Kinder allein unterwegsHänschen klein ging allein… Wenn Kinder allein reisen
Irgendwann geht euer Teenager solo auf Reisen. Aber auch jüngere Kinder fahren oft schon allein weite Strecken mit Bus oder Bahn. Wir sagen euch, worauf ihr achten müsst, wenn eure Kids zum ersten Mal allein in die Welt ziehen.
von KidsAway-Redaktion
Tschüss, Mama und Papa!
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Allein reisen – ab wann ist das möglich?
Die Antwort ist nicht so einfach. Gerade im Grundschulalter gibt es große Unterschiede zwischen gleichaltrigen Kindern. Viele Achtjährige fahren sicher mit Fahrrad, Bus und Bahn zur Schule, übernachten bei Freunden oder gehen allein einkaufen, andere trauen sich das noch gar nicht (oder ihre Eltern wollen es nicht erlauben!).
Manche Grundschulkinder achten selbst auf ihre Sachen, treffen überlegte Entscheidungen und übernehmen Verantwortung, etwa für jüngere Geschwister. Andere haben den Kopf in den Wolken, können sich noch nicht gut orientieren und vergessen die Zeit, wenn sie abgelenkt sind. Und manche haben einfach noch zu viel Angst, allein Aufgaben zu übernehmen oder ohne Mamas Begleitung einen Weg zu finden.
Was ihr eurem Kind zutrauen könnt, müsst ihr selbst entscheiden – der Vergleich mit Freunden ist hier nicht sinnvoll, Kinder sind einfach zu unterschiedlich. Kinder mit berufstätigen Eltern oder älteren Geschwistern sind oft schon früher allein unterwegs, treffen selbst Entscheidungen und übernehmen eher Verantwortung für sich selbst.
Allein reisen – ab wann ist das erlaubt?
Das deutsche Gesetz macht keine Vorschriften, ab welchem Alter Kinder ohne ihre Eltern verreisen dürfen. Als Anhaltspunkte dienen lediglich der „Taschengeldparagraf“ 110 des BGB (Jugendliche bis 18 Jahre sind danach nur beschränkt geschäftsfähig und dürfen keine Verträge schließen, die sie nicht mit ihrem Taschengeld bezahlen können) und das Jugendschutzgesetz, das unter 16-Jährigen den Aufenthalt in Restaurants und Diskotheken nur zum Verzehr von alkoholfreien Getränken und nur bis 24 Uhr erlaubt.
Mit Geschwistern reist es sich besser
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Wie genau diese Vollmacht aussehen muss, ist von Land zu Land verschieden; während meist ein formloses Schreiben genügt, muss in Brasilien zum Beispiel ein eigenes Formular ausgefüllt und amtlich beglaubigt werden. Erkundigt euch vorsichtshalber bei der Botschaft oder dem Konsulat des entsprechenden Landes.
Außerdem brauchen allein reisende Kinder natürlich ein gültiges Ausweisdokument – also einen (noch gültigen) Kinderausweis oder einen Kinderreisepass.
- Name des Reisenden
- Geburtsdatum und Geburtsort des Reisenden
- Reiseziel
- Reisezeitraum bzw. der Zeitraum, für den die Reisevollmacht gilt Behörde, die den Personalausweis bzw. den Reisepass ausgestellt hat
- Nummer des Kinderausweises oder des (Kinder-) Reisepasses
- Persönliche Daten einer mitreisenden volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht für den minderjährigen Reisenden hat
- Namen aller Erziehungsberechtigten
- Nummern der Personalausweise oder Reisepässe aller Erziehungsberechtigten
- Unterschriften aller Erziehungsberechtigten
- Ort und Datum der Ausstellung
Wollt ihr auf Nummer sicher gehen, fügt noch eine Kopie eurer Personalausweise oder Reisepässe an.
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