bewerte diesen Artikel mit einem SternBewerte diesen Artikel mit 2 SternenBewerte diesen Artikel mit 3 SternenBewerte diesen Artikel mit 4 SternenBewerte diesen Artikel mit 5 Sternen
Bewertung: 4,02 von 5 (bei 58 Stimmen)

Aktuelle Umfrage

Euer liebstes Familien-Urlaubsziel: Meer oder Berge?

Loading ... Loading ...

 

Weitere Artikel, die wir empfehlen

Kommentar als Gast schreibenKommentare (57)

  • gaudino17

    Hallo, wir haben im November eine Familienhochzeit in NeuSeeland zu der ich mit Oma und meiner 10jähren Tochter reisen will.
    Leider findet die Hochzeit 1 Woche nach Ende der Herbstferien in BaWü statt…und da NeuSeeland nun nicht direkt um die Ecke liegt wollen wir schon wärend der Ferien losfliegen. Da ich alleinerziehend bin und die Oma mit geht, könnte das Kind auch nicht alleine in D bleiben…

    Meine Tochter würde insgesamt 7 Tage Schule verpassen. Da sie im September aber erst in die weiterführende Schule wechselt, hatte ich jetzt noch nicht die Möglichkeit mit der zuständigen Schulleitung zu sprechen.
    Ich kann aber auch nicht erst bis September warten bis ich meine Tickets buche, die werden natürlich bei Schuleintritt schon gebucht sein. Und sind natürlich auch nicht billig
    Ich würde das Gespräch mit der Schule dann erst im September mit schon gebuchten Tickets suchen müssen. Oder sollte ich hier schon vorher handeln? Sobald die Anmeldung zur Schule durch ist?

    Hat von euch wer Erfahrung in einem ähnlichen Fall? Habt ihr Tips?
    Es ist eine Familienfeier (möglicher Grund für eine Beurlaubung) und, da wir 2 Wo in einem Englisch sprachigen Land sein werden, auch eine Art Sprachreise (möglicher Grund für eine Beurlaubung)…?!

    Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Rückmeldungen

    Antworten | 8. März 2018
  • Frank Tristram

    Moin aus Hamburg,
    wir planen mit einem Campingbus 2020/21 von Hamburg nach Südostasien zu fahren und dort die Reise nach ca. 1 Jahr abzuschliessen.Finanziell ist die Reise abgesichert und unsere Mietwohnung würden wir für ein Jahr untervermieten. Der Zeitpunkt ist deshalb so gewählt weil unser Sohn gerade dann die Grundschule abgeschlossen hat und die Tochter das Abitur gemacht hat.Beruflich würde ich ein Jahr unbezahlte Freistellung bekommen.Unseren Sohn würden wir mitnehmen , die Tochter für ein Auslandsjahr vorsehen. Das Problem wäre also unser Sohn und die Schulpflicht. da wir keine Pädagogen sind sehe ich das mit Homeschooling etwas schwierig.Da unser Sohn Mitte Mai geboren wurde ist er einer der Jüngsten in der Klasse und eine vereinbarte Wiederholung eines Schuljahres nicht so abwegig als Lösung.Oder gibt es noch die Lösung das sich ein Elternteil für ein Jahr abmeldet mit dem Kind um somit der Schulpflicht zu entgehen? Oder hat jemand Erfahrung mit der Abmeldung beider Elternteile? Was wäre also eine gute Lösung für uns?

    Antworten | 31. Oktober 2017
    • Dirk

      Hallo Frank,

      Wir haben exact dieselbe Situation. Wie habt Ihr das letztendlich gelöst?

      VG
      Dirk

      Antworten | 11. Dezember 2018
  • Stephie

    Hallo!
    Das deprimiert mich hier. Im November möchte ich mit meinen Kindern für drei Monate nach Asien. Ich kann mich hier nicht in Deutschland abmelden, da ich Beamtin im Sabbatjahr bin. Wie könnte ich denn diesen „wichtigen Grund“ für die Schulbefreiung formulieren? Ich möchte mein 8jährige selbst unterrichten.

    Antworten | 4. August 2017
    • Du kannst es beruflich begründen. Z. B. dass du dich beruflich im Ausland neu orientieren willst und dafür Vorstellungsgespräche in verschiedenen Ländern hast und dir diese Länder genau angucken willst.
      Noch einfacher: Versuche, nur dein Kind abzumelden. Das geht oft problemlos. Du kannst die gleiche Begründung angeben. Viel Erfolg!

