Flunker-FerienWas eigenmächtig verlängerte Schulferien kosten
Leider ist der Urlaub in der Hauptsaison am teuersten – so manche Familie mit Kindern könnte mit einem Flugtermin jenseits der Sommerferien die Reisekasse enorm schonen. Ungeahnte Kosten entstehen dann aber vielleicht durch das Bußgeld fürs Schule-Schwänzen!
von KidsAway-Redaktion
Lohnt sich urlaubsbedingtes Schuleschwänzen?
Wenn Flunker-Ferien auffliegen, war das günstige Flugticket umsonst
© Gina Sanders - Fotolia.de
80 + 80 + 80 = 240 x 3 = 720 Euro
Wenn es euch also in erster Linie ums Geldsparen geht, tut sich eventuell eine Milchmädchenrechnung auf – ob sich angesichts einer Strafe von 720 Euro der günstigere Urlaubspreis rentiert, ist nämlich infrage zu stellen.
Doch nicht nur die Strafzahlung ist ärgerlich – es ist auch nicht sonderlich angenehm, wenn wirklich ein offizieller Bußgeldbescheid im Postkasten landet. Außerdem müsst ihr euch die Frage stellen, inwiefern ihr es verantworten könnt, euren Kindern das Schwänzen für den Urlaub zu erlauben, und was für Folgen das für die Zukunft hat: Vielleicht denkt euer Kind später, dass es in Ordnung ist, auch zwischendurch ein paar Stunden zu schwänzen?
Besser: Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht stellen
Generell ist es ratsam, dass ihr mal vorsichtig bei der Klassenlehrerin oder dem Rektor eurer Schule anklopft und fragt, ob eine Ferienverlängerung für euer Kind genehmigt wird. Viele Lehrer lassen nämlich durchaus mit sich reden – es hängt mitunter davon ab, ob es sich um einen guten Schüler handelt und wie euer Verhältnis zur Schule im Allgemeinen ist.
Prinzipiell ist eine Beurlaubung vom Unterricht nämlich möglich, soll aber von Gesetzes wegen lediglich aus gewissen Gründen erlaubt werden, wie etwa bei:
- Heilkuren oder Erholungsaufenthalten (ärztliches Attest notwendig)
- religiösen Gedenk- und Feiertagen, Veranstaltungen
- Sprachkursen im Ausland, internationaler Schüleraustausch, Teilnahme an Sportwettbewerben
- Hochzeiten, Beerdigungen in der Familie, Umzüge, schwere Erkrankung von Familienmitgliedern
Im Rahmen der Schulbesuchsverordnung gelten Urlaubsreisen – auch wenn sie sinnvoll und förderlich für die Entwicklung eines Kindes sind – leider nicht als wichtiger Grund. Da die Schulverordnungen in diesem Bereich allerdings nicht sehr eng ausgelegt sind und keine abschließende Auflistung von Gründen vorliegt, können Ausnahmen immer genehmigt werden – es liegt eben im Ermessen der Schulleitung.
Je nachdem, wie alt oder offen euer Schulkind ist, könnt ihr dem Klassenlehrer auch anbieten, dass euer Kind einen kurzen Fotovortrag über euren Familienurlaub hält – so hat die ganze Klasse etwas von eurer verlängerten Reise und die Schulleitung wird in Bezug auf die Genehmigung eventuell milder gestimmt.
Habt ihr schon mal eure Ferien verlängert oder darüber nachgedacht?
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