Ausweisdokumente für österreichische KinderFAQ zum Thema Reisepass für Baby und Kleinkind in Österreich
Früher benötigten österreichische Babys, Kleinkinder und Kinder für Auslandsreisen keinen eigenen Ausweis; ein entsprechender Eintrag im Reisepass der Eltern genügte. Mit dem 15. Juni 2012 wurden allerdings Kinderreisepässe eingeführt, die nun Voraussetzung für die Einreise in diverse Länder sind.
von KidsAway-Redaktion
Wie schön – in Österreich erhalten Eltern für ihr Baby bis zu einem Alter von zwei Jahren den ersten Reisepass kostenlos. Worauf unsere österreichischen Freunde sonst noch bei der Beantragung des ersten Reisepasses fürs Kind achten müssen, erfahrt ihr in dieser Zusammenstellung.
Auch Babys brauchen ein eigenes Reisedokument.
© fotolia.de - EHammerschmid
Warum braucht ein Baby einen eigenen Reisepass?
Auch österreichische Babys brauchen ab der Geburt für Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument – der Hintergrund ist das Grundprinzip der EU-Passverordnung „Eine Person – ein Pass“. Mit dem Foto im Reisedokument sollen Menschenschmuggel, Kinderhandel und anderer Missbrauch erschwert werden. Ein eigener Kinderpass ist außerdem hilfreich, wenn euer Kind mit Oma und Opa oder anderen nahestehenden Personen in den Urlaub fährt.
Kann ich mein Kind in meinen Reisepass eintragen lassen?
Nein, das ist nicht mehr möglich. Bereits existierende Einträge von Kindern im Pass der Eltern in Österreich sind seit Einführung des Kinderreisepasses nicht mehr gültig – die Pässe von Eltern mit einem Kindereintrag behalten allerdings uneingeschränkt ihre Gültigkeit, bis sie eben ablaufen.
Seit dem 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind in Österreich ab dem Tag der Geburt für Reisen ins Ausland einen eigenen Reisepass oder – falls es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes erlaubt ist – einen Personalausweis.
Wir fahren doch nur nach Italien/Deutschland. Muss ich für mein Kind extra einen Reisepass beantragen oder genügt die Mitnahme der Geburtsurkunde?
Bei einem Grenzübertritt genügt die Geburtsurkunde als Identifikationsnachweis nicht. Sobald ihr mit eurem Kind Österreich verlasst, braucht es einen eigenen Pass oder Personalausweis, auch wenn es keine Grenzkontrollen innerhalb des Schengener Raums gibt und ihr wahrscheinlich nicht kontrolliert werdet.
Welches Reisedokument brauche ich für mein Kind?
Welches Reisedokument für euer Kind sinnvoll ist, hängt von eurem Reiseziel und eurem allgemeinen Reiseverhalten ab. Ihr habt folgende Möglichkeiten:
- Reisepass für Minderjährige: Seit dem 15. Juni 2009 werden österreichische Reisepässe –auch jene für Babys, Kleinkinder und Kinder – ausschließlich mit Chip ausgestellt. Am Chip erfolgt die Speicherung der persönlichen Daten sowie des Lichtbildes; ab dem 12. Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst und auf dem Chip gespeichert. Der Kinderreisepass mit Chip ist weltweit gültig: in manchen Ländern, etwa den USA, in der Karibik oder Südostasien, ist er sogar Voraussetzung für eine (visumfreie) Einreise.
- Personalausweis für Minderjährige: Mit einem gültigen Personalausweis kann euer Baby oder Kleinkind dieselben Länder besuchen wie ein Erwachsener mit einem Personalausweis, in erster Linie Staaten der EU bzw. solche, die am Schengener Abkommen teilnehmen.
Mit einem Reisepass mit Chip und Lichtbild, auch als elektronischer, biometrischer Reisepass oder ePass bezeichnet, darf euer Baby oder Kleinkind am „Visa Waiver Program“ (VWP) teilnehmen – dieses berechtigt zur visumfreien Einreise in die USA und einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Generell empfiehlt sich allerdings der Reisepass mit Chip für euer Baby oder Kleinkind, dieses Reisedokument bietet die größtmögliche Flexibilität.
Wir möchten mit unserem Kind innerhalb Österreichs mit dem Flugzeug verreisen. Braucht es dazu einen eigenen Pass?
In Österreich selbst herrscht generell keine Ausweispflicht, das bedeutet, euer Baby oder Kleinkind benötigt keinen Pass oder Personalausweis, sofern es die Landesgrenzen nicht verlässt. Fluggesellschaften sind gemäß einer EU-Verordnung allerdings verpflichtet, die Identität aller abfliegenden Passagiere während des Einsteigens zu überprüfen. Deshalb ist auch auf Inlandsflügen neben der Bordkarte ein Lichtbildausweis notwendig, bei Erwachsenen gilt hier auch der Führerschein. Eine Geburtsurkunde als Identitätsnachweis genügt in der Regel nicht.
Mit einem Reisepass oder Personalausweis für euer Baby oder Kleinkind seid ihr auf der sicheren Seite. Es empfiehlt sich außerdem, direkt bei der jeweiligen Airline nachzufragen, welche Dokumente euer Kind für einen Inlandsflug benötigt, sollte es noch kein eigenes Reisedokument haben.
Brauche ich ein biometrisches Passbild, um einen Reisepass für unser Baby zu beantragen?
