Sicherheits-Experten im InterviewDie 15 häufigsten Fragen von Eltern zur Sicherheit auf dem Fahrrad
Woran erkennt man einen guten Kinderfahrradhelm, wie sicher ist ein Fahrradanhänger und darf man Kinder auf dem Gepäckträger mitnehmen? Antworten auf diese und mehr Fragen von Eltern in der KidsAway-Community geben anerkannte Fahrradexperten.
von KidsAway-Redaktion
11) Müssen Kinder auch im Fahrradanhänger einen Helm tragen?

Bei der Stiftung Warentest werden Fahrradhelme unter fast realistischen Bedingungen getestet
© Stiftung Warentest
Für kleine Kinder sollte im Anhänger ein Helm gewählt werden, der hinten nicht so weit übersteht, damit dürfte auch ein Anlehnen gut möglich sein.“
12) Wie viel Sicherheit bieten Fahrradhelme wirklich?
Was kaum einmal zur Sprache kommt: Die Testkriterien für eine Zulassung von Fahrradhelmen stellen einen Kompromiss zwischen Sicherheit und Tragbarkeit der Helme dar – ein wirklich sicherer Helm müsste so dick und schwer sein, dass ihn nur wenige Radfahrer tragen würden.
Fahrradhelme, die das CE-Zeichen bekommen, werden mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 20 km/h auf zwei Aufprallflächen getestet. Das kann die vielfältigen Unfallsituationen beim Fahrradfahren natürlich kaum realistisch abbilden. Die Stiftung Warentest legt dagegen seit ihrem letzten Test 2015 viel strengere Kriterien an – und wertete prompt fast alle getesteten Helme ab.
Ein schwerer Sturz aus 1,50 Meter Höhe kommt von der Schädelbelastung dem direkten Hieb eines Boxers nahe – und zwar mit Helm. Auch mit einem Fahrradhelm kann man bei einem Unfall tödlich verletzt werden.
Fakt bleibt trotzdem: „Auch ein schlechter Helm ist besser als gar kein Helm.“
Ein vollkommen neuartiger Schutz für Fahrradfahrer kommt seit 2011 aus Schweden – der Hövding ist eine Art Hightech-Kragen, der erst bei einem Unfall ausgelöst wird und einen Airbag um den Kopf herum aufpustet. Bei Crashtests war er dreimal sicherer als normale Helme.
Die einzigen, wenn auch erheblichen Haken an der Sache: Hövding darf erst ab 16 Jahren benutzt werden und kostet knapp 300 Euro. Wir sind aber zuversichtlich, dass sich der Airbag fürs Fahrrad mit der Zeit durchsetzen wird – genauso wie die anfangs exotischen Reboarder fürs Auto, die heute weithin akzeptiert, bezahlbar und bequem in der Handhabung sind.
13) Ist es okay, Kinder auf kurzen Strecken ohne Kindersitz auf dem Gepäckträger mitzunehmen?
Polizeihauptkommissar M. Joerchel: „Nein! Wer sich das Crashtest-Video der Allianz-Forschung angeschaut hat, stellt diese Frage vermutlich nie mehr. Hier besteht die große Gefahr, dass die Kinderfüße in die Speichen geraten und schwer verletzt werden können.
Die Belastbarkeit der preiswerteren Gepäckträger liegt nur bei 15 bis 17 kg (laut Aussage von Fahrradhändlern), bessere haben eine Kennzeichnung von 25 kg. Sichere Festhaltemöglichkeiten fehlen hier zum Kindertransport, ebenso eine Sicherung gegen das Herunterfallen sowie der Seitenaufprallschutz. Und auch das Problem mit den Füßen, die in die Speichen geraten können, stellt hier eine große Gefahr dar. Kinder haben sich hierbei schon die Füße und Beine gebrochen!“
14) Ist es erlaubt, ein Kind in der Babytrage oder im Tragetuch zu transportieren, während man Fahrrad fährt?

Gemeinsame Fahrradtouren sind tolle Familienerlebnisse
© Pixabay
Das Gesetz ist eindeutig: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr auf dem Fahrrad mitgenommen werden – allerdings nur in einem geeigneten Kindersitz! Vor allem muss es einen Schutz davor geben, dass die Füße das Kind in die Speichen rutschen. Der Fahrer des Fahrrads muss außerdem mindestens 16 Jahre alt sein.
Kinder dürfen also weder auf der Lenkstange oder der Mittelstange noch auf dem Gepäckträger des Fahrrads sitzen, und sie dürfen vom Fahrer auch nicht auf dem Schoß oder im Arm gehalten oder auf den Rücken oder Bauch gebunden werden. Bitte macht das auch nicht auf kurzen Strecken und glaubt nicht, ein Fahrradhelm würde eurem Baby in dieser Situation genug Sicherheit bieten.
15) Wenn wir mit den Kindern einen Ausflug mit Inline-Skates machen oder das Skateboard dabei haben, dürfen wir dann auf dem Radweg fahren – oder müssen wir es sogar?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon 2002 klargestellt, dass Inlineskates als „besondere Fortbewegungsmittel” einzuordnen sind, für sie gelten also die Regeln des Fußgängerverkehrs. Inlineskater müssen auf dem Gehweg fahren und dürfen zwar in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen fahren, aber nur in Schrittgeschwindigkeit. Auf dem Radweg haben sie nichts zu suchen.
Allenfalls auf Fahrbahnen, die durch ein spezielles Verkehrsschild mit Inlineskater-Symbol freigegeben sind, können Rollerblades genutzt werden. Und die Straße ist nur dann erlaubt, wenn es weder Gehweg noch Seitenstreifen gibt.
Skateboards, Waveboards und Longboards sind dagegen vom Gesetzgeber noch nicht eindeutig eingeordnet worden. In Streitfällen galten sie bisher meist als „besondere Fortbewegungsmittel”, also gehwegpflichtig. Aber auch wenn ein Skateboard als Sportgerät eingestuft wird und nur in einer Halfpipe benutzt werden darf, ist eines immer klar: Auf die Straße dürfen die Bretter nicht.
Ihr habt noch mehr Fragen zur Kindersicherheit beim Fahrradfahren? Stellt sie uns, wir finden die Antworten!
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- Seite 1: Die 15 häufigsten Fragen von Eltern zur Sicherheit auf dem Fahrrad
- Seite 2: Sicherheitsfragen zu Kinderfahrradanhängern und Fahrradkindersitzen
- Seite 3: Fahrradhelm, Fahren ohne Kindersitz und mit Rollerblades
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