Entspannte Ferien für die gesamte FamilieFreund oder Freundin des eigenen Kindes mit in den Urlaub nehmen?

Familienurlaub sollte allen Spaß machen - tut es aber nicht immer: Während Eltern Ruhe bevorzugen, möchte der Nachwuchs Action. Reist ein Freund eures Kindes mit, sind alle entspannt. Wir zeigen, wie der Familienzuwachs gelingt.

von KidsAway-Redaktion


Einzelkinder freuen sich besonders über gleichaltrige Reisebegleiter. © Szasz Fabian Erika - Fotolia.com

Einzelkinder freuen sich besonders über gleichaltrige Reisebegleiter.

© Szasz Fabian Erika - Fotolia.com

Die schönste Zeit des Jahres kann sich schnell zu einer ganz schön anstrengenden Angelegenheit entwickeln: Wenn etwa das Söhnchen seinen besten Kumpel vermisst oder es dem Töchterchen in den Ferien einfach nicht gelingt, Anschluss zu finden, dann müssen sich nämlich Mama und Papa intensiv um das Urlaubsprogramm kümmern und für Abwechslung sorgen. Vor allem Einzelkinder freuen sich, wenn die Eltern es erlauben, dass ein Freund oder eine Freundin mitreist.

 

Überlegungen im Vorfeld

Bevor die Planung eines Urlaubs mit Familienzuwachs aber überhaupt starten kann, sollte man sich sicher sein, dass das betreffende Kind auch reif genug ist, ohne seine eigene Familie zu verreisen – vor allem dann, wenn der Ferienort nicht innerhalb weniger Autostunden zu erreichen ist und man nicht nur übers Wochenende wegfährt. Apropos Wochenende: Hat die liebste Freundin oder der beste Kamerad eures Kindes noch nie bei euch übernachtet und euren Familienalltag von morgens bis abends miterlebt, sollte das auf alle Fälle vor einer gemeinsamen Reise am Programm stehen – ein miteinander verbrachtes Wochenende kann zeigen, ob auch ein Familienzuwachs auf (Urlaubs-)Zeit funktionieren könnte. Je besser ihr euren potenziellen, kleinen Reisebegleiter kennt, umso leichter kann eine Entscheidung getroffen werden.

Übrigens lässt es sich nicht pauschal sagen, ab welchem Alter Kinder bereit sind, mit einer anderen Familie zu urlauben – das hängt wesentlich vom Charakter und von der Reife ab. Natürlich spielt es auch eine Rolle, wie vertraut der potenzielle kleine Feriengefährte mit eurer Familie ist. Vor dem Grundschulalter sind allerdings wohl die wenigsten reif genug, um einen Urlaub ohne Mama und Papa zu verbringen. Ab einem Alter von etwa sechs, sieben Jahren kann ein Kind aber durchaus abschätzen, was es heißt, beispielsweise eine Woche ohne die Eltern zu verreisen – und so auch selbst den Wunsch dazu äußern.

 

Die Sache mit dem lieben Geld

Erfahrungsbericht

Wichtige Punkte einer möglichen Kostenbeteiligung

  • Reisekosten (Flug, Ausgaben für Sprit)
  • Unterkunft
  • Verpflegung, Restaurantbesuche, Eisdiele
  • Eintrittskosten (Schwimmbad, Museum)
  • Extraausgaben (Surf- oder Skikurse)
  • Telefon

Gespräche über Geld sind den meisten unangenehm – sie sind aber notwendig, möchte man nicht auf so mancher Urlaubsausgabe sitzen bleiben oder gar die Freundschaft riskieren: Eventuell spart das mitreisende Kind sein Urlaubstaschengeld oder verwendet es nur für seine Wünsche. Ärgerlichen Streit und Enttäuschungen vermeidet ihr, indem ihr mit den Eltern des mitreisenden Kindes genau abklärt, an welchen Kosten sie sich beteiligen (sollen).

Wesentlich ist aber ebenso die Höhe der Kosten: Manche kochen beispielsweise auch im Urlaub selbst, andere gönnen sich tägliche Restaurantbesuche – das kann sich aber nicht jeder leisten. Damit die Eltern eures Reisegefährten nach den Ferien nicht in finanzielle Nöte geraten, müsst ihr sie unbedingt über die geplanten Ausgaben informieren.

 

Rechtliche Aspekte: Niemals ohne Vollmacht und gültige Papiere verreisen

Gültige Papiere und Impfpass nicht vergessen! © maho - Fotolia

Gültige Papiere und Impfpass nicht vergessen!