      Antworten | 8. August 2017
  • Angelika

    Hallo,

    Wir haben Verwandte in Australien und möchten da natürlich über Weihnachten hin vereisen. Wie kann ich es machen dass wir die kinder eine woche vor und eine Woche nach den weihnachtsferien aus der Schule zu nehmen? Kann man es als Sprachreise durchgehen lassen?

    Antworten | 21. März 2017
    • Hallo Angelika,
      ich würde da eher mit dem Verwandtschaftsbesuch und dem wichtigen Feiertag argumentieren… Diese Entscheidung hängt einfach sehr von der Schulleitung ab. Sprecht das Thema auf jeden Fall mit viel Vorlauf bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer an und holt sie/ihn ins Boot, dann habt ihr schon halb gewonnen.

      Gruß, Jenny

      Antworten | 22. März 2017
  • Michaela

    Hi! Wir (geschieden) leben in zwei verschiedenen Bundesländern und die Ferien beginnen teilweise bis zu zwei Wochen später oder früher. Jetzt möchte der Vater mit den Kindern in den Urlaub fahren, nur kann er nur zu einer bestimmten Zeit in den Urlaub fahren. Diese Zeit überschneidet sich jedoch mit der Schulzeit der Kindern. Wie gesagt, es geht um zwei Wochen. Gibt es da eine Sonderregelung für Eltern und Kinder, die in verschiedenen Bundesländern leben?
    Ich finde leider keine Infos. Könnt ihr mir helfen?

    Antworten | 3. Januar 2017
  • Thea Verni

    Ist es wirklich möglich nur das (eine) Kind vom Wohnsitz abzumelden?

    Antworten | 12. Dezember 2016
    • Nach Auskunft der Sachbearbeiterin der Kindergeldkasse, mit der ich gesprochen habe: ja, ein Kind (und ein sorgeberechtigter Erwachsener), das geht. Und es gibt viele Familien, die das so gemacht haben.
      Allerdings habe ich bereits erfahren müssen, dass die Sachbearbeiter bei diesem eher seltenen Thema nicht immer korrekt informieren, oder vielleicht gibt es da auch einfach einen Gestaltungsspielraum. Es kann also sein, dass ein anderer Bearbeiter das verneint. Einfach mal anrufen und nachfragen!

      Antworten | 20. Dezember 2016
  • Hallo! Ich brauche mal dringend Erfahrungen von Elternteilen, die sich mit Kindern aus Deutschland abgemeldet haben. Bei uns steht eine Rückforderung von Kindergeld im Raum und das Finanzamt wird uns wahrscheinlich auch als getrennt lebend betrachten.

    Antworten | 11. November 2016
    • Hallo! Ich empfehle dir, diese Frage mal in unserer Reisegruppe bei Facebook zu stellen. Da sind schon mehr als 1.000 reiselustige Familien, die sich sehr aktiv einbringen. Da weiß sicher jemand Rat. http://www.facebook.com/groups/reisenmitbabyundkind/

      Antworten | 14. November 2016
    • Buonanotte

      Hallo,

      Da wir gerade eine Reise plannen und mit gleichen Fragen konfrontiert sind: wie ist es bei Euch ausgegangen? Vielen dank fürs teilen!

      Antworten | 4. Mai 2018
  • Annette

    …das ist Quatsch. Es interessiert wirklich absolut niemanden, ob du mit einem schulpflichtigen Kinder ausserhalb der Schulferien reist oder nicht.

    Antworten | 27. Januar 2016
    • Liebe Annette, so ganz abwegig ist das nicht. Ich kenne tatsächlich Eltern, die ein Einverständnis-Schreiben der Schule vorzeigen mussten oder wo am Flughafen von der Flughafenpolizei die Schule angerufen und nachgefragt wurde.

      Antworten | 28. Januar 2016
      • Annette

        Aber das war in Deutschland, oder? Kann ich mir jetzt in Malaysia oder so gar nicht vorstellen…
        Ich würde dann halt in irgendwelchen Ferien starten, wenn das wirklich bedenkenswert ist.
        Viele Grüsse! Annette

        Antworten | 28. Januar 2016
        • Ja, das war natürlich nur in Deutschland. Anderswo interessiert das tatsächlich nicht (glaube und hoffe ich).

