Fliegen mit KindernFlug überbucht? Eure Rechte beim Fliegen

Als die amerikanische Airline United einen Passagier gewaltsam aus dem Flugzeug entfernte, weil sein Platz überbucht war, schlug das international Wellen. War das rechtmäßig? Und kann uns das beim Urlaubsflug auch passieren?

von KidsAway-Redaktion

Seite 3/3 Flug überbucht - was sind eure Rechte?

Was tun, wenn unser Flug überbucht ist?

Wenn eine Maschine überbucht ist, müssen einige Passagiere draußen bleiben... © Pixabay

Wenn eine Maschine überbucht ist, müssen einige Passagiere draußen bleiben...

© Pixabay

Ist eure Maschine überbucht und ihr könnt euren Flug nicht antreten, habt ihr genau dieselben Rechte wie bei einer Verspätung oder einem ausgefallenen Flug – sofern ihr innerhalb der EU startet oder landet oder bei einer europäischen Fluggesellschaft gebucht habt. In den USA gibt es andere Regulierungen (die findet ihr unter diesem Link).

Euer erster Ansprechpartner ist die Airline. Stellt diese sich quer (was bei Überbuchungen eher selten ist), könnt und solltet ihr euch an eine Agentur wenden, die auf Flugrecht spezialisiert ist und euch eure Entschädigung (unter Abzug einer Gebühr) erkämpfen wird.

Lasst euch direkt am Check-in schriftlich bestätigen, dass euch die Beförderung wegen Überbuchung verweigert wird. Falls sich das Personal querstellt oder behauptet, euch stünde keine Entschädigung zu, bittet umstehende Zeugen um ihre Namen und Adressen. Für alle Ausgaben, die ihr in der Folge habt (Essen, Getränke, Taxifahrten etc.) müsst ihr die Quittungen sammeln.

Der Anspruch auf eine Entschädigung verjährt erst nach drei Jahren – ihr könnt euch also auch noch später an eine Agentur wenden, die auf das Einfordern von Entschädigungszahlungen von Airlines spezialisiert ist.

 

Die Airline bietet den Passagieren, deren Plätze überbucht wurden, zwei Möglichkeiten an:

 

a) freiwilliger Rücktritt vom Flug

Ist noch genug Zeit, ruft die Airline einzelne Fluggäste an und schlägt ihnen eine anderen Flugtermin vor. Spätestens vor dem Boarding am Gate werdet ihr aber gefragt, ob ihr wegen Überbuchung freiwillig von eurem Flug zurücktreten wollt.

Als Entschädigung bietet die Airline meistens einen Gutschein, eine kostenlose Hotelübernachtung bis zum nächsten freien Flug oder auch eine Geldzahlung an – je dringender es für sie wird, desto höher fallen die Angebote aus.

Einen Platz im nächsten freien Flieger bekommt ihr ohne Umbuchungsgebühren, wenn nötig auch mit einem Upgrade der Buchungsklasse.

 

TippAchtung!

Passagiere, die freiwillig von ihrem Flug zurücktreten und dafür die angebotene Entschädigung akzeptieren, haben dann kein Recht mehr auf weitere Entschädigungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung!

 

Das ist euer Recht: Sofort nach dem freiwilligen Rücktritt vom Flug habt ihr einen Anspruch auf Betreuungsleistungen wie kostenfreie Getränke und Essen. Ihr dürft außerdem zweimal kostenlos telefonieren, faxen oder E-Mails schicken.

Wenn ihr erst am nächsten Tag weiterfliegen könnt, habt ihr außerdem Anspruch auf eine Übernachtung in einem Hotel, inklusive Hin- und Rückfahrt dorthin.

 

b) „boarding denied“ – Verweigerung der Beförderung

Wollt ihr unbedingt mitfliegen und dürft aber nicht, heißt das im Fachjargon „boarding denied“ oder etwas cooler „bumped“. In diesem Fall steht euch eine finanzielle Entschädigung zu, die sich nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 richtet. Je nach Flugstrecke sind das bis zu 600 Euro pro Flugticket (egal, wie viel eure Tickets gekostet haben!).

Die einzige Bedingung: Der Flug muss innerhalb der EU stattfinden oder in der EU starten oder enden.

Auch wenn es in letzter Zeit häufiger in den Medien zu lesen war – überbuchte Flüge, bei denen Passagieren die Beförderung verweigert wird, sind selten. Tatsächlich überbuchen die (europäischen) Airlines ihre Maschinen inzwischen viel weniger, was auch an der EU-Fluggastrechteverordnung liegen dürfte.

 

Habt ihr schon einmal einen Flug wegen Überbuchung nicht angetreten?

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