Unterwegs im TaxiTaxi fahren mit Baby und Kleinkind – gewusst, wie

Wenn Familien ein Taxi rufen wollen, wird es schwierig - besonders für Fahrten mit Babys oder mehreren Kindern sind die wenigsten Taxiunternehmen ausgestattet. Warum das so ist und was ihr tun könnt, um ein Taxi für eure Familie zu finden.

von KidsAway-Redaktion


Nur sehr wenige Taxis sind mit Kindersitzen ausgestattet © fotogorg - Fotolia.com

Nur sehr wenige Taxis sind mit Kindersitzen ausgestattet

© fotogorg - Fotolia.com

Taxifahren ist ganz eindeutig eine Domäne für Erwachsene – das stellen alle Eltern von Babys oder Kleinkindern fest, die einmal versucht haben, spontan gemeinsam mit ihren Kindern ein Taxi zu bekommen.

Ein Test der Zeitung „Die Welt“ von 2006 in Berlin zeigte, dass es schwierig bis unmöglich ist, ein Taxi zu finden, das für die Beförderung von Babys ausgerüstet ist. Auch Sitze für Kleinkinder, die eigentlich jedes Taxiunternehmen vorrätig haben muss, waren im Test kaum aufzutreiben. Und das gilt nicht nur für die Hauptstadt, sondern deutschlandweit.

 

Die Lage in Deutschland

Die deutsche Straßenverkehrsordnung besagt in Paragraf 21, dass Kinder bis zum Alter von 12 Jahren bzw. 1,50 m Körpergröße im Auto besonders gesichert werden müssen. Diese gesetzliche Sicherungspflicht gilt seit Anfang 1998 auch für Taxis, obwohl diese ja nur gelegentlich Kinder befördern.

Das bedeutet aber nicht, dass Taxifahrer im Umkehrschluss nun verpflichtet wären, ständig für alle Altergruppen passende Kindersitze in ihrem Fahrzeug bereitzuhalten. Dann wäre der Kofferraum schnell voll. Eine Sonderregelung des Paragrafen besagt deshalb, dass:

a)      generell nur Kindersitze ab 9 kg Körpergewicht bereitgestellt werden müssen, jedoch keine Babyschalen, und dass

b)      Kindersitze für maximal zwei Kinder bereitgestellt werden müssen, darunter mindestens ein Sitz der Klasse 9 bis 18 kg.

In der Praxis bedeutet das: In den meisten Taxen kann man einen Sitz der Klasse I/II für Kleinkinder erwarten sowie eine einfache Sitzerhöhung für größere Kinder – und auch diese Sitze müssen nicht unbedingt in jedem Fahrzeug vorrätig sein. Selbst wenn: Hat man zwei Kinder derselben Gewichtsklasse, muss eines höchstwahrscheinlich verzichten; und bei drei und mehr Kindern fahren diese völlig legal ungesichert.

Diese Sitze müssen überdies nicht permanent im Taxi mitgeführt werden, sondern sie müssen nur vorhanden sein, wenn ein kleiner Fahrgast sie benötigt. Und auch über die Kosten dieser Art von Bereitstellung schweigt sich die StVO aus; so verlangen einige Taxiunternehmen happige Gebühren dafür, dass sie ihren Fahrgästen eine Babyschale zur Verfügung stellen.

Empfehlenswert (und realistisch) ist es daher für Eltern, das gewünschte Taxi telefonisch in der Taxizentrale zu bestellen und dabei direkt anzugeben, wie viele Kinder bei der Fahrt womit gesichert werden müssen.

Falls die gewünschte Ausstattung bei dem jeweiligen Unternehmen überhaupt verfügbar ist (im Test der WELT hatte ein Taxiunternehmen mit 200 Fahrzeugen gerade mal drei Kindersitze der Gruppe I vorrätig, mit denen die Taxen laut StVO ausgestattet sein müssen!), wird dann entweder ein passend ausgerüstetes Fahrzeug angefordert oder die Sitze müssen in der Zentrale abgeholt werden – dass es dann auch zu längeren Wartezeiten kommen kann, ist logisch.

Und: Selbst wenn vom Taxiunternehmen ein passender Kindersitz bereitgestellt wird, ist dieser selten fabrikneu oder erscheint auch nur optisch vertrauenswürdig. Prüft also immer vor Fahrtantritt, ob der Sitz für euer Kind augenscheinlich beschädigt, verfärbt oder abgenutzt aussieht, ob die Fünfpunkt-Gurte unbeschädigt sind, die Gurtschnallen fest schließen und nicht verklemmen. Sitzerhöhungen für Kinder ab 15 kg Körpergewicht müssen „Hörnchen“ an der Seite haben, durch die der Beckengurt geführt werden kann.

Wichtig: Der Autositz muss das orangefarbene EU-Prüfzeichen CE und ECE-R-44/04 (oder auch 03) aufweisen, ältere Sitze sind seit 2008 nicht mehr zugelassen!

