Reisevollmacht für Alleinerziehende und alleinreisende Elternteile mit KindAllein mit Kind ins Ausland: Welche Papiere müssen mit?

Welche Unterlagen sind nötig, wenn ein Elternteil allein mit Kind verreist? Diese Frage verunsichert nicht nur Alleinerziehende, sondern auch Eltern, die ab und zu allein mit ihren Kindern verreisen. KidsAway hat bei den Behörden nachgefragt.

von KidsAway-Redaktion


Alleinreisende mit Kind müssen beim Grenzübertritt einiges beachten © Pixabay

Alleinreisende mit Kind müssen beim Grenzübertritt einiges beachten

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Immer wieder berichten Singleeltern und Alleinreisende mit Kindern von Problemen beim Check-in am Flughafen oder bei der Einreisekontrolle im Urlaubsland. Denn manche Grenzbeamte wollen sehr genau wissen, ob die erwachsene Begleitperson berechtigt ist, allein mit dem Kind zu reisen. Oft geben sie sich nicht mit einem Kinderreisepass zufrieden, sondern verlangen Nachweise über das Sorgerecht und das Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten.

Die Bundespolizei begründet die Kontrollen bei der Ausreise damit, dass Kinder als Minderjährige einem besonderen Schutz unterliegen. Die Kontrollen dienen demnach dazu, Kindesentführungen auszuschließen.

 

Welche Vorschriften gelten?

Rein rechtlich gibt es keine Grundlage, die alleinreisenden Eltern mit Kindern vorschreibt, ein anderes Nachweisdokument als den Reisepass des Kindes vorzulegen. Das ist anders, wenn die Kinder mit den Großeltern oder mit Freunden verreisen. Dann ist eine Übertragung der Personensorge nötig.

Sorgeberechtigte Elternteile haben jedoch automatisch auch die Personensorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hinzu kommt: Schon der Reisepass für ein Kind kann nur dann ausgestellt werden, wenn alle Sorgeberechtigten sich damit einverstanden erklärt haben. Insofern muss er rein rechtlich als Reiseerlaubnis genügen.

 

Wann sind zusätzliche Unterlagen sinnvoll?

Doch keiner riskiert gern, allein mit Kind bei der Ausreise aufgehalten zu werden, womöglich den Flug zu verpassen und auch noch allen Gepäckstücken wie Koffer, Buggy etc. hinterher laufen zu müssen. Deshalb kann es ratsam sein, zusätzliche Papiere vorzulegen.

Das gilt vor allem dann, wenn die Kinder nicht denselben Nachnamen tragen wie der mitreisende Elternteil, oder wenn sie eine andere Hautfarbe oder Nationalität haben. Zudem scheinen alleinreisende Väter häufiger nach einem Nachweis gefragt zu werden als alleinreisende Mütter.

 

Welche Unterlagen sind sinnvoll?

Um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden, rät die Bundespolizei, neben dem Reisepass des Kindes folgende Unterlagen mitzunehmen:

  • eine Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten, die von beiden Elternteilen unterschrieben ist
  • Personalien und Erreichbarkeit des zweiten Sorgeberechtigten für Nachfragen
  • Kopie der Ausweisdatenseite des zweiten Sorgeberechtigten, um die Echtheit der Unterschrift zu bestätigen

In der Praxis hat es sich auch als hilfreich erwiesen, neben diesen von der Bundespolizei empfohlenen Papieren eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mitzunehmen. Sie bestätigt im Zweifelsfall die eigene Elternschaft.

Eine mehrsprachige, internationale Geburtsurkunde kann im Normalfall bei dem Standesamt kostenpflichtig beantragt werden, das die Geburtsurkunde des Kindes ausgestellt hat.

 

Was gilt bei alleinigem Sorgerecht?

Welche Vollmachten braucht ein reisender Elternteil? © Pixabay

Welche Vollmachten braucht ein reisender Elternteil?

© Pixabay

Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht haben, brauchen natürlich nicht das Einverständnis des anderen Elternteils. Dennoch können sie an der Grenze aufgefordert werden, nachzuweisen, dass sie allein mit dem Kind reisen dürfen. Bei gutem Kontakt zum anderen Elternteil kann deshalb zur Sicherheit einfach die Vollmacht verwendet werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, sich das alleinige Sorgerecht beim zuständigen Jugendamt am Wohnort bescheinigen zu lassen. Die Bescheinigung sollte einen Stempel tragen, damit sie als offizielles Dokument gilt.

Wenn der Vater in der Geburtsurkunde des Kindes nicht eingetragen ist, kann auch die Geburtsurkunde (möglichst eine internationale) als Nachweis des alleinigen Sorgerechts gelten.

So ausgestattet, sollte einer Ausreise aus Deutschland nichts mehr im Weg stehen.

 

Was gilt bei der Einreise in das Urlaubsland?

Auf diese Frage gibt es keine allgemein gültige Antwort. Denn jedes Land hat andere Bestimmungen für Reisen mit Kindern. Einige Länder verzichten ganz auf Kontrollen, andere fordern Vollmachten in Landessprache mit einer Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar. Was gilt, kann auch von der Staatsangehörigkeit der Eltern und des Kindes abhängen.

 

Wo gibt es Informationen über Bestimmungen im Urlaubsland?

Länderspezifische Informationen zur Einreise von Minderjährigen finden sich oft in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes. Diese Hinweise beruhen auf den Informationen der deutschen Behörde. Sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich und können mitunter auch einmal überholt sein.

Die offizielle Homepage des Urlaubslandes kann weitere Hinweise liefern. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor der Reise bei der Botschaft oder der Auslandsvertretung des Urlaubslandes nach den aktuellen Bestimmungen erkundigen. Damit genug Zeit für die Vorbereitungen bleibt, sollte diese Information so früh wie möglich eingeholt werden.

 

Welche Faktoren müsst ihr noch beachten?

Für die Ein- und Ausreisebestimmungen spielt meist auch die Staatsangehörigkeit des Kindes eine wichtige Rolle. Oft gelten strengere Regeln, wenn das Kind die Staatsangehörigkeit des Urlaubslandes hat. Um Schwierigkeiten bei der Rückreise zu vermeiden, sollten Eltern in diesem Fall unbedingt rechtzeitig vor der Reise im Urlaubsland nachfragen, welche Unterlagen gefordert sind.

Auch wenn es nicht Pflicht ist: Um Rückfragen und Probleme von vornherein zu vermeiden, kann eine beglaubigte Vollmacht des anderen sorgeberechtigten Elternteils sehr nützlich sein. Im Idealfall ist sie in der Sprache des Reiselandes abgefasst. Oft genügt aber auch eine englische Version.

Aus der Vollmacht muss das Einverständnis des anderen Elternteils mit der Reise des Kindes eindeutig hervorgehen. Ideal ist es, wenn die Vollmacht den Reisezeitraum und Reiseverlauf bezeichnet und nicht älter als sechs Monate ist.

 

Kostenlose Reisevollmacht für Alleinreisende mit Kindern zum Download

Eine Vorlage für eine Reisevollmacht könnt ihr kostenlos im Mitgliederbereich der KidsAway-Reisecommunity herunterladen (rechte Spalte Box “Ratgeber & Vorlagen”). Falls ihr noch kein Mitglied seid, müsst ihr euch zuerst registrieren.

 

>> Zu den Informationen der Bundespolizei

>> Zu den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes

>> Zu den Bestimmungen in den USA


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