Flunker-FerienWas eigenmächtig verlängerte Schulferien kosten

Leider ist der Urlaub in der Hauptsaison am teuersten – so manche Familie mit Kindern könnte mit einem Flugtermin jenseits der Sommerferien die Reisekasse enorm schonen. Ungeahnte Kosten entstehen dann aber vielleicht durch das Bußgeld fürs Schule-Schwänzen!

von KidsAway-Redaktion

Seite 2/3 Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Regelungen in den deutschen Bundesländern

Mancherorts setzt es saftige Bußgelder © Marco2811 - Fotolia.de

Mancherorts setzt es saftige Bußgelder

© Marco2811 - Fotolia.de

Wie tief man bei weniger verständnisvollen Schulleitungen bei einer Ferienverlängerung in die Tasche greifen muss, ist in den Bundesländern verschieden geregelt – bezahlt werden muss übrigens pro Elternteil, Kind und Tag.

Generell reagieren Bundesländer wie etwa Thüringen oder Rheinland-Pfalz offenbar gelassener als die Schulämter in Bayern, Berlin oder Nordrhein-Westfalen.

 

  • Baden-Württemberg
    Hier liegt das Bußgeld pro Tag zwischen 50 und 300 Euro. Der Flughafen Stuttgart ist außerdem bekannt für Kontrollen von Familien mit Kind an den Tagen vor und nach Ferienstart (übrigens auch zu Ostern). 2005 mussten sich Eltern sogar vor Gericht dafür verantworten, dass sie mit ihren zwei Töchtern – ohne Genehmigung – in den Wintermonaten nach Neuseeland reisten, sie bekamen einen Bußgeldbescheid.

 

  • Bayern
    In Bayern ist schlimmstenfalls, je nach Bezirksregierung/Schule, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro zu rechnen, die Behörde in Neu-Ulm hat beispielsweise eine Summe von 225 Euro bestimmt. Generell gelten aber auch in diesem Bundesland die abgestuften Sanktionen: 1. Verwarnung, 2. Eintrag ins Zeugnis, 3. Bußgeld.

 

  • Berlin
    Hier dürfen sogar bis zu 2.500 Euro Bußgelder kassiert werden – ob und in welcher Höhe hängt aber vom jeweiligen Schulamt ab. Das Phänomen der eigenmächtig verlängerten Schulferien ist den Behörden jedenfalls bekannt.

 

  • Brandenburg
    Weniger häufig dürften Familien mit Kind in Brandenburg Schummel-Ferien machen oder die Schulen sind hier verständnisvoller als in anderen Bundesländern – wir haben jedenfalls keine konkreten Daten zu Bußgeldern gefunden, diese dürfen generell aber – wie überall in Deutschland – verhängt werden.

 

  • Bremen
    Familien, die ihr Kind in Bremen unerlaubt von der Schule fernhalten, müssen 35 Euro pro Fehltag bezahlen. So wurden etwa 2011 hier zwei Dutzend Eltern mit einer Bußstrafe bedacht. Im Extremfall dürfen Schulpflichtverstöße hier sogar strafrechtlich verfolgt werden.

 

  • Hamburg
    In der Hansestadt kosten Flunker-Ferien den Eltern 150 Euro, im Wiederholungsfall sind es schon 200 Euro pro Tag.

 

  • Hessen
    Nach der ersten Verwarnung muss man in Hessen üblicherweise mit 100 Euro, ab sechs Fehltagen mit 150 Euro rechnen. In diesem Bundesland darf eine Verletzung der Schulpflicht in extremen Fällen ebenso strafrechtlich verfolgt werden.

 

  • Mecklenburg-Vorpommern
    Von Gesetzes wegen dürfen auch in Mecklenburg-Vorpommern Verstöße gegen die Schulpflicht strafrechtlich verfolgt werden – dies ist bei eigenmächtig verlängerten Ferien allerdings noch nie passiert. Laut Online-Quellen sollen die Behörden hier keine Probleme mit Eltern, die sich und ihren Kindern extra Ferien zum günstigeren Preis gönnen, haben – dementsprechend fanden sich auch keine Informationen über eine etwaige Bußgeldhöhe. Im Fall liegt die Entscheidung bei den Schulleitern.

 

  • Niedersachsen
    Gemäß Stefan Muhle, Sprecher vom Kultusministerium Niedersachsen, sind Flunker-Ferien hier kein Massenphänomen und Bußgelder werden erst als allerletzte Maßnahme verhängt – in welcher Höhe konnten wir leider nicht in Erfahrung bringen.

 

  • Nordrhein-Westfalen
    Je nach Bezirksregierung und Schule kann es pro Tag je Elternteil zwischen 80 (etwa Düsseldorf, Münster – Köln: ab 120) und 150 Euro kosten. Bei Wiederholungstätern kann es sogar noch teurer werden: Hier liegt die Marge in Köln bei 1.000 Euro. Bußgelder kommen – wie überall – in die Stadtkasse.

 

  • Rheinland-Pfalz
    Gelassener nimmt man verlängerte Schulferien anscheinend im rheinland-pfälzischen Bildungsministerium, so meinte eine Sprecherin, dass bei einer einmaligen Ferienverlängerung sicherlich noch kein Bußgeld drohe, Wiederholungsfälle können aber mit bis zu 500 Euro geahndet werden. In jedem Fall wird aber zuerst ein klärendes Gespräch mit den Familien mit Kind gesucht.

 

  • Saarland
    Offenbar zählen Familien mit Kind, die ihren Urlaub außerhalb der Ferien buchen, zu einer Minderheit – aus diesem Grund sei laut einem Sprecher des Kultusministerium auch noch nicht tiefergehend über entsprechende Sanktionen nachgedacht worden. Generell dürfen renitente Schulschwänzer bzw. deren Eltern in diesem Bundesland aber sogar strafrechtlich verfolgt und Bußgelder bis zu 500 Euro verhängt werden.

 

  • Sachsen
    Laut Auskunft des sächsischen Kultusministerium wird es erst bei Fehlzeiten bis zu einer Woche kritisch – auch wenn Eltern mit ihren Kindern trotz abgelehntem Antrag vonseiten der Schulbehörde verreisen, wird aber ein Bußgeld fällig – über dessen konkrete Höhe konnten wir leider nichts in Erfahrung bringen. In besonders schwerwiegenden Fällen können es aber bis zu 1.250 Euro sein.

 

  • Sachsen-Anhalt
    Hier müssen Landkreise sowie kreisfreie Städte oder das Landesschulamt Ordnungswidrigkeiten wie verlängerte Ferien  nach dem Schulgesetz ahnden. Sie entscheiden je nach Einzelfall und dürfen Bußgelder zwischen fünf und 1.000 Euro verhängen. Bußgelder stehen aber erst am Programm, wenn eine Verwarnung oder ein Zeugnisvermerk nichts gebracht haben.

 

  • Schleswig-Holstein
    In Schleswig-Holstein wird bei Verletzungen der Schulpflicht bislang auf Prävention bzw. Gespräche, nicht aber auf das Verhängen von Bußgeldern gesetzt.

 

  • Thüringen
    Im Freistaat ist das Phänomen des urlaubsbedingten Schulschwänzens anscheinend wenig verbreitet. Aus diesem Grund reagieren die Behörden auch gelassen – per Gesetz kann unerlaubtes Fehlen zwar bis zu 1.500 Euro kosten, Bußgelder sind bisher aber noch nie fällig geworden.

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