Urlaubsplanung mit BabyElternzeit gleich Reisezeit?

Ein Gespenst geht um in Deutschland – immer mehr gut verdienende Elternpaare nutzen angeblich die Elternzeit bzw. dessen erstes Jahr mit Elterngeldbezug dazu, die Welt zu bereisen. Mit einem Baby! Auf Staatskosten! KidsAway hat die Fakten geprüft und Reise-Experten gefragt.

von KidsAway-Redaktion


Elternzeit auf Reisen  © Dmitrij Ersler/Fotolia

Elternzeit auf Reisen

© Dmitrij Ersler/Fotolia

Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Eltern in Elterngeldbezug das Land verlassen, um Urlaub zu machen. Fakt ist nur, dass eine zunehmende Zahl junger Väter Elternzeit nimmt – immerhin inzwischen fast ein Viertel von ihnen, im Schnitt ungefähr drei Monate lang. Wie viele Eltern allerdings ihre 14 Elterngeld-Monate gleichzeitig in Anspruch nehmen, um in der Zeit zum Beispiel zusammen zu verreisen, ist unbekannt.

Jegliche Schätzungen einer „zunehmenden Zahl“ von reiselustigen Elterngeldbeziehern sind also rein subjektiv – und stammen wahrscheinlich eher von der zunehmenden Zahl von Büchern, die Eltern nach der Rückkehr von ihrer großen Reise schreiben. Das besagt jedoch nur, dass das Thema Reisen für immer mehr Eltern interessant wird – und für die Medien.

Das ist ja auch quasi wie bezahlter Urlaub!

Frauke Manninga von der Reiseagentur REISS AUS! family ist jedenfalls sicher: Die Zahl ihrer Kunden, die sich für eine Reise während des Elterngeldbezugs interessieren, hat zugenommen. „Das ist ja auch quasi wie bezahlter Urlaub!“ Die Hamburger Agentur, die eigentlich Weltreisen für Individualreisende zusammenstellt, hat genau deswegen ein Angebot speziell für reiselustige Eltern entwickelt – und freut sich über immer mehr Anfragen.

 

Elterngeld und Elternzeit: die Fakten

Elternzeit mit Elterngeldbezug, das bedeutet: Ein Elternteil setzt nach der Geburt des Kindes beruflich aus und bekommt in dieser Zeit vom Staat ungefähr zwei Drittel seines Einkommens – mindestens 300 Euro, höchsten 1.800 Euro. Ein Elternteil kann höchstens ein Jahr lang aussetzen; zwei Monate zusätzlich gibt es, wenn der andere Partner (das ist in der Regel der Vater) diese nimmt. Danach sind weitere zwei Jahre Elternzeit möglich, allerdings gibt es in dieser Zeit nur die unbezahlte berufliche Freistellung.

Was viele nicht wissen: Mama und Papa können, wenn sie ansonsten beide erwerbstätig sind, ihre je sieben Elternzeitmonate auch gleichzeitig nehmen. Auf diese Weise könnt ihr euch theoretisch für sieben Monate ein finanzielles Polster nebst Urlaubsstatus zulegen. Wer noch den angesparten Jahresurlaub dranhängt (siehe § 17 Absatz 2 Bundeselterngeldgesetz), hat mehr als acht Monate Zeit für eine Weltreise mit der Familie. Das klingt doch verlockend!

Viele weitere Infos zum Elterngeld und anderen Familienförderungen findet ihr auf DeinElterngeld.de.

 

Reisen in der Elternzeit – ist das erlaubt?

Auf und davon in der Elternzeit © theskinnyailurophile/FlickR

Auf und davon in der Elternzeit

© theskinnyailurophile/FlickR

Es steht bereits im ersten Paragrafen des Bundeselterngeldgesetzes: „Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat“. Genau gelesen: Es muss kein „ständiger Wohnsitz“ sein, sondern nur „ein Wohnsitz“, also zum Beispiel auch ein Zweitwohnsitz. Der Bezug von Elterngeld (und damit auch das Beantragen von Elternzeit) ist damit explizit nicht daran gekoppelt, dass man sich in Deutschland aufhalten muss.