          | 28. Januar 2016
  • Isa K

    Hallo,
    wir wollen von Ende Januar bis Ende Juni mit unseren 10jährigen Zwillingen (5. Klasse Gesamtschule bzw. Gymnasium) nach Australien, Neuseeland und in die USA reisen. Wir leben in NRW und auf Anfrage der einen Schule hat die Bezirksregierung geschrieben, dass die Schule entscheidet, dass dies aber nur geht, wenn die Kinder im Ausland an einer Schule angemeldet sind. Wir bekommen von der Schulleitung also keine offizielle Schulbefreiung, sondern der Schulleiter der einen Schule sichert uns (auch schriftlich) zu, dass unserer Tochter nach der Zeit die Schule wieder besuchen kann. Machen wir uns strafbar, wenn wir die offizielle Schulbefreiung nicht haben? Wir möchten unsere Töchter ungern in Deutschland abmelden, weil sie bei der Wiederanmeldung wahrscheinlich irgendeiner Schule zugewiesen werden und sie gerne in ihre gewohnte Umgebung zurückwollen.
    Ich freue mich auf eine Antwort.

    Antworten | 11. November 2015
    • Mo

      Hallo Isa,
      seid Ihr unterwegs? Hat das geklappt? Und wenn ja, wie?
      Liebe Grüße, eine reiselustige Mutter aus NRW

      Antworten | 7. Juni 2016
    • Zacki

      Melde doch einfach nur die Kinder vom Wohnsitz ab und reist. Erkundigt euch mal unter http://www.schulfrei-bewegung.de 😉

      Antworten | 12. Dezember 2016
  • Kolinger

    Hallo,
    wir haben einen längeren Aufenthalt in Kroatien geplant und wollten unsere Kinder über Fernschule weiter unterrichten. Nun ist aber in Kroatien das selbe Problem wie in Deutschland – es ist nicht erlaubt. Hat irgendjemand einen Tip, wie sich das umgehen lässt? Danke im Voraus für die Antworten!

    Antworten | 15. Oktober 2015
    • Anne Clemens

      Ist es wirklich verifiziert, dass es in Kroatien nicht erlaubt ist? Haben Sie sich bei mehreren Ämtern erkundigt?
      Meines Wissens gibt es eine Schulpflicht im Sinne einer Schulgebäudeanwesenheitspflicht nur in Deutschland und in Schweden. In allen anderen Ländern heißt es zwar auch Schulpflicht, aber es ist im Grunde eine Bildungspflicht, der auch außerhalb eines Schulgebäudes nachgekommen werden kann.
      Ich weiß z.B. von Frankreich – wo keine Schulpflicht besteht und wo man Homeschooling, oder „Fernschuling“ machen kann, dass viele Behörden überhaupt nicht wissen, dass es in ihrem Land keine Schulpflicht gibt.
      Dabei gibt es zu dem Thema einen eindeutigen Gesetzestext, der den Eltern Homeschooling, bzw. das Anmelden an einer Fernschule erlaubt.
      Kennen Sie den kroatischen Gesetzestext zum Thema Schulpflicht? Den würde ich mir vorlegen lassen.
      In diesem schon älteren Artikel sieht man, wie es mit der Schulpflicht in Europa gehandhabt wird.
      http://guteschule.eu/include/unerzogen-3-2008-s14-s21.pdf
      Geändert hat sich seitdem, dass Schweden seine Unterrichtspflicht in eine Schulpflicht geändert hat.
      Über Kroatien konnte ich beim fllüchtigen Drüberschauen nichts finden, nur dass die Slowakai als vorletztes Land der EU den Schulbesuchszwang abgeschafft hat (Deutschland noch nicht).

      Antworten | 15. Oktober 2015
      • Kolinger

        Vielen Dank für die Antwort!
        Ich habe mit dem Konsulat telefoniert und mit dem BVA. Beide haben mir (wie auch im Internet bei Wikipedia zu finden ist) bestätigt, daß homeschooling in Kroatien illegal ist.

        Antworten | 16. Oktober 2015
        • Anne Clemens

          Tja, schade, ich habe jetzt auch noch ein bisschen im Netz recherchiert, unter Stichwort Kroatien und Homeschooling, und da steht tatsächlich überall, dass es verboten ist. Es gibt ja auch Länder, in denen es verboten ist, aber Zuwiderhandlungen trotzdem nicht verfolgt werden. Aber Kroatien scheint nicht dazu zu gehören.

          | 16. Oktober 2015
    • Rosalia

      Wir sind in Kroatien und machen Fernschule, am Besten ist ein Anruf: 00385-xxxx. [Anmerkung der Redaktion: Wir können und wollen hier keine Telefonnummern veröffentlichen, um etwaigen Missbrauch vorzubeugen.]

