Sicherheit auf ReisenTerror-Gefahr im Urlaub – was ihr tun könnt

Die Terroranschläge von Paris haben die Welt in Angst und Trauer versetzt. Auch Reisende sind von den Anschlägen betroffen. Viele Familien machen gerade Urlaub in Paris. Wie sollen sie mit der Gefahr umgehen, womit müssen sie nun rechnen?

von KidsAway-Redaktion

Seite 2/3 Terroranschlag im Urlaub: Stornierung oder Reiseabbruch

Abreisen oder bleiben?

Nach einem Terroranschlag denken viele Urlauber an Abreise © Flickr/Zoltán Vörös

Nach einem Terroranschlag denken viele Urlauber an Abreise

© Flickr/Zoltán Vörös

Als erstes solltet ihr in solchen Fällen eure Reiseleitung kontaktieren und herausfinden, wie der Veranstalter mit der Situation umzugehen gedenkt. Die Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen bekommt ihr eventuell erstattet, wenn ihr eure Reise nun abbrecht. Habt ihr die Reise noch nicht angetreten, könnt ihr sie auch kostenlos stornieren – allerdings nur, wenn das Auswärtige Amt für euer Reiseziel eine Reisewarnung ausspricht. Bisher ist das nicht der Fall!

 

ErfahrungsberichtAirlines wie Lufthansa und United Airlines bieten ihren Fluggästen aus Kulanz an, Tickets für Paris-Flüge bis Mittwoch kostenlos umzubuchen. Habt ihr eine Reise bei TUI oder Thomas Cook gebucht, könnt ihr sie ebenfalls aus Kulanz kostenlos stornieren.

 

Reist ihr auf eigene Faust, müsst ihr selbst einschätzen, ob ihr eure Reise vorzeitig abbrechen wollt. Eine Unterkunft, die ihr selbst gebucht habt und jetzt nicht nutzen werdet, müsst ihr trotzdem bezahlen – denn das Ereignis höherer Gewalt liegt ja nicht im Verschulden des Vermieters. Aktuell sind viele Vermieter sicherlich kulant und bieten ihren Gästen an, kostenlos einige Tage länger zu bleiben oder ihren Aufenthalt ohne Mehrkosten abzubrechen. Airbnb etwa hat seine Gastgeber gebeten, entsprechend großzügig zu agieren.

Habt ihr eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen, solltet ihr auf jeden Fall unverzüglich mit eurer Versicherung Rücksprache halten.

Airlines sind in Fällen höherer Gewalt zwar verpflichtet, ihren Passagieren die Kosten für ausgefallene Flüge zu erstatten – sie müssen euch aber nicht die Umbuchungskosten bezahlen, wenn ihr eher abreisen wollt, obwohl der Flugverkehr nicht beeinträchtigt ist!

 

Erfahrungsbericht Höhere Gewalt wird in § 651 j BGB als ein von außen kommendes, plötzliches und unabwendbares Ereignis definiert, das weder aus der Privatsphäre des Urlaubers (zum Beispiel Erkrankung) noch aus der Betriebssphäre des Veranstalters (zum Beispiel Streik) resultiert und die Reise erheblich gefährden, erschweren oder beeinträchtigen würde.

Anerkannte Fälle höherer Gewalt sind etwa Seuchen und Epidemien, Kriege, Terroranschläge oder Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Flutwellen oder Smog.

 

Achtung: Nach einem Urteil des Amtsgerichts Heidelberg (Az.: 22 C 182/97) gelten auch vereinzelte Terroranschläge, die sich nicht zu flächendeckenden inneren Unruhen ausbreiten, nicht als Stornierungsgrund wegen höherer Gewalt! Darüber hinaus weisen die französischen Behörden bereits seit den Anschlägen im Januar (unter anderem auf die Zeitschriftenredaktion „Charlie Hebdo“) auf das Risiko von Terroranschlägen hin.

Es kann aktuell also durchaus sein, dass euer Reiseveranstalter sich weigert, die Kosten eurer Stornierung zu übernehmen. Erkundigt euch auf jeden Fall über eure Möglichkeiten und die finanziellen Folgen, bevor ihr eine Entscheidung trefft.

Noch mehr Informationen zum Reiserücktritt und zu euren Ansprüchen im Stornierungsfall haben wir in diesem Beitrag für euch.


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