Auch an anderer Stelle des Bundeselterngeldgesetzes heißt es, dass vergleichbare Leistungen im Ausland auf das Elterngeld angerechnet werden. Demnach können Elterngeldberechtigte durchaus auch „richtig“ im Ausland leben, etwa bei den türkischen Großeltern oder an der Arbeitsstelle des Vaters in Frankreich – solange die Mutter ein (unbefristetes) Arbeitsverhältnis in Deutschland hat und nur zu „Urlaubs- und Erholungszwecken“ im Ausland ist.

Eine Weltreise während der Elternzeit ist damit völlig legitim!

 

Reisen in der Elternzeit – ist das sinnvoll?

Tatsächlich unternehmen viele Eltern mit jüngeren Kindern Reisen, gern auch weiter weg. Frauke Manninga, die Reise-Expertin für Familien, weiß das am besten: „Babys sind ja nicht anspruchsvoll, sie wollen weder in den Freizeitpark, noch finden sie Museen langweilig. Sie wollen nur das, was sie überall auf der Welt wollen würden: essen, schlafen und bei Mama und Papa sein. Ob das nun in Istanbul, Sydney oder Buxtehude ist, macht wohl für die meisten Babys keinen Unterschied. Ich denke, das macht Reisen in der Elternzeit sogar einfacher als später!“

Es gibt noch mehr handfeste Vorteile: Je kleiner ein Kind ist, desto weniger kostet es auf Reisen (Stichwort Flugtickets, Hotelbetten und Essen), desto handlicher ist es (ein Baby braucht außer Windeln und Milch nicht viel; ein Vierjähriger stellt da schon mehr Ansprüche) und desto günstiger sind auch Reisen außerhalb der Hochsaison in den Schulferien.

Die Elternzeit fügt einen weiteren Vorteil hinzu: Als berufliche Auszeit bietet sie sich für eine (längere) Reise gerade viel beschäftigten Vätern an, die ansonsten kaum mehr als 14 Tage Urlaub am Stück einreichen können (oder wollen…). Die Gelegenheit, als Familie in Ruhe zusammenzuwachsen, ist auf Reisen mit spannenden Erlebnissen und Erfahrungen verbunden und natürlich auch ein guter Alltagstest für zu Hause. Warum also nicht das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden?

Dass Reisen gut für die kindliche Entwicklung ist, wurde sogar wissenschaftlich nachgewiesen. Frauke Manninga von REISS AUS! family hat nur zwei Einschränkungen: „Man sollte genau überlegen, in welchem Alter des Kindes welche Art von Reisen Sinn macht. In den ersten fünf Monaten schlagen wir unseren Kunden nicht unbedingt monatelange Weltreisen vor. Außerdem muss man Rücksicht auf die Gesundheit des Babys nehmen, zum Beispiel raten wir von Reisezielen mit Malariagefahr oder schlechter Hygiene ab.“

 

Elterngeldbezug gezielt für eine Reise nutzen – was ihr beachten müsst

Reisevorbereitungen © Weltwunderer

Reisevorbereitungen

© Weltwunderer

Nicht viel. Die einzige Bedingung, die das Bundeselterngeldgesetz vorschreibt: Wer Elterngeld bezieht, muss auch während eines Auslandsaufenthalts weiterhin „einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland haben. Genauer bedeutet das: Ihr müsst in Deutschland gemeldet sein (womit auch die Krankenversicherungspflicht bestehen bleibt!). Damit ihr gemeldet seid, braucht ihr eine Wohnung  – streng genommen dürft ihr eure Wohnung nicht einmal während eurer Abwesenheit untervermieten, denn ein „Wohnsitz“ muss prinzipiell jederzeit nutzbar sein.