© maho - Fotolia

Neben den notwendigen und gültigen Papieren ist die Vollmacht mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten wohl das wichtigste Urlaubsdokument: Sie dient als Beweis, dass ihr das Kind nicht entführt habt, sondern es mit Erlaubnis der Eltern bei einer befreundeten Familie mitreist – damit lässt sich vor allem an den Grenzen Ärger ersparen. Eine Vollmacht ermöglicht es euch außerdem zu handeln, wenn dem Kind etwas passiert – wer hier auf Nummer sicher gehen will, nimmt einen entsprechenden Passus auf, der erlaubt, das Kind im Notfall ärztlich behandeln zu lassen. Wir haben übrigens kostenlose Muster für Vollmachten zusammengestellt.

 

Folgende Angaben dürfen in der Vollmacht keinesfalls fehlen:

  • Namen, Adresse, Telefon- und Passnummer der sorgeberechtigten Eltern
  • Name, Geburtsort und -datum, Pass- bzw. Personalausweisnummer des Kindes
  • Reisedauer und Reiseroute (insbesondere bei Flugreisen mit Zwischenstopps)
  • Namen, Adresse, Geburtsdatum, Pass- bzw. Personalausweisnummer der Erziehungsbeauftragten im Rahmen der Reise

 

TippVollmacht: Beglaubigung und Übersetzung
Im Zweifelsfall ist eine solche Vollmacht aber wertlos, wenn sie nicht notariell beglaubigt wurde – gegen Gebühr kann ein Notar auch die Formulierung übernehmen, dies sorgt zusätzlich für erhöhte Rechtssicherheit. Bei Reisen ins fremdsprachige Ausland dürft ihr außerdem eine entsprechende Übersetzung nicht vergessen – nicht überall genügt nämlich eine auf Englisch formulierte Vollmacht, informiert euch daher rechtzeitig!

 

Aufsichtspflicht gilt auch für den Familienzuwachs

Nichtschwimmer niemals aus den Augen lassen! © AnneC/Flickr

Nichtschwimmer niemals aus den Augen lassen!

© AnneC/Flickr

Im Urlaub seid ihr zur Aufsicht des euch anvertrauten Kindes verpflichtet und haftet auch dafür – jedoch nur, wenn ihr eure Aufsichtspflicht nachweislich verletzt habt. Wie weit die Aufsichtspflicht reicht, ist gesetzlich nicht detailliert geregelt – allgemein gilt: Ihr müsst das mitreisende Kind seinem Alter entsprechend vor Gefahren warnen und euch versichern, dass es eure Warnung versteht. Das ist aber noch nicht alles: Ihr müsst auch abklären, ob das Kind eure Regeln und Vereinbarungen wirklich einhält – das fällt unter die sogenannte Kontrollpflicht. Dieser Verantwortung müsst ihr euch natürlich bewusst sein!

Im Rahmen dessen sind aber auch die Voraussetzungen abzuwägen: z.B. ob es sich um ein neunjähriges Kind handelt, das im Schwimmclub als Nachwuchstalent gilt, oder sich euer kleiner Reisebegleiter desselben Alters kaum alleine über Wasser zu halten vermag – wenn ihr Letzteren beim Spielen am Swimmingpool alleine lässt, würdet ihr eure Aufsichtspflicht verletzen. Kinder unter vier Jahren sind generell ständig im Auge zu behalten. Übrigens: Damit eure Haftpflichtversicherung bei möglichen Schäden (Dritten) greift, müsst ihr beweisen, dass ihr eurer Aufsichtspflicht nachgekommen seid.

 

Gesundheit

Beim Zusammenstellen der Reiseapotheke solltet ihr auch das mitreisende Kind berücksichtigen: Verträgt es bestimmte Stoffe nicht? Braucht es besondere Medikamente? Neigt es zu Fieberkrämpfen? Hat es Allergien bzw. Unverträglichkeiten? Welche Mittel bekommt es zu Hause bei einer Erkältung oder bei Durchfall?

Die Eltern des mitreisenden Kindes sollten abklären, ob eine zusätzliche Reisekrankenversicherung erforderlich ist. Je nach Versicherungsanbieter könnt ihr euren Familienzuwachs aber auch bei der eigenen Versicherung anmelden – eine automatische Mitversicherung besteht aber nicht. Auch wenn dieser Fall hoffentlich nicht eintritt: Klärt vor dem Urlaub, wer bei einem medizinisch sinnvollen oder notwendigen Rücktransport die Kosten trägt.

 

Familienregeln rechtzeitig erklären

Beim Urlaubsblues ist Feingefühl gefragt! © Amélie Poulain - Fotolia

Beim Urlaubsblues ist Feingefühl gefragt!

© Amélie Poulain - Fotolia

Um zu vermeiden, dass sich euer kleine Reisegefährte nicht schnell zur Nervensäge entwickelt, soll es schon vor Urlaubsbeginn eure familieninternen Regeln (für die Ferien) kennenlernen – anderenfalls kann die Aussage „Daheim darf ich das aber!“ gehörig für eine schlechte Stimmung sorgen und das Gastkind mit seinem Verhalten auch noch eure eigenen Kinder anstecken. Hier gilt: Je länger ihr den Freund bzw. die Freundin eures Kindes schon kennt, umso besser wisst ihr auch, wie es tickt bzw. erzogen ist – und desto einfacher könnt ihr Grenzen setzen und auf eure Regeln beharren.