      Antworten | 4. Dezember 2015
      • Hallo Rosalia, bist du hier noch aktiv? Ich habe eben deinen Kommentar zum fernlernen in Kroatien gelesen. Wir haben das selbe vor. Ich würde mich Wahnsinn freuen über Kontakt und Austausch. Liebe Grüße

        Antworten | 5. Dezember 2021
    • Habt ihr bezüglich homeschooling in Kroatien eine Lösung gefunden? Stehen aktuell vor dem selben Problem. Liebe Grüße

      Antworten | 5. Dezember 2021
  • Ray

    ich habe vor 2016 in die USA zu ziehen. meine ex Partnerin und ich haben eine gemeinsame Tochter die 2016 eingeschult wird. ich finde leider keine Berichte über diese Konstellation. meine Frage ist : da ich außerhalb der Ferien meine Tochter gerne fuer längere Zeiträume auch in den USA bei mir hätte was eben da fuer moeglichkeiten gibt. wir waren nicht verheiratet GEN. Sorgerecht im Grunde sind wir uns einig das sie auch länger bei mir sein kann. ich weiß nur nicht wie man fuer diesen Sonderfall Informationen bekommt. Danke fuer hilfreiche Informationen . LG Ray

    Antworten | 18. April 2015
    • Anne

      Diplomatenkinder z.B. dürfen an Fernschulen angemeldet werden. Auch Eltern, die häufig beruflich im Ausland unterwegs sind, dürfen ihre Kinder an Fernschulen anmelden. Vielleicht ginge das in diesem Fall auch.
      Ansonsten, wenn das keine Option ist, gilt wieder nur: Hier in D abmelden, wenn sie in den USA ist.
      Und in den USA ist ja sowieso Homeschooling erlaubt, also gar kein Problem.

      Antworten | 20. April 2015
  • Annette

    Eine Frage ins Forum: Muss man bei einer Abmeldung (des Kindes und ggf. eines Elternteils) eine Auslandadresse angeben? Für behördliche Post würde ja eine Postadresse bei Freunden/Verwandten in Deutschland sowieso besser funktionieren.

    Antworten | 16. März 2015
    • Anne

      Es reicht, wenn sich ein Elternteil mit Kind abmeldet. Im Personalausweis steht dann sowas Ähnliches wie „hat zur Zeit keine deutsche Adresse“ oder „ist zur Zeit nicht in Deutschland gemeldet“. Eine ausländische Meldeadresse muss man nicht vorlegen. In Frankreich z.B. gilt nicht mal Meldepflicht, man bekommt dort also gar keinen Wisch vom Meldeamt.
      Wir hatten eh keinen festen Wohnsitz, weil wir ein Jahr mit dem Wohnwagen unterwegs waren.
      Für Behördenbriefe etc. funktioniert eine Verwandten-Eltern-Adresse gut. Wir haben uns die wichtige Post durch die Eltern in regelmäßigen Abständen nachsenden lassen.

      Antworten | 17. März 2015
      • Annette

        Hallo Anne,
        vielen Dank für deine Infos! 2 Rückfragen dazu:

        1. In dem aktuellen Abmeldeformular des Einwohnermeldeamts (Baden-Württemberg) wird aber explizit nach einer Adresse im Ausland gefragt: Gleich am Anfang: Künftige Wohnung – Falls künftige Wohnung noch nicht bekannt, Angabe des Verbleibs. Da steht als Info zu diesem Punkt: „Kann die künftige Wohnung noch nicht angegeben werden, genügt zur Angabe des Verbleibs die Benennung des Arbeitgebers, von Verwandten, Bekannten oder Geschäftsfreunden, bei denen den Abgemeldeten bis zu seiner Anmeldung
        Zuschriften erreichen können. Die Angabe „auf Reisen“ oder ähnliche Angaben sind nicht ausreichend.“ – War das bei euch auch? Wie seid ihr damit umgegangen?

        2. Wie habt ihr die Verwandten-Eltern-Adresse für Behördenbriefe kommuniziert? Mit eurem Abmeldeformular? In meinem vorliegenden für Baden-Württemberg ist nichts dergleichen vorgesehen.

        Ich bin gespannt auf deine Antwort! Vielen Dank und viele Grüsse!