Nein, das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch und euer Baby muss allein darauf abgebildet sein. Das Gesicht muss vollständig sichtbar, die Augen müssen geöffnet sein. Ein Schnuller oder eine Kopfbedeckung ist nicht erlaubt. Außerdem darf das Foto nicht älter als sechs Monate sein. Passbildkriterien und Fotomuster finden sich auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres.
Passfotos für euer Baby könnt ihr theoretisch auch selbst zu Hause aufnehmen, aber bei einem Fotografen, Optiker oder im Fotofachhandel geht es schneller und unkompliziert. Beim Optiker oder im Fotofachhandel kostet ein Vierer-Set ohnehin nur ein paar Euro.
Wo kann ich einen Reisepass für mein Kind beantragen?
Dazu müsst ihr euch zur nächsten Passbehörde begeben. Das ist entweder die Bezirkshauptmannschaft oder in Statutarstädten das Magistrat. Auch manche Gemeinden können Reisepassanträge entgegennehmen und diese an die zuständige Passbehörde weiterleiten, in diesem Fall ist allerdings mit einer längeren Wartezeit bis zur Zustellung des Passes zu rechnen – nähere Informationen finden sich bei der entsprechenden Gemeinde.
Der Antrag auf die Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – übrigens unabhängig von eurem Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Österreich – Welche Unterlagen sind zur Beantragung eines Reisepasses für mein Kind erforderlich?
- amtlicher Lichtbildausweis (etwa Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studentenausweis, Dienstausweis) der Antragstellerin/des Antragstellers
- Nachweis über Obsorge:
– bei aufrechter Ehe oder einem verwitweten Elternteil: Heiratsurkunde,
– bei geschiedenen Ehen, unehelichen Kindern (vom leiblichen Vater/Mutter bei gemeinsamer Obsorge) oder nach Übertragung der Obsorge (etwa Pflegeeltern): Nachweis über die pflegegemeinschaftlich genehmigte Vereinbarung bzw. den Vergleich der gemeinsamen Obsorge (mit Rechtskraftvermerk), gültiger Obsorgebeschluss (mit Rechtskraftvermerk), aktuelle Amtsbestätigung des Pflegschaftsbericht über die Obsorge, Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder Nachweis über die Übertragung der Pflege und Erziehung des Pflegekindes durch Gerichtsbeschluss oder Vereinbarung mit dem Jugendwohlfahrtsträger (etwa Pflegeelternpass)
– bei unehelich geborenen Kindern (gesetzliche Vertreterin leibliche Mutter): Geburtsurkunde - Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
- Farb-Passbild (Hochformat 35 x 45mm), nicht älter als sechs Monate
Wie viel kostet ein Reisepass für mein Kind?
- bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: kostenlose Erstausstellung bei normaler Zustellung, 30 Euro für die Ausstellung eines weiteren Reisepasses (etwa wegen Namensänderung), 45 Euro für die Expresszustellung, 165 Euro für Ein-Tages-Expresspass
- nach dem 2. Geburtstag: 30 Euro für die normale Zustellung, 45 Euro für die Expresszustellung, 165 Euro für Ein-Tages-Expresspass
- ab dem 12. Geburtstag: 75,90 Euro für die normale Zustellung, 100 Euro für die Expresszustellung, 220 Euro für Ein-Tages-Expresspass
Muss mein Baby beim Beantragen des Passes dabei sein?
Ja. Bei der Antragstellung müssen auch Kinder (ab der Geburt, also auch Babys) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.
Wie lange müssen wir auf den Pass warten?
- normale Zustellung: Die Passbehörde stellt den Reisepass nicht direkt aus, sondern die Österreichische Staatsdruckerei; er wird innerhalb von fünf Werktagen mit einem RSb-Brief an die gewünschte Adresse zugestellt.
- Expresspass: Dieser wird bei der Herstellung bevorzugt behandelt, innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen erfolgt die Zustellung.
- Ein-Tages-Expresspass: Dieser wird am nächsten Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst zugestellt.
Wer muss den Pass meines Kindes unterschreiben?
Die Unterschrift am Antragsformular im Scanfeld (rechts oben) kann vom Antragsteller geleistet werden; sobald das Kind dazu in der Lage ist, darf es auch selbst unterschreiben.
Wie lange ist der Reisepass für mein Kind gültig?
- bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr: zwei Jahre
- ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: fünf Jahre
- ab der Vollendung des 12. Lebensjahres: 10 Jahre
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Welche Daten sind auf dem Chip des Reisepasses gespeichert?
- Lichtbild
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- zwei Fingerabdrücke (ab dem 12. Lebensjahr)
Österreich – Reisepass und Personalausweis für Kinder im Überblick
Reisepass für Minderjährige | Personalausweis für Minderjährige | |
Altersspanne |
0 bis 18 Jahre |
0 bis 18 Jahre |
Gültigkeit |
bis 2 Jahre: 2 Jahre ab 2. Geburtstag: 5 Jahreab 12. Geburtstag: 10 Jahre |
bis 2 Jahre: 2 Jahre ab 2. Geburtstag: 5 Jahre ab 12. Geburtstag: 10 Jahre |
Geltungsbereich |
weltweit |
EU (Schengener Raum) |
Kosten (normale Zustellung) |
bis zum 2. Geburtstag: kostenlos |
bis zum 2. Geburtstag: kostenlos |
Verlängerung |
nicht möglich |
nicht möglich |