 

Mit Baby ins Taxi?

Babyschalen stellen nur die wenigsten Taxen zur Verfügung © ia_64 - Fotolia.com

Babyschalen stellen nur die wenigsten Taxen zur Verfügung

© ia_64 - Fotolia.com

Bei der Beförderung von Babys stecken Taxiunternehmen und Eltern in einer rechtlichen Zwickmühle. Einerseits stellt die StVO die Taxifahrer davon frei, ihren kleinsten Fahrgästen eine Babyschale anbieten zu müssen. Andererseits sind Taxiunternehmen aber verpflichtet, Babys auf Wunsch von deren Eltern zu befördern – denn die Beförderungspflicht gilt für Fahrgäste jeden Alters und jeder Größe.

Babys ohne passende Babyschale zu befördern, muss und sollte jeder Taxifahrer kategorisch ablehnen – und für Eltern sollte das ebenso tabu sein (in der Praxis ist beides leider nicht der Fall, wie wir wissen). Nicht nur, dass es extrem gefährlich ist, auf den Fahrer oder die Fahrerin warten auch Bußgelder, wenn sie ihre kleinen Passagiere ungesichert transportieren:

Für das Befördern eines oder mehrerer Kinder nur mit dem Erwachsenengurt fallen 30 bzw. 35 Euro Verwarnungsgeld an, für die ungesicherte Mitnahme von einem oder mehreren Kindern gibt es ein Bußgeld von 40 bzw. 50 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Haben Eltern keine eigene Babyschale dabei, werden sie also höchstwahrscheinlich kein Taxi bekommen. Daher ist es auch für Familien ohne eigenes Auto immer ratsam, eine Babyschale in Reserve zu haben – falls doch mal eine Taxifahrt oder eine Fahrt im Auto von Freunden nötig wird.

Beim Kauf einer solchen Notfall-Babyschale solltet ihr dann vor allem auf Kompatibilität achten – nicht alle Modelle passen nämlich in alle Autos. Mitunter sind die Gurte auf der Rückbank zu kurz, um eine Babyschale korrekt zu befestigen, und Isofix-Ösen weisen nur die neuesten Fahrzeugmodelle auf. Perfekt ist es, wenn die Babyschale dann noch „for use in aircraft“ zertifiziert ist.

 

Tipp Kann eure Babyschale nicht auf der Rückbank befestigt werden (vielleicht gibt es dort auch gar keine Gurte), dürft ihr sie nur dann auf dem Beifahrersitz installieren, wenn dort der Airbag ausgeschaltet ist!

 

Taxiunternehmen mit Babyschalen-Service

Es gibt sie – aber sie sind rar gesät und sollten bei Bedarf rechtzeitig vorbestellt werden.

  • In Hamburg werden Babyschalen in der Zentrale zwischengelagert und zum Botentarif (ab ca. 9 Euro) an die Abholadresse mitgebracht.
  • In Frankfurt werden Maxi-Cosi-Babyschalen gegen eine Pauschale von 25 Euro bereitgestellt.
  • Das „Taxi München Online“ und das „Flughafen Taxi München“ bieten Babyschalen ganz ohne Aufpreis.
  • Auch beim „Großraumtaxi Köln“ sind Babyschalen inklusive.
  • In Berlin bietet der „Taxiservice Stefan Deckert“ Babyschale inklusive an (bitte vorher angeben).

 

Kennt ihr zuverlässige Taxiunternehmen, die Babyschalen mitführen?

 

 

Kein Kindersitz im Taxi – was könnt ihr tun?

Manchmal ist es einfach nicht möglich, ein Taxi mit Kindersitz oder Babyschale zu bekommen. Was solltet ihr in so einem Fall tun?

 

Alternative 1: eine eigene Babyschale oder einen Autokindersitz mitbringen

Vieles spricht dafür, einfach einen eigenen Kindersitz mit ins Taxi zu nehmen – euer Kind kennt „seinen“ Sitz, ihr könnt sicher sein, dass er optimal zum Gewicht eures Kindes passt und unbeschädigt ist und bei mehreren Kindern gibt es oft gar keine andere Wahl, als einen eigenen Sitz zu stellen.

Das Problem bei dieser Lösung ist in der Regel der Weitertransport nach dem Aussteigen aus dem Taxi. Viele Familien nutzen Taxen vor allem für Fahrten zum Flughafen oder Bahnhof – und haben auf der Weiterreise oder am Urlaubsziel keine Verwendung für den sperrigen Sitz. Gerade Kindersitze der Gruppe I/II und Reboarder sind oft so schwer und groß, dass es eine Zumutung ist, sie zwei Wochen lang herumzuschleppen.

Wollt ihr ohne den Autositz weiterreisen, könnt ihr ihn zum Beispiel am Flughafen oder am Bahnhof bis nach der Rückkehr aus dem Urlaub aufbewahren lassen. Die Gepäckaufbewahrung kostet allerdings um die 2,50 Euro – pro Tag.

