Urlaubsbudget aufstockenZwischenvermietung während einer Reise organisieren

Wer es sich nicht leisten kann oder will, die Familienwohnung oder das Familienhaus während einer langen Reise leer stehen zu lassen, sorgt mit einer Unter- oder Zwischenvermietung für mehr Geld in der Urlaubskasse.

von KidsAway-Redaktion

Seite 2/3 Vertrag aufsetzen und Miethöhe berechnen
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Gestaltung des Unter- oder Zwischenmietvertrags

Wichtig: Immer einen Untermietvertrag aufsetzen! © jumedita - Fotolia.de

Wichtig: Immer einen Untermietvertrag aufsetzen!

© jumedita - Fotolia.de

Einen Unter- oder Zwischenmietvertrag solltet ihr immer abschließen. Muster für solche Verträge gibt es online.

Mögliche Punkte – neben Mietdauer, Miethöhe und Kaution – eines solchen Untermietvertrags:

  • Umgang mit der Einrichtung/Möblierung
  • Reinigung und Sauberhalten der Wohnung
  • Rauchverbot
  • Sonstige Vereinbarungen: Hier könnt ihr für euch wichtige Bedingungen anführen.

Als Kaution sollten mindestens ein bis zwei Unter- oder Zwischenmieten bezahlt werden – für den Fall, dass doch böse Überraschungen, wie Beschädigungen oder Verunreinigungen, nach beziehungsweise während eurer Abwesenheit auftauchen und ihr nicht selbst für die Kosten aufkommen müsst.

 

Erfahrungsbericht Unter- oder Zwischenvermietung an Freunde

Auch mit Freunden oder guten Bekannten solltet ihr einen Mietvertrag aufsetzen. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Freundschaft zerbrochen ist, weil der Zwischenmieter das Haus verkommen lassen oder die Einrichtung beschädigt hat – und ohne Vertrag bleiben die Kosten an euch hängen.

 

Was ist bei Schäden zu tun?

Im Unter- oder Zwischenmietvertrag sollte festgehalten werden, wen der Untermieter bei welchen Schäden kontaktieren muss: Bei Schäden an der Wohnung (Mietobjekt) muss normalerweise der Vermieter benachrichtigt werden – wird das Mobiliar beschädigt, seid ihr zu informieren. Seid ihr die Eigentümer, müssen sich eure Zwischenmieter immer an euch wenden.

 

Wie soll die Miethöhe bestimmt werden?

Generell sollte die vom Unter- oder Zwischenmieter verlangte Miethöhe die regulären monatlichen Kosten abdecken – euer Mieter braucht Strom, nutzt einen vorhandenen Festnetzanschluss oder das Internet und heizt, falls notwendig. Habt ihr keine Telefon-Flatrate, solltet ihr außerdem vereinbaren, dass Anrufe ins Mobilfunknetz oder ins Ausland extra von eurem Untermieter gezahlt werden.

Allerdings werden nicht nur Heizung, Strom, Internet und Telefon, sondern ebenso eure Einrichtung genutzt. Aus diesem Grund ist es völlig in Ordnung, einen Aufschlag auf die Miete für die Abnutzung von Teppichen, Möbeln und Ähnlichem zu verlangen. Habt ihr im Wohnzimmer beispielsweise einen ziemlich teuren Perserteppich liegen, solltet ihr diesen für die Dauer der Vermietung wegschaffen oder einen höheren Aufschlag festsetzen, als wenn ihr nur einen „5-Euro-Läufer“ im Hausflur ausgerollt habt.

 

Tipp Haftpflichtversicherung

Nicht jeder hat eine Haftpflichtversicherung – vor allem eure nichtdeutschen Zwischen- oder Untermieter wissen womöglich gar nicht, was das ist. Wird jedoch ein Aquarium umgestoßen oder die Stereoanlage kaputt gemacht, ist diese Versicherung ziemlich praktisch. Daran solltet ihr eure Mieter unbedingt erinnern.

 

Ihr könnt euch auch überlegen, einen Aufschlag für Schäden, die aufgrund von herkömmlichem Verschleiß entstehen, zu den Mietkosten und dem Abnutzungsaufschlag hinzuzufügen. Die Höhe eines solchen Aufschlags orientiert sich an der Aufteilung der Kosten zwischen Haupt- und Untermieter oder Eigentümer und Zwischenmieter:

  • Am höchsten fällt dieser aus, wenn euer Mieter für keinen Kostenanteil in einem Schadenfall aufkommen möchte – daher bezahlt er monatlich eine Pauschale und ihr müsst bei einem Schaden die Reparaturkosten oder jene für Ersatz allein tragen.
  • Niedriger kann der Aufschlag bei einer Kostenteilung zwischen euch und eurem Mieter im Schadenfall sein.
  • Ihr könnt auch vereinbaren, dass euer Unter- oder Zwischenmieter keinen Aufschlag bezahlt, dafür bei Schäden die entstanden Kosten alleine trägt. Beispiele: Geht die Kaffeemaschine kaputt, kauft er eine neue – geht der Waschmaschinenschlauch kaputt, besorgt er auf eigene Kosten einen neuen, kann er diesen nicht selbst montieren, muss er auch die Reparaturkosten tragen.

 

Ein Beispiel, wenn euer Unter- oder Zwischenmieter eine Pauschale für mögliche Schäden bezahlt und ihr eine Internet- und Telefonflatrate habt:

Monatliche Grundmiete

€ 700,00

Kostenaufschlag (Strom, Flatrate, Heizung)/Monat

 € 100,00

Aufschlag für Abnutzung/ Monat

 € 40,00

Monatlicher Aufschlag für Schäden

  € 60,00

Gesamtkosten für die Unter- oder Zwischenmiete

€ 900,00

 

Tipp Reinigungskraft beauftragen
Ihr solltet während eurer Abwesenheit eine Reinigungshilfe anstellen, die einmal pro Woche eure Wohnung oder euer Familienhaus putzt. Dadurch könnt ihr sichergehen, dass eure Räume sauber bleiben und vor allem habt ihr so die Möglichkeit, eure Reinigungskraft über den Zustand der Wohnung zu befragen – dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn ihr eure Unter- oder Zwischenmieter nicht wirklich kennt.


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Kommentar als Gast schreibenKommentar (1)

  • Jenny

    Ein sehr gründlicher und umfassender Überblick – jetzt fehlt nur noch eine praktische Anleitung, wie man seine Wohnung bestmöglich für die zwischenvermietung präsentiert.
    Nur in einem Punkt bin ich anderer Meinung: Zwischenvermietung kann sich durchaus auch für kürzere Zeiträume lohnen. Wir haben mit verschiedenen vermittlungsplattformen schon alle Zeiträume zwischen drei Tagen und zwei Monaten vermietet; der Aufwand für die Anzeige fällt ja nur einmal an und im aufräumen bekommt man auch Routine 🙂 tatsächlich gab es für „normale“ Urlaubszeiten von einer bis zwei Wochen immer die meisten Anfragen für unsere Wohnung!

    Antworten | 10. März 2014

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