        Antworten | 22. März 2015
        • Anne

          Wir wohnten damals – vor zwei Jahren – in NRW, und dort war es so geregelt, dass man nur angeben musste, ins Ausland zu ziehen. Man musste keine Adresse angeben. In unseren Personalausweis kam dann „Zur Zeit keine deutsche Adresse“ oder „Zur Zeit nicht in Deutschland wohnhaft“ (den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr).
          Wir waren mit dem Wohnwagen in Europa unterwegs, überwiegend in Frankreich, und in dem Zusammenhang haben wir erfahren, dass es in Frankreich keine Meldepflicht gibt. Wir hätten also einfach dort irgendwo wohnen können, ohne uns anzumelden, und wir hätten also auch keinen behördlichen „Wisch“ gehabt, den wir bei einem deutschen Meldeamt hätten vorlegen können.
          Mich wundert, dass man in BaWü eine Auslandsadresse angeben muss. Von Bekannten habe ich nämlich auch schon gehört, dass sie einfach vom deutschen Meldeamt bei ihrer Abmeldung einen Zettel bekommen haben, auf dem stand, „ins Ausland verzogen“, oder „abgemeldet nach England“ oder so etwas in der Art. Ohne genaue Adresse.
          Außerdem gibt es ja tatsächlich viele Leute, die auf Reisen sind, mit dem Segelboot auch manche, und die dann keine feste Adresse haben.
          Auf dem Behördenformular haben wir überhaupt keine Adresse angegeben. Wir haben nur direkt an Versicherungen, den ehemaligen Vermieter, etc. die Adresse unserer Eltern gegeben.

          Könnt ihr unter dem Punkt nicht einfach die Eltern/Verwandten-Adresse angeben?:
          „Kann die künftige Wohnung noch nicht angegeben werden, genügt zur Angabe des Verbleibs die Benennung des Arbeitgebers, von Verwandten, Bekannten oder Geschäftsfreunden, bei denen den Abgemeldeten bis zu seiner Anmeldung
          Zuschriften erreichen können.“

          | 23. März 2015
  • Ich möchte nächsten Februar mit meiner 7 jährigen Tochter für ein halbes Jahr reisen. Leider heißt es in den meisten Artikeln, dass die SCHULLEITUNG über eine Beurlaubung/ Freistellung entscheidet. In NRW steht allerdings im Schulgesetz, dass das nur das obere Schulamt (Bezirksregierung) ermöglicht, wenn man länger als 2 Monate reisen möchte. Hat Jemand schon Erfahrung damit gemacht? Wie sind die Aussichten auf Erfolg? Welche formalen Aspekte muss man berücksichtigen? Ist das nicht furchtbar ungerecht?

    Antworten | 17. Februar 2015
    • Anne

      Also, laut Grundgesetz hat man Reisefreiheit. Leider hebelt die Schulpflicht sowohl für die Eltern als auch für die Kinder gleich mehrere Grundgesetze aus.
      Letztlich hilft wirklich nur, sich vom Meldeamt abmelden. Dann ist man frei. Und die Sprengelschule muss das Kind nachher wieder nehmen.

      Antworten | 17. Februar 2015
  • weltreise2015

    Hallo zusammen,
    wir 2 Erwachsene und unser Sohn (5 Jahre) planen ab Mitte nächsten Jahres eine Weltreise per Schiff, (Segelboot), für die Dauer von 1-2 Jahre, wohin und wie weit kann man heute noch nicht sagen. Start ist auf jeden Fall in Griechenland.
    Unser Sohn soll im Sept.2015 eingeschult werden.. da sind wir schon weg..Nun wurde von der Schule vorgeschlagen ihn ein Jahr später einzuschulen was evtl. gehen würde..
    Wir würden im Ausland aber gerne selber unterrichten bzw. falls längere Aufenthalte sind, ihn auf auch auf deutsche Schulen unterwegs schicken.
    Jetzt die Frage: bei unserer Rückkehr wird er dann als Erstklässler eingeschult, oder mit Aufnahmeprüfung in der 2.bzw. 3.Klasse…?
    Wie funktioniert das bei ausländischen Kindern, die mit 8 oder 9 Jahren nach D kommen?
    Vielen Dank schon mal falls jemand das weiß..