 

TippAutomobilclubs wie der ADAC oder der ÖAMTC, aber auch die Verkehrswacht Dresden und verschiedene private Unternehmen verleihen Babyschalen. Die Preise variieren von 3 Euro pro Tag bis 3 Euro pro Monat oder 39 Euro pro Jahr, zusätzlich ist immer eine Kaution zu hinterlegen.

 

Alternative 2: „Notfall-Kindersitze“

BoostApak ist gleichzeitig Rucksack und Sitzerhöhung © Amazon.de

BoostApak ist gleichzeitig Rucksack und Sitzerhöhung

© Amazon.de

Im Handel gibt es verschiedene „Not-Kindersitze“, deren großer Vorteil ihr Packmaß ist: Im Bedarfsfall sind sie schnell aufgeblasen oder aufgeklappt, zwischendurch wiegen sie nicht viel und können bequem weitertransportiert werden.

Der Luftikid Uno ist zum Beispiel für den Gebrauch in Autos und Flugzeugen zugelassen, auch wenn er wegen seines mangelnden Seitenaufprallschutzes im Auto vom ADAC sehr schlechte Noten bekommen hat. Das Problem hier: Der Luftikid ist nicht mehr im Handel erhältlich.

Weitere interessante Möglichkeiten für den Notfalltransport im Auto sind die aufblasbare Sitzerhöhung „BubbleBum“ aus der Schweiz oder die Rucksack-Sitzerhöhungs-Kombination „BoostApak„. Sitze ohne die ECE-R-44/04-Zulassung solltet ihr nicht zur Sicherung im Auto nutzen!

 

Alternative 3: auf Taxifahrt verzichten

Zugegeben, diese Variante ist nicht erstrebenswert – aber wenn sich partout kein Taxi mit Kindersitz findet und ihr selbst keinen Kindersitz und keine Babyschale auftreiben könnt, bleibt euch nichts anderes übrig.

Taxi fahren im Ausland

Während es seit 1998 in allen Mitgliedsstaaten der EU vorgeschrieben ist, dass Kinder zwischen drei und zwölf Jahren auch in Taxis nur in einem passenden Kindersitz mitfahren dürfen (die Ausnahmeregelung für Babys gilt ebenfalls EU-weit), gelten in den meisten anderen Ländern für Taxifahrten oder kurze Notfallfahrten Ausnahmeregelungen für die Beförderung von Kindern.

Viele Staaten, darunter asiatische und afrikanische Länder, aber zum Beispiel auch Neuseeland, schreiben die Sicherung von Kindern in speziellen Autokindersitzen in Taxen überhaupt nicht vor. Gerade ältere Fahrzeuge haben dort oft überhaupt keine Gurte auf der Rückbank – dann ist guter Rat teuer, sogar wenn man einen eigenen Kindersitz dabei hat.

Wollt ihr im Urlaub mit dem Taxi vom Flughafen zum Hotel oder in die Stadt fahren, solltet ihr euch sicherheitshalber schon zu Hause über die gesetzlichen Regelungen an eurem Reiseziel informieren – und über die tatsächlichen Gepflogenheiten vor Ort, die häufig mit der Gesetzeslage nicht viel zu tun haben.

Achtung: In einigen Staaten, etwa in einzelnen Bundesstaaten der USA, wird ein eventuelles Bußgeld für die unzureichende Sicherung von Kindern in Autos nicht vom Fahrer, sondern von den Eltern erhoben – Bescheid wissen spart also Geld!

Ohne Kindersitz keine Taxifahrt - oder? © oldline2 - Fotolia.com

Ohne Kindersitz keine Taxifahrt - oder?

© oldline2 - Fotolia.com

Findet ihr am Straßenrand keine Taxis mit Kindersitzen, bieten sich einige Notfallstrategien an: Ihr könnt versuchen, telefonisch ein Taxi mit Kindersitz zu bestellen – wofür es sich empfiehlt, die Landessprache oder wenigstens Englisch zu beherrschen. Kinder, die schon stabil sitzen, könnt ihr auf Kissen oder zusammengelegte Decken setzen und mit dem Erwachsenengurt sichern; liegt der Gurt dann immer noch zu hoch am Hals des Kindes an, schiebt den Brustgurt hinter das Kind und nutzt wenigstens den Beckengurt. Mit einem weichen Fangkörper auf dem Schoß ist euer Kind dann wenigstens ein bisschen geschützt. Unfallstatistiken besagen übrigens, dass der mittlere Sitzplatz hinten im Ernstfall der sicherste ist.

Was ihr nie tun solltet: ein Kind mit euch zusammen angurten, es in einer Babytrage oder im Tragetuch transportieren, es „einfach festhalten“ oder es im Fußraum stehend mitfahren lassen.

Und: Habt ihr ein Taxi mit Kindersitz gefunden, dann lasst euch die Telefonnummer des Fahrers geben, damit ihr ihn für weitere Fahrten direkt anfordern (und anderen Eltern weiterempfehlen) könnt.


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