 

TippNicht von Familienregeln abweichen!
Erlaubt auf keinen Fall Dinge, die ihr eurem eigenen Kind bislang verboten bzw. verwehrt habt – dies könnte vielleicht kurzfristig schlechte Stimmung vermeiden, aber auf Dauer bringt ständiges Nachgeben nichts; euer Ärger wächst und ihr riskiert, dass ihr den Familienzuwachs schnell als Störenfried empfindet, den ihr lieber nicht mitgenommen hättet.

 

Damit der Urlaub wirklich so entspannt wie erhofft wird, besprecht also vor der Reise die wichtigsten Regeln: z.B. Fernsehen – nein, Eis – max. zwei pro Tag, Schlafenszeit – spätestens um 21 Uhr. Und wie schon erwähnt: Mindestens ein gemeinsam verbrachtes Wochenende kann zeigen, ob das Miteinander in den Ferien gelingt und ihr euch alle gut versteht.

 

Wie mit Heimweh umgehen?

Auch für einen kleinen Reisebegleiter ist nicht alles einfach: Ziemlich sicher stellt sich früher oder später einmal Heimweh ein – insbesondere, wenn das Kind, z.B. per Handy, ständig Kontakt mit den Eltern hat. Urlaubsgift ist es auch, wenn Mama oder Papa am Telefon selbst unsicher oder geknickt wirken und ohne tatsächliche Not zu ihrem Kind sagen, dass sie es sofort holen, wenn es Heimweh hat. Mit gutem Grund erlauben viele Lehrer auf Klassenfahrten die Mitnahme von Handys nicht – sie tun das aus Erfahrung. So ist erwiesen: Je weniger Kontakt zu Mama und Papa daheim besteht, umso weniger oft tritt Heimweh auf.

Im Fall der Fälle ist jedenfalls Feingefühl angesagt – ihr wollt ja nicht mit Kind und Kegel die Heimfahrt antreten.

ErfahrungsberichtSensibilität gefragt!
Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl sind überhaupt wichtig, wenn ihr ein anderes Kind mit in den Urlaub nehmt – es besteht nämlich das Risiko, dass ihr euch um das Gastkind ganz besonders kümmert und diesem mehr nachseht. Dadurch können aber eure eigenen Kinder eifersüchtig werden – sie schauen sicher genau, wie ihr euch verhaltet.

Ihr als Ferieneltern solltet den Reise-Blues zwar ernstnehmen, aber keine allzu große Sache draus machen. Omas Geheimrezept: Ablenken, für Beschäftigung und Action sorgen, viel spielen – und zur Linderung höchstwirksame Heimwehtropfen aus einer entsprechend gekennzeichneten Medizinflasche verabreichen!

 

Positiver Nebeneffekt beim Verreisen mit Familienzuwachs

Auch wenn im Vorfeld einiges zu bereden und zu berücksichtigen ist, vergesst nie: Gemeinsame Ferien mit dem besten Kumpel oder der Busenfreundin eures Kindes können für alle ein unvergesslich schönes Erlebnis bedeuten – und euch auch wirklich den ersehnten Freiraum ermöglichen. Im Idealfall sind alle Kinder zufrieden und glücklich mit den gemeinsamen Ferien und fordern keine Dauerbespaßung ein.

Eine Bereicherung ist der Familienzuwachs auf (Urlaubs-)Zeit aber in jedem Fall: Die Erkenntnis, dass jede Familie ihren eigenen Ton hat, sorgt für mehr Toleranz, Anpassungsvermögen und Verständnis bei allen Beteiligten – und ermöglicht eine neue Perspektive auf das Gastkind, aber vor allem auch auf die eigene Familie!

 

Wenn der Traum vom gemeinsamen Urlaub platzt …

… hilft es, zumindest was die Kosten anbelangt, wenn ihr eine Reiserücktrittsversicherung habt, die die hohen Stornogebühren deckt. Achtung: Eine solche Versicherung für die Familie gilt nicht automatisch für die mitreisenden Freunde eurer Kinder. Wenn ihr eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, könnt ihr in der Regel auch fremde Personen mitversichern – diese müsst ihr allerdings gesondert anführen. Sinnvoll – vor allem wenn in eurer Familie Kleinkinder oder gesundheitlich wenig stabile Kinder sind – ist übrigens auch eine Reiseabbruchversicherung, welche die angefallenen Reisekosten sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen bei einem notwendigen Urlaubsabbruch ersetzt.

 


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