Außerdem muss sichergestellt sein, dass ihr Post von den Behörden bekommen könnt, ihr braucht also eine Adresse in Deutschland (und jemanden, der für euch die Post öffnet oder sie euch bei Bedarf nachsendet).

(Das deutsche Meldegesetz legt übrigens fest, dass man sich an seinem Wohnsitz mindestens sechs Monate im Jahr aufhalten muss. Wer also weniger als sechs Monate eines Jahres zu Hause verbringt, muss sich im Umkehrschluss abmelden. Wenn ihr länger als sechs Monate durch die Welt reisen wollt, solltet ihr euch daher zumindest bei eurem Einwohnermeldeamt erkundigen, wie streng die das sehen.)

Achtung: Wenn ihr die Elterngeldmonate für eine Reise nutzt und sie gleichzeitig nehmt, stehen euch natürlich nur sieben Monate an Elterngeldbezug insgesamt zur Verfügung, was ihr beim (rechtzeitigen!) Beantragen eines Krippenplatzes beachten müsst.

 

Reisen in der Elternzeit – die Checkliste mit Fristen

  • Den Antrag auf gemeinsame Elternzeit (und damit auf gleichzeitigen Elterngeldbezug) stellen – spätestens sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit bzw. – bei der Mutter – vor dem Ablauf der Mutterschutzfrist;
  • Väter reichen den Antrag am besten in der Woche zwischen der Beantragungsfrist (also sieben Wochen vor Beginn) und dem rückwirkend einsetzenden Kündigungsschutz (acht Wochen vorher) ein;
  • Achtung, es gilt eine „zweijährige Bindungsfrist“: Eure Angaben für die Gestaltung der ersten beiden Jahre sind verbindlich!
  • Mitteilung an die Rentenversicherung, bei wem von euch die Erziehungszeit für das Kind gutgeschrieben werden soll (wenn ihr beide gesetzlich rentenversichert seid) –binnen zwei Monaten ab Erhalt der ersten Elterngeldzahlung.

 

Daneben gibt es noch viele andere wichtige Dinge zu erledigen:

  • Die Route für die Reise heraussuchen und die Flugtickets (und eventuell ein Wohnmobil oder ein Ferienhaus) buchen – möglichst einige Monate vorher.
  • Eventuell nötige Visa für Reiseländer und Internationalen Führerschein beantragen – kann mehrere Wochen dauern.
  • Den Impfstatus überprüfen – kann sechs bis acht Wochen dauern.
  • Einen eigenen Pass für das Kind beantragen und die Gültigkeit der Elternpässe überprüfen – das dauert im Notfall nur 48 Stunden.
  • Eine Auslandsreisekrankenversicherung für die ganze Familie abschließen – dauert per Internet fünf Minuten.

 

Wie seht ihr das? Ist es legitim, die Elternzeit und das Elterngeld für eine gemeinsame Reise mit Baby oder Kind zu nutzen? Habt ihr es selbst schon gemacht?

 

Web Professionelle Hilfe und Beratung zu allen Fragen rund ums Elterngeld findet ihr auch auf der Website www.DeinElterngeld.de.

 


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Kommentar als Gast schreibenKommentare (2)

  • Toller Artikel! Ich kann mich nur anschließen, auch meine Reiseagentur Hofbauer Babyreisen bekommt viele Anfrage für Reisen in der Elternzeit… ob 4 Wochen durch Thailand oder einfach eine entspannte Woche im Winter auf den Kanaren. Elternzeit = Reisezeit 🙂

    Antworten | 5. August 2013
  • Jessica Post

    Also ist ja alles schön und gut, aber mit einem Baby in den Urlaub ist auch mehr Stress als alles andere. Und ich persönlich kenne keinen der dafür die Elternzeit genutzt hat. Ich kenne aber mehrere die die Zeit genutzt haben zum Renovieren oder Haus bauen. Also speziell die Männer.

    Antworten | 30. Juli 2013

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