ReisemängelDreckiges Hotelzimmer, miserable Ferienwohnung – was tun? 10 wertvolle Tipps zum Umgang mit Reisemängeln

Schimmelige Wände, fehlende Balkonbrüstung, heraushängende Stromkabel - was tun, wenn der Hygiene- und Sicherheitsstandard der Ferienwohnung oder des Hotelzimmers insbesondere für Familien mit Babys oder Kleinkindern nicht zumutbar ist? Ein Erfahrungsbericht inklusive 10 wertvoller Tipps zum Umgang mit Reisemängeln.

von KidsAway-Redaktion


Kind an Balkonbrüstung: Ist der Balkon kindersicher? © KidsAway

Kind an Balkonbrüstung: Ist der Balkon kindersicher?

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Lage top, Zustand ein Flop

Nun ist es also auch uns passiert:  Unfreiwillig verbrachten wir mit unserem zweieinhalbjährigen Sohn eine Woche in einer herunter gekommenen, grenzwertigen Unterkunft.

Spontan wollten wir unseren Urlaubsaufenthalt auf Lanzarote um eine Woche verlängern. Unser sehr gepflegtes Ferienhaus, das wir von Deutschland über eine Internetseite gemietet hatten, war leider belegt. Also fragten wir an der Rezeption der Ferienhausanlage nach, ob ein anderes Ferienhaus für die Woche zur Verfügung stehen würde. Wir hatten Glück – man gab uns den Schlüssel und wir warfen kurz einen Blick in das Ferienhaus und sagten zu.

Als wir schließlich in das Ferienhaus einzogen, machten wir eine böse Überraschung – das Haus an sich befand sich in einer tollen Lage mit Meerblick und sah von außen sehr ansprechend aus. Im Inneren war es aber total herunter gekommen und verschmutzt.

Das hatten wir bei unserem kurzen Blick im Halbdunkel nicht gesehen und nicht bemerkt. In den Schränken roch es moderig, alle Küchenutensilien inklusive Teller, Tassen und Gläser rochen streng nach Scheuermittel oder etwas anderem unangenehmen, aber undefinierbaren. Die zusätzlichen Bettdecken, die wir brauchten, waren unbenutzbar, weil sie nach Mottem oder ähnlichem stanken, alle Sachen waren irgendwie klebrig oder verdreckt.

Das Ferienhaus selbst war äußerst spärlich ausgestattet: Es gab es weder Putz- noch Spülmittel, Filtertüten, Salz, Pfeffer, geschweige denn etwaige andere Gewürze oder Speiseöl, keine Mülltüten und keinen Fön. All das hatten wir leider im Halbdunkel nicht wahrgenommen. Da das Ferienhaus, das wir in der ersten Woche bewohnten, hervorragend ausgestattet und gepflegt war, waren wir schlichtweg davon ausgegangen, dass dieses Ferienhaus, das sich in derselben Ferienhausanlage befand (aber einem anderen Besitzer gehörte), über den gleichen Standard verfügen würde. Ein großer Fehler.

 

Aufräumen und Saubermachen im Urlaub

Also organisierten wir uns: Wir spülten alle Küchenutensilien, die wir brauchten und verstauten sie auf einem offenen Schiebewagen (die Schränke strahlten einen solch modrigen Geruch aus, dass wir nichts dort hineinstellen wollten); wir liehen uns beim freundlichen Nachbarn saubere Decken und ein Reisekinderbett für unseren Sohn; wir kauften im nächsten Supermarkt erst einmal die wichtigsten Putz- und Reinigungsmittel ein. Die unerträglich stinkenden Wolldecken verbannten wir in eine Ecke auf die Terrasse. Da wir die meiste Zeit draußen auf der Terrasse verbrachten, war es so für eine Woche erträglich.

Im Urlaub mit Säugling, Baby oder Kleinkind sind gerade die Hygiene und ein ordentlicher Standard der Unterkunft wichtig. Mit einem Baby, das vielleicht schon robbt oder krabbelt, alles anfasst oder sogar in den Mund steckt, wären wir nach Einzug wohl wieder sofort abgereist.

 

10 wertvolle Tipps zum Umgang mit Reisemängeln

VOR DER BUCHUNG

1) Fragt andere Gäste nach ihren Erfahrungen. Das Internet bietet Euch tolle Möglichkeiten, um mehr über Euren Gastgeber zu erfahren. Recherchiert etwas. Ihr werdet wahrscheinlich Online-Kundenbewertungen und Gästebucheinträge von anderen Gästen finden, die ihre Erfahrungen gerne im Internet teilen. Sucht insbesondere nach Erfahrungsberichten von Familien mit Babys und Kleinkindern im Alter Eurer Kinder. Auf manchen Internetseiten wie beispielsweise bei Holidaycheck.de könnt Ihr direkt mit den Verfassern der Bewertungen Kontakt aufnehmen und weitere Fragen stellen. Diese Art der Vorbereitung kostet etwas Zeit, kann Euch aber viele unangenehme Überraschungen und Ärger ersparen. Es lohnt sich.

2) Klärt Fragen vor der Buchung. Die für Euch wichtigen Punkte solltet Ihr vor Buchung am Besten direkt mit dem Hotel oder dem Vermieter abklären. Macht das schriftlich. Kunden orientierte Hotels und Vermieter werden Euch zeitnah antworten.

3) Besteht auf eine schriftliche Bestätigung oder einen schriftlichen Mietvertrag. Nur mit einem vorliegenden Vertrag könnt Ihr später, falls notwendig, eine Reisepreisminderung erwirken.