    Antworten | 4. Dezember 2014
  • Anne

    Jaja, die Schulämter, da hilft echt nur noch abmelden.
    Soweit ich weiß, gibt es mit Kindergeld, Krankenkassen, Versicherungen keine Probleme, so lange man nachweisen kann, dass der Lebensmittelpunkt trotz Abmeldung ins Ausland Deutschland bleibt. Das kann man durch Mietverträge, Eigentum, Verwandte Oma und Opa nachweisen
    Es geht auch, dass nur ein Elternteil mit Kind sich abmeldet und der andere Elternteil bleibt angemeldet.
    Wir haben zur Zeit auch eine Postadresse, die keine Anmeldeadresse ist bei Eltern/Schwiegereltern. Hat bislang noch keine Probleme gegeben

    Antworten | 24. Juni 2013
  • Nik

    Hallo zusammen

    Wir planen eine 7-monatige Reise mit einem schulpflichtigen Kind und haben vom Schulamt jetzt leider eine Absage erhalten. Wir überlegen nun die Möglichkeit, uns bzw. Unser Kind abzumelden. Aber was hat das für Konsequenzen wegen Visum, Krankenkasse, Versicherungen etc.? Ohne Wohnsitz? Reicht eine c/o Adresse bei meinen Eltern ohne offizielle Anmeldung?
    Vielen dank für eure Hilfe/Infos!

    Antworten | 21. Juni 2013
    • Enomis

      Hallo
      Hat jemand Erfahrung mit dieser Thematik für die SCHWEIZ? In unserem Kanton haben wir auch Schulpflicht seit 2008 zuvor war Unterrichtspflicht.

      Antworten | 18. Juni 2014
      • Hallo Enomis, magst du uns verraten, in welchem Kanton du lebst? Uns sind nur zwei Kantone bekannt, in denen die Möglichkeit zum Privatunterricht nicht explizit gegeben ist, und dort gab es in den letzten Jahren keine Änderungen…

        Antworten | 18. September 2014
  • 0341bamme

    hallo,
    wir fahren jedes jahr im märz und april für mindestenz 8 wochen nach asien. seit diesem jahr ist unser sohn in der schule. ein antrag bei der schule wurde abgelehnt. ( unser grund sei kein grund- mein mann betreibt ein ausenhandelsgeschäft und besucht seine geschäftspartner und wir suchen neue dinge die wir in unseren verkauf aufnehmen können- von dessen erlös wir hier auch kräftig steuern zahlen)
    die direktorin der grundschule hatte in 21 jahren noch nie so einen fall.
    die bildungsagentur leipzig war zu keinem termin bereit und hat uns immer wieder an die schule verwiesen. die staatskanzlei in dresden an die bildungsagentur in leipzig.
    ende vom lied: wir haben unseren sohn für die zeit des auslandsaufenthaltes in deutschland abgemeldet, ihn unterwegs selbst unterrichtet und dann wieder hier angemeldet. da musste ihn die schule ja auf grund der schulpflicht auch wieder nehmen. das ist nun zu unserer privaten lösung geworden.
    das positive: wir waren zu keiner zeit so im unterrichtsstoff wie in dieser zeit und haben auch gemerkt wie unser sohn darauf reagiert was er mag, ihm liegt und womit er probleme hat.
    letzte woche hat er einen 40 minütigen diavortrag vor seiner klasse und 4 lehrern gehalten.und wir haben uns gefreut das sich alle mit ihm gefreut haben.

    Antworten | 10. Juni 2013
    • Schumann

      Hallo,
      könnt ihr mir sagen wie ihr das mit der Abmeldung gemacht habt?? Ist es tatsächlich möglich nur das Kind abzumelden??
      Lg
      Katrin

      Antworten | 30. Juni 2013
      • anne

        Im Allgemeinen ist es so, dass sich ein Elternteil mit dem Kind abmeldet. Nur das Kind abzumelden habe ich noch nie versucht und auch von anderen noch nicht gehört.

        Antworten | 1. Juli 2013
    • Annette

      Hallo,
      wie habt ihr das gemacht: nur euren Sohn abgemeldet oder hat sich ein Elternteil zusammen mit ihm abgemeldet? Und habt ihr eine Adresse im Ausland angeben müssen? Wir wollen für 1 Jahr auf Weltreise gehen und uns ist nicht ganz klar, wie wir das mit der Abmeldung am besten umsetzen sollten.
      Vielen Dank für Tipps!

