Reisen mit der BahnBahnstreik: Welche Rechte ihr als Reisende habt und wie ihr trotzdem in den Urlaub kommt

Am Mittwoch, den 20. Mai, treten die Lokführer der GDL erneut in den Streik - diesmal unbefristet. Möglicherweise ist damit auch das Pfingstwochenende betroffen. Wir sagen euch, wie ihr eure Ferien retten könnt und welche Entschädigungen euch zustehen.

von KidsAway-Redaktion


Beim aktuellen Bahnstreik müsst ihr mit erheblichen Verspätungen rechnen © mitifoto - Fotolia.com

Beim aktuellen Bahnstreik müsst ihr mit erheblichen Verspätungen rechnen

© mitifoto - Fotolia.com

Sie tun es wieder, haben sie gerade beschlossen: Die Lokführer der Deutschen Bahn, die in der GDL organisiert sind, sind nach mehreren Anläufen in den vergangenen Monaten heute morgen um 2 Uhr unbefristet in den Streik getreten – ohne ein Ende anzukündigen, also gern auch über Pfingsten.

Was das für Bahnreisende bedeutet, ist klar: ausgefallene oder verspätete Züge, sehr viel längere Reisezeiten, viel Umorganisieren und Stress, vor allem wenn man mit Kindern unterwegs ist.

Bahnstreik: Worauf müsst ihr euch einstellen?

Die Fahrplan-Planer der Deutschen Bahn wollen im Fernverkehr etwa ein Drittel der Fahrten nach Fahrplan anbieten. Ob das funktionieren wird, hängt davon ab, wie viele Lokführer trotz Streiks zur Arbeit kommen.

Die größten Einschränkungen wird es in Zügen des Regionalverkehrs geben. Hier erwartet die GDL, nur etwa 15 bis 20 Prozent der Fahrten anbieten zu können.

Die (wenigen) Konkurrenzunternehmen der Bahn streiken nicht mit: Züge der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft (Odeg), der Niederbarnimer Eisenbahn (NEB), des Hamburg-Köln-Express oder der Eisenbahngesellschaft Potsdam fahren nach Fahrplan weiter. Ob ihr sie allerdings pünktlich erreicht, wenn euer DB-Anschlusszug verspätet ist, und ob ihr in den knackevollen Zügen einen Sitzplatz findet, steht offen.

 

Tipp Informationen über euren Zug und über Ersatzfahrpläne erhaltet ihr etwa zwölf Stunden im Voraus auf der Website der Deutschen Bahn unter dem Reiter „Aktuell“.

Außerdem wurde ein kostenloses Servicetelefon eingerichtet: 08000 99 66 33. Aus dem Ausland könnt ihr die 0049 1805 33 44 44 (Gebühren je nach Herkunftsland) anrufen.

 

Für Familien, die mit dem Zug einen Flughafen oder eine Fähre erreichen wollen, wird es besonders spannend: Verpasst ihr wegen des Lokführerstreiks euren Urlaubsflug, das Kreuzfahrtschiff oder die Fähre auf eure Urlaubsinsel, dann ist die Deutsche Bahn nicht verpflichtet, für diese Folgekosten aufzukommen. Ihr könnt euch höchstens an die Schlichtungsstelle wenden und auf Kulanz hoffen.

Die Reiserücktrittsversicherung nützt euch in diesem Fall nichts, denn Streik ist als Ereignis höherer Gewalt hier von den Gewährleistungsgründen ausgeschlossen.

Kontaktiert auf jeden Fall eure Airline, das Hotel oder die Reederei, wenn absehbar ist, dass ihr es nicht pünktlich schaffen werdet. Auch hier könnt ihr immer noch auf Kulanz hoffen.

 

TippPackliste für Streik-Reisen

  • extra Getränke und Snacks
  • voll aufgeladenes Handy, Ladekabel
  • Spielzeug und Beschäftigung
  • Taschenventilator oder Wassersprühflasche
  • leichte Sitzkissen oder eine faltbare Isomatte
  • Feuchttücher
  • Kopfschmerztabletten
  • für Wickelkinder: mindestens drei Extra-Windeln und Wickelunterlagen

 

Verteilt das Gepäck auf mehrere, kleinere Taschen, von denen möglichst jeder Mitreisende eine trägt. Getränke, Snacks und Spielsachen sollten eure Kinder immer griffbereit haben, ohne dass ihr eure großen Taschen aus dem Gepäckfach holen müsst.

Auf den Kinderwagen oder Buggy solltet ihr möglichst verzichten, die Züge werden sehr voll sein – wenn sie überhaupt fahren.

 

Welche Rechte habt ihr als Bahnreisende bei einem Streik?

Fällt eure Familienreise wegen des Bahnstreiks aus? © lunaundmo - Fotolia.com

Fällt eure Familienreise wegen des Bahnstreiks aus?

© lunaundmo - Fotolia.com

Im Reiserecht stellen Streiks eigentlich einen Fall von höherer Gewalt dar. Die Folge: Das Reiseunternehmen ist nicht zu Entschädigungszahlungen an Reisende verpflichtet.

Die Deutsche Bahn wurde aber bereits 2013 vom Europäischen Gerichtshof dazu verurteilt, in Fällen höherer Gewalt ihre Fahrgäste trotzdem zu entschädigen (Az: C-509/11). (Geht es um einen Streik, scheint das auch ganz logisch: Immerhin könnte der ja vermieden werden, wenn man sich mit dem Streikgegner einigen würde.)

Je nach Verspätung eures gebuchten Zuges habt ihr also auch im Streikfall Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises: Bei einer bis zwei Stunden sind es 25 Prozent, alles darüber hinaus 50 Prozent. Achtung: Hier ist die Verspätung am Ziel eurer Reise maßgeblich. Auch wenn ein Zug nur zehn Minuten Verspätung hat, ihr deshalb aber euren (auf demselben Ticket gebuchten) Anschlusszug verpasst und deshalb mehr als eine Stunde später am Zielbahnhof einrollt, könnt ihr euch die Hälfte der Kosten erstatten lassen.

Das EGH-Urteil gilt auch für andere europäische Bahnunternehmen – verpasst ihr also wegen des Streiks in Deutschland euren Anschlusszug in Österreich oder Frankreich, werdet ihr auch dafür entschädigt.

Die Zugbindung für Sparpreistickets fällt im Streikfall weg: Fällt euer Zug aus oder habt ihr wegen des Streiks euren Anschlusszug verpasst, könnt ihr den nächsten auf eurer Strecke fahrenden Zug nehmen – egal, ob das ein teurer ICE ist. Umbuchungskosten werden hierfür nicht erhoben.

Pech habt ihr beim Schönes-Wochenende-Ticket und mit den Quer-durchs-Land-Tickets: Hier seid ihr weiterhin an Züge des Regionalverkehrs gebunden. Auch reservierungspflichtige Züge wie der ICE Sprinter und Nachtzüge dürft ihr nicht ersatzweise besteigen, wenn euer Zug ausgefallen ist.

Fällt euer Zug aus oder verspätet er sich um mehