ReiserechtSicherheit auf Reisen: von Stornierung, Reiserücktritt und „höherer Gewalt“

Der Umbruch in der arabischen Welt verunsichert auch hierzulande viele Menschen – nicht zuletzt, weil Reisen in beliebte Urlaubsländer nun schnell gefährlich werden können. Die wichtigsten Fragen zum Reiserecht.

von KidsAway-Redaktion

Seite 4/6 Fall 3: Demonstrationen in der Türkei: allgemeines Reiserisiko

Fall 3: Demonstrationen in der Türkei: allgemeines Reiserisiko

Als sich im Juni 2013 die Einwohner Istanbuls Straßenschlachten mit der Polizei lieferten und die Proteste auf andere türkische Städte übergriffen, waren Pauschalreisende zu Recht besorgt. Sie konnten ihre Reisen jedoch nicht wegen höherer Gewalt kostenfrei stornieren, da nicht von einer „erheblichen Gefährdung“ auszugehen war – weder für die gebuchten Reiseleistungen noch für das Leben der Urlauber. Als Anhaltspunkt für eine solche Einschätzung gelten die aktuellen Reisewarnungen, die das Auswärtige Amt herausgibt.

In einem Sicherheitshinweis schloss das Auswärtige Amt „weitere Ausschreitungen sowie Tränengas­einsatz durch die Polizei“ in Istanbul nicht aus und empfahl, „sich von Demons­trationen und Menschen­ansamm­lungen fern­zuhalten und Vorsicht walten zu lassen“. Das klingt besorgniserregend, ist aber reiserechtlich nicht relevant; schon gar nicht für Badeurlauber, die Istanbul allerhöchstens beim Umsteigen auf dem Atatürk-Flughafen sehen werden.

Politische Unruhen in Urlaubsgebieten, die keine akute Gefährdung darstellen, werden in der Regel unter das allgemeine Lebens- und Reiserisiko gezählt und müssen einkalkuliert werden. Reisende, die ihren Urlaub trotzdem absagten, mussten die vertraglich vereinbarten Stornopauschalen des Reiseveranstalters bezahlen. Auch eine Reiserücktrittskostenversicherung übernahm die Kosten dafür nicht.

Wichtig: Auch vereinzelte Terroranschläge, die sich nicht zu flächendeckenden und unkontrollierbaren inneren Unruhen mit bürgerkriegsähnlichem Charakter ausbreiten, gelten nicht als Stornierungsgrund wegen „höherer Gewalt“, entschied das Amtsgericht Heidelberg (Az.: 22 C 182/97). In Ländern mit einer langen Konfliktgeschichte wie etwa Sri Lanka oder mit ständig aktiven Terrororganisationen wie der kurdischen PKK kann man dann bei aktuellen Anschlägen nicht kostenfrei stornieren.

TippOhne Reiserücktrittskostenversicherung werden Stornogebühren fällig. Die Stornierung einer Hotelbuchung kostet in der Regel 90 Prozent des gebuchten Betrags, bei Übernachtungen mit Halbpension sind es etwa 70 Prozent. Was ihr tun könnt: Bittet den Veranstalter um Kulanz. Vielleicht könnt ihr auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen oder die Stornierungskosten verringern lassen.

 

(Quelle: Dr. Führich, Prof. für Reiserecht an der FH Kempten)


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