      Antworten | 16. März 2015
      • anne

        Hallo, ich wollte mich erkundigen, ob ihr schon unterwegs seid und ob das mit der Abmeldung gut geklappt hat oder ob ihr noch irgendwo auf Stolpersteine gestoßen seid? Wir wollen mit unseren 2 schulpflichtigen Kindern im August für 1 Jahr auf Reisen gehen. Ich würde mich sehr sehr freuen, von dir zu hören. LG Antje

        Antworten | 3. Januar 2016
        • Annette

          Hallo Antje,
          Ja, wir sind seit September unterwegs. Das Schulamt hatte uns geraten, dass ein Elternteil sich mit unserem Schulkind aus Deutschland abmelden soll, damit sie keine Sondergenehmigung erteilen müssen. Das ging dann alles problemlos.
          Viele Grüsse, Annette

          | 4. Januar 2016
      • antje

        Hallo Annette, ich bin es noch einmal 🙂 Vielen Dank erstmal für deine
        echt schnelle Antwort Anfang Januar. Ich muss noch mal nachfragen: also
        einer von euch hat sich mit den Kindern in Deutschland abgemeldet… und
        sich auch nirgendwo wieder angemeldet? Das ist eiegntlich auch unser
        Plan, aber manchmal überkommen mich noch Zweifel, ob das wirklich
        praktikabel ist oder ob mir da noch irgendk´jemand Knüppel in den Weg
        schmeißen kann? Bei euch lief alles gut? Auch bei der direkten
        Abmeldung im Amt? Und beim Reisen an den Flughäfen?
        Ich hoffe, ihr genießt eure Reise! Weiterhin alles Gute,
        Antje

        Antworten | 25. Januar 2016
        • Annette

          Hallo Antje,
          ja, so ist es: Ich habe mich mit unserem schulpflichtigen Kind abgemeldet (und nur im 1. Land unserer Weltreise die 1. Hoteladresse angegeben, in den meisten Ländern gibt es ja keine Meldepflicht, deshalb geht das problemlos). Mein Mann ist mit dem noch nicht schulpflichtigen Kind weiter in Deutschland gemeldet. – Das Einwohnermeldeamt hat keine Probleme bei der Abmeldung gemacht, die interessiert nicht, was du nach der Abmeldung machst, aber ich habe darauf bestanden, eine Kontaktadresse (Freundin, Schwester…) zu hinterlegen, damit ich für die Behörden immer erreichbar bin, das ist wichtig für offizielle Post. Aus dem Pass ist das nicht ersichtlich, ob man in D abgemeldet ist oder nicht, insofern gab es auch bei den Flügen nie Probleme.
          Der einzige, den es interssiert hat, war das Finanzamt, das dachte, wir würden dauerhaft getrennt leben und deshalb ein Formular ausgefüllt haben wollten. Aber eine Email mit der Erklärung, dass wir alle wieder zurückkommen hat ausgereicht.
          Also: Macht es einfach auch so, es ist wirklich kein Problem!
          Viele Grüsse,
          A

          | 26. Januar 2016
        • Anne

          Ich glaube, die Frage nach den Flughäfen bezog sich nicht so sehr auf den Passeintrag, sondern ob es einem passieren kann, dass man mit schulpflichtigen Kindern am Flughafen abgefangen werden kann, oder? Das würde mich nämlich auch interessieren.

          | 27. Januar 2016
      • antje

        Hallo Annette, unsere eigene Weltreise rückt nun auch immer näher und ich habe noch ein paar Fragen, von denen ich hoffe, dass ihr mir da noch von euren Erfahrungen berichten kannst: gab es bisher irgendwelche Probleme bei der Zahlung des Kindergeldes? Weißt du zufällig, wo die Schulakten eurer Kinder in der Zwischenzeit sind? Noch an eurer alten Schule oder irgendwo anders? Seid ihr sonst noch an irgendeiner Stelle auf Probleme gestoßen, weil euer schulpflichtiges Kind abgemeldet ist? Ich habe immer noch wieder Bedenken, dass ich etwas Entscheidendes übersehen habe… Ich hoffe, ihr habt eine tolle Zeit. Danke und viele Grüße, Antje

        Antworten | 20. April 2016
    • Thea

      Hallo, wie ist das dann mit Reisepass, wenn man nicht mehr in D angemeldet ist? Gibt das keine Probleme?

      Antworten | 9. September 2016
    • Toni

      Hallo. Ich bin auch aus lpz und will nächstes Jahr mit meinem schulpflichtigen sohn ins Ausland. Mic HB Interessiert wie ihr das mit der Abmeldung gemacht habt vllt. Können wird und ja Mal treffen. LG Toni

      Antworten | 28. Oktober 2016
      • Thea Verni

        War der Post an mich gerichtet? Wir verreisen erst im Januar. Ich probiere erst mal eine Schulbefreiung zu bekommen, wenn nicht, dann meld ich ihn (und mich) einfach ab.

