Urlaubsbudget aufstockenZwischenvermietung während einer Reise organisieren

Wer es sich nicht leisten kann oder will, die Familienwohnung oder das Familienhaus während einer langen Reise leer stehen zu lassen, sorgt mit einer Unter- oder Zwischenvermietung für mehr Geld in der Urlaubskasse.

von KidsAway-Redaktion

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Mit einer Zwischenvermietung die Urlaubskassa aufbessern! © Robert Kneschke - Fotolia.de

Mit einer Zwischenvermietung die Urlaubskassa aufbessern!

© Robert Kneschke - Fotolia.de

Eine mehrmonatige Reise mit der ganzen Familie ist etwas sehr Schönes, aber leider auch eine kostspielige Angelegenheit. Damit ihr nicht auch noch durch die Mietzahlungen für eure Wohnung oder euer Haus belastet werdet, könnt ihr eine Untervermietung organisieren. Umso besser, wenn ihr sowieso Eigentümer seid: Dann stockt eine Zwischenvermietung euer Reisebudget zusätzlich auf!

Wenn es euch nichts ausmacht, dass fremde Personen in euren Betten schlafen, in eurer Küche hantieren oder Dusche und Toilette benutzen – wahlweise auch Bettwäsche und Handtücher –, ist so eine Zwischenvermietung eine super Sache. Wir verraten euch, worauf ihr dabei achten müsst.

 

Die wichtigsten Fragen, die sich bei einer Zwischen- oder Untervermietung stellen:

  • Dürft ihr eure Wohnung untervermieten?
  • Müsst ihr den Vermieter darüber informieren?
  • Was ist, wenn euer Antrag auf eine Untervermietung abgewiesen wird?
  • Was ist bei einem Untermietvertrag wichtig?
  • Rentiert sich ein Vertrag, wenn ich an Freunde oder Bekannte untervermiete oder zwischenvermiete?
  • Wer kann euch bei einer Untervermietung oder Zwischenvermietung helfen?
  • Worauf solltet ihr bei der Auswahl der Untermieter achten?
  • Wie geht ihr mit entstandenen Schäden um?
  • Wie sieht es mit der Miethöhe aus? Dürft ihr eine Zuschlagszahlung verlangen?

 

Rechtliche Aspekte einer Untervermietung

Findet sich im Mietvertrag keine andere Vereinbarung, darf generell jeder Mieter die Möglichkeit einer Untervermietung der eigenen Wohnung in Anspruch nehmen. Nehmt euren Mietvertrag also dahingehend noch einmal genau unter die Lupe, bevor ihr euren Vermieter kontaktiert.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist es eure Pflicht, euren Vermieter über das gesamte Vorhaben einer Untervermietung in Kenntnis zu setzen: So muss nicht nur der potenzielle Untermieter mit Namen genannt werden, sondern ihr solltet ihn auch darüber informieren, wieso es überhaupt zu einer Untervermietung kommt. Außerdem müsst ihr verdeutlichen, dass der Untervermieter eine zuverlässige Person ist, die die Wohnung nicht zweckentfremdet.

Keinesfalls darf eine Überbelegung des Wohnraumes auftreten; das heißt, wenn mehrere Personen eure Wohnung während eurer Abwesenheit nutzen möchten, müssen die gesetzlichen Richtlinien dazu eingehalten werden. Zur Orientierung: Die Zahl der Bewohner sollte die Anzahl der Zimmer nicht um zwei übersteigen – oder anders ausgedrückt: pro Wohnraum maximal zwei Person.

Aus reiner Willkür darf euer Vermieter einen Antrag auf Untervermietung übrigens nicht ablehnen. Weist er den Untermietungsantrag aus willkürlichen Gründen ab, steht euch als Mieter zum einen ein Sonderkündigungsrecht für die Mietwohnung zu – mit einer Frist von drei Monaten, egal wann der Vertrag auslaufen würde. Zum anderen könnt ihr euer Recht auf Untervermietung einklagen – ob es das angesichts von Kosten für Prozess und Zeitaufwand allerdings wirklich wert ist, ist eine andere Frage.

 

TippSchriftliche Erlaubnis

Lasst euch die Erlaubnis eures Vermieters für eine Untervermietung unbedingt schriftlich bestätigen – damit seid ihr auf der sicheren Seite.

 

Hat euer Vermieter euch sein O.K. zur Untervermietung gegeben, stehen die nächsten Überlegungen auf dem Programm.

 

Wie lang soll das Untermietverhältnis bestehen?

Allgemein lässt sich sagen, dass eure Reise mit der Familie mindestens zwei Monate dauern sollte, damit sich die Suche nach einem Untermieter rentiert – die Gestaltung der Anzeige, das Auswahlverfahren oder die Beauftragung einer Agentur und das Räumen eurer Wohnung sind nicht zu unterschätzen.

Außerdem wollen die meisten Personen nicht weniger als acht Wochen Untermieter sein – schließlich ist ein Umzug auch für sie mit viel Aufwand verbunden: Packen und Anfahrt per Bahn, Bus, Flugzeug oder Pkw, es sich in der neuen Wohnung gemütlich machen, die neue Gegend erkunden – das tut man sich für einen Monat in der Regel nicht an. Natürlich ist es generell dennoch möglich, einen Untermieter für eine kürzere Zeitspanne zu finden und zu nehmen.

Anders verhält es sich, wenn ihr beispielsweise vier Monate verreisen möchtet, sich aber ein Untermieter lediglich für drei Monate findet – dann solltet ihr diesen trotzdem nehmen. Gibt es allerdings nur einen Untermieter für zwei Monate, könnt ihr euch überlegen, einen zweiten für die übrigen zwei Monate zu suchen.

 

TippErneute Zustimmung des Vermieters!

Für jede neue Person, die mit euch einen Untermietvertrag abschließt, muss der Vermieter seine Zustimmung geben – dies dürft ihr nicht vergessen, wenn ihr während eurer Abwesenheit mehrere Untermietverträge abschließen wollt oder die Mietzeiten sich auf mehrere Personen verteilen.


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Kommentar als Gast schreibenKommentar (1)

  • Jenny

    Ein sehr gründlicher und umfassender Überblick – jetzt fehlt nur noch eine praktische Anleitung, wie man seine Wohnung bestmöglich für die zwischenvermietung präsentiert.
    Nur in einem Punkt bin ich anderer Meinung: Zwischenvermietung kann sich durchaus auch für kürzere Zeiträume lohnen. Wir haben mit verschiedenen vermittlungsplattformen schon alle Zeiträume zwischen drei Tagen und zwei Monaten vermietet; der Aufwand für die Anzeige fällt ja nur einmal an und im aufräumen bekommt man auch Routine 🙂 tatsächlich gab es für „normale“ Urlaubszeiten von einer bis zwei Wochen immer die meisten Anfragen für unsere Wohnung!

    Antworten | 10. März 2014

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