Flunker-FerienWas eigenmächtig verlängerte Schulferien kosten

Leider ist der Urlaub in der Hauptsaison am teuersten – so manche Familie mit Kindern könnte mit einem Flugtermin jenseits der Sommerferien die Reisekasse enorm schonen. Ungeahnte Kosten entstehen dann aber vielleicht durch das Bußgeld fürs Schule-Schwänzen!

von KidsAway-Redaktion


Ferien verlängern - lohnt sich das? © Marem - Fotolia.de

Ferien verlängern - lohnt sich das?

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In den ersten und letzten Tagen eines Schuljahres passiert in der Klasse erfahrungsgemäß nicht viel: Nach den Sommerferien stehen in erster Linie die Eingewöhnung und Organisatorisches am Programm – die Woche vor der Zeugnisvergabe herrscht kein Notendruck und Schüler wie Lehrer taumeln meist nur mehr lustlos durch den Schulalltag. Wenn Kinder ihre Zeit dann nicht gelangweilt in der Schule, sondern mit ihrer Familie entspannt am Meer verbringen, versäumen sie eigentlich nichts Wichtiges und Eltern können sich durch eigenmächtig verlängerte Schulferien durchaus ein ordentliches Sümmchen sparen.

Schließlich schießen die Urlaubs- und Flugpreise oft pünktlich mit dem Ferienstart in die Höhe, um am Ende der Sommerferien wieder nach unten zu sinken. Kein Wunder, dass so manche Familie mit Kind es in Erwägung zieht, den Ab- oder Rückreisetermin ins Schuljahr zu verlegen. Streng genommen handelt es sich dabei aber um Schulschwänzen – und das kann in Deutschland richtig teuer werden.

So hatte die Polizei im Herbst 2009 am Nürnberger Flughafen (damals noch Drehkreuz der Fluggesellschaft Airberlin) bei einer Razzia über 100 Familien aus ganz Deutschland ertappt , die dort nach Schulbeginn mit ihren Kindern gelandet waren – gegen 19 von ihnen hagelte es damals vonseiten des Nürnberger Rechtsamts Bußgelder zwischen 300 und 900 Euro, genauso viel wie die Eltern sich durch die günstigeren Flugpreise sparen konnten.

Denn im Ordnungswidrigkeitengesetz ist festgelegt, dass aus einem Fehlverhalten „kein wirtschaftlicher Vorteil“ entstehen darf – und das Gesetz betrachtet eigenmächtig verlängerte Ferien als eine Verletzung der Schulpflicht. Deshalb vergleicht zum Beispiel das Nürnberger Rechtsamt im Falle einer am Flughafen ertappten schulschwänzenden Familie die unterschiedlichen Ticketpreise und verhängt Geldstrafen mindestens in Höhe der Ersparnis, die sich durch den Reisetermin außerhalb der Ferien ergeben hat.

 

ErfahrungsberichtAbgestufte Sanktionen

Kommen Schulen sogenannten Flunker-Ferien auf die Schliche, wird normalerweise nicht sofort ein Bußgeld verhängt. In der Regel bekommen Eltern und Kind eine Verwarnung, mitunter gibt es einen Vermerk im Zeugnis. Meistens benachrichtigen die Rektoren erst bei Wiederholungstätern die Ordnungs- und Schulämter und dann stehen Bußgelder am Programm.


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