        Antworten | 31. Oktober 2016
  • Clara Anton

    Das Detail mit dem Kindergeld stimmt nicht. Wer sein Kind abmeldet, aber trotzdem noch sechs Monate im Jahr in Deutschland gemeldet ist, bezieht weiter Kindergeld. Entscheidend für das Kindergeld ist der Lebensmittelpunkt der Familie, der weiter in Deutschland bleibt, und auch die steuerliche Veranlagung. Bleiben die Eltern steuerlich gemeldet, bekommt man weiter Kindergeld. Im Einzelfall erkundigen. Sogar wenn man mehr als sechs Monate abgemeldet ist, bekommt man u.U. das Kindergeld weiter, wenn man durch seinen Mietvertrag/sein Haus beweisen kann, dass der Lebensmittelpunkt Deutschland bleibt.
    Bei fehlender Reiseerlaubnis der Schule ist also eine Abmeldung des Kindes eine gute Option.
    Dass der Bundesgrenzschutz vor und nach Ferienbeginn die Reiseerlaubnis schulpflichtig erscheinender Kinder sehen will, gehört jedoch leider nicht ins Reich der urbanen Mythen, wie z. B. folgende Artikel zeigen:
    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kontrolle-am-flughafen-schulschwaenzer-eltern-droht-bussgeld.13643ef0-7a7e-4e0b-bfda-2907d5e3ed7c.html
    (allerdings verstoßen die Eltern nicht gegen das Grundgesetz, wie im Artikel fälschlich postuliert, die Schulpflicht ist keineswegs im GG geregelt).
    http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/schnaeppchenjaeger-duerfen-schulpflicht-nicht-aushoehlen
    Die rigide Schulgebäudeanwesenheitspflicht, die in Deutschland herrscht, ist in Europa einmalig. Wie schon im obigen Artikel geschrieben, herrscht in anderen Ländern eine Bildungspflicht/Unterrichtspflicht. Dieser Unterricht ist nicht an ein Schulgebäude gebunden. Man kann seine Kinder also auch problemlos zu Hause unterrichten. Die Vorgaben hierzu variieren von Land zu Land. In England und Irland kann man ohne Schule sogar sehr frei leben, es gibt keinerlei Überprüfungen.
    Seit Jahren versuchen deutsche Eltern diesen Schulgebäudeanwesenheitszwang (der übrigens aus dem Jahr 1938 stammt. Vor der Zeit des Nationalsozialismus war Hausunterricht möglich) in eine Bildungspflicht umzuwandeln, mit der Begründung, die deutsche Gesetzeslage beschneide in extremer Weise die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Eltern. Bislang ohne Erfolg. Deutschland will sich offenbar nicht von diesem rigiden Gesetz verabschieden und sich dem restlichen europäischen Ausland anpassen.
    Solange die Gesetzgebung sich da nicht der Lebenswirklichkeit vieler Familien anpassen will (denn die Fälle häufen sich, dass deutsche Kinder und Eltern die gleichen Rechte wollen wie die Schulkinder der Nachbarländer), muss man eben nach legalen Möglichkeiten suchen, dem Schulzwang trotzdem zu entgegen. Eine Möglichkeit ist die Abmeldung, eine andere natürlich die Abstimmung mit verständnisvollen Lehrern und vereinzelten verständnisvollen Behörden.
    Eigentlich sollte es sowieso ein Bildungsrecht geben, und keinen Schulzwang. Zwang und Lernen haben sich noch nie vertragen, das wird einem jeder Gehirnwissenschaftler bestätigen.
    Also, solange es in Deutschland so ist wie es ist: Kind abmelden, Kindergeld trotzdem beziehen, in den Urlaub fahren und sich daran erfreuen, wie viel und wie leicht das Kind durch das Erfahren neuer Eindrücke lernt 

    Antworten | 16. August 2012
    • Danke für deine sehr interessanten Ausführungen und die Richtigstellung bzw. den Tipp bezüglich des Kindergeldes!

      Antworten | 17. August 2012
    • Doris Kahle-Attwood

      Danke für deinen sehr aufschlussreichen Kommentar!

      Antworten | 6. Februar 2015

Anmelden | RegistrierenKommentar als Gast schreiben

Tipp: Wenn du Dein Bild in den Kommentaren sehen möchtest, nutze bitte den kostenlosen Service von Gravatar.com.

I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.

2 + vier =

Dein Name und deine Email-Adresse sind erforderlich. Deine Email-Adresse wird nicht angezeigt.