4) Nicht die gesamte Urlaubsmiete im Voraus zahlen. Manche Dinge, die einen problemlosen, schönen Aufenthalt mit Baby oder Kleinkind unmöglich machen (beispielsweise viel Ungeziefer im Hotelzimmer, laute Musik in der Nacht), erkennt Ihr erst nach zwei oder drei Nächten. Im schlimmsten Fall könnt Ihr dann noch einmal umziehen.

5) Nehmt alle schriftlichen Unterlagen mit. Habt Ihr im Internet gebucht, dann druckt die Online-Darstellung des von Euch gebuchten Ferienhauses, der Ferienwohnung oder des Hotelzimmers aus. Auch die schriftlichen Antworten auf Eure Fragen solltet Ihr mitnehmen. Diese Unterlagen erleichtern Euch mitunter etwaige Diskussionen vor Ort, wenn die Unterkunft nicht der ursprünglichen Darstellung entspricht.

 

BEI DER ANREISE

6) Ist die Unterkunft kindersicher? Inspiziert sofort bei Anreise Euer Hotelzimmer oder Ferienhaus gründlich. Nur wenn Eure persönlichen Mindeststandards bezüglich Hygiene und Sicherheit erfüllt sind, werdet Ihr einen entspannten Urlaub verbringen.

7) Beanstandet Mängel sofort. Eure Ferienwohnung sieht völlig anders aus als auf den Fotos im Ferienhaus-Katalog? Das Hotelzimmer ist verdreckt, die Balkonbrüstung kaputt, die Klimaanlage defekt? – Meldet alle Mängel sofort und gebt dem Vermieter oder Hotel eine Chance, diese umgehend zu beseitigen.

 

NACH DER REISE

8) Veranstalter oder Vermieter informieren. Ward Ihr nicht zufrieden, dann lasst dies den Veranstalter oder Vermieter wissen. Die meisten Veranstalter und Vermieter sind dankbar für konstruktive Kritik. Mit etwas Glück wird der Veranstalter Euch eine kleine Wiedergutmachung anbieten.

9) Warnt andere Familien! Nutzt eines der Internet-Bewertungsportale wie Holidaycheck.de, um andere Reisende vor den Problemen zu warnen. Ihr selbst habt von den Erfahrungen anderer bei der Planung Eures Urlaubs profitiert, als Ihr Euch (hoffentlich) vor der Buchung einschlägig informiert habt. Teilt Euer Wissen!

 

Tipp

Deutsches Reisevertragsrecht oder Mietrecht?
Wenn Ihr Euer Hotel, Ferienhaus oder EureFerienwohnung im Reisebüro oder direkt bei einem Veranstalter gebucht habt, dann greift im Fall von auftretenden Reisemängeln das deutsche Reisevertragsrecht. Mietet Ihr eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus direkt von privat, dann gilt das deutsche Mietrecht. Bei Reisemängeln könnt Ihr in diesem Fall keinen Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude geltend machen. Da eine Geltendmachung von Schadensersatz zumeist recht schwierig ist, ist dieser Punkt mitunter zu vernachlässigen.

 

10) Reisepreis mindern. War Eure Urlaubsfreude massiv beeinträchtigt und die Vertreter des Veranstalters oder Vermieters vor Ort haben nach Aufforderung durch Euch die Mängel nicht beseitigt? Dann könnt Ihr versuchen, eine Minderung des gezahlten Reisepreises zu erwirken. Einen Anhaltspunkt für die Höhe einer möglichen Reisepreisminderung bietet die sogenannte Kemptener Reisemängeltabelle.

Tipp

Unser persönlicher Tipp
Wenn laut Tabelle, die übrigens nicht verbindlich ist, Ihr die Chance hättet, 10 bis 20 Prozent des Reisepreises zurückzuerhalten, dann würden wir persönlich von einer Geltendmachung abraten. Die wenigsten Veranstalter stimmen einer Reisepreisminderung ohne wenn und aber zu. Wenn Ihr einen Vergleich angeboten bekommt, solltet Ihr zugreifen. Ein Gerichtsverfahren ist sehr aufwändig und kostet viel Zeit, Geld und Nerven.

 

Habt Ihr weitere Tipps für den Umgang mit Reisemängeln? Was habt Ihr bereits erlebt? Schreibt einfach einen Kommentar unter diesen Artikel und teilt Euer Wissen mit anderen Familien mit Babys und Kleinkindern

 


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Kommentar als Gast schreibenKommentare (3)

  • Stefanie

    Vorm Einchecken sollte man sich unbedingt das Zimmer zeigen lassen! Wenn es einem nicht gefällt oder etwas nicht stimmt, ist es leichter, das zu reklamieren, bevor man eingezogen ist. Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht.

    Antworten | 23. März 2011
  • Franziska

    Vielen Dank, für die hilfreichen Tipps. Ich weiß aus Erfahrung, was für ein richtig erkannt das sein kann und wie so ein Urlaub zu einem Albtraum wird. Vor zwei Jahren war ich in einem Hotel, in dem die komplette Klimaanlage ausgefallen war. ich habe bis heute noch keine Entschädigung für die anderthalb Wochen bei 40° im Schatten.

    Antworten | 18. März 2011
    • Liebe Franziska,
      danke für Ihren Beitrag. Eine ausgefallene Klimaanlage bei 40 Grad im Schatten ist eine schlimme Sache, insbesondere wenn Sie mit Baby oder Kleinkind unterwegs waren. Und meist ist es, wie Sie ja schreiben, extrem schwer, eine Reisepreisminderung durchzusetzen. Da braucht man am Besten eine gute Rechtsschutzversicherung und einen langen Atem. Trotzdem noch viel Erfolg damit!

      Antworten | 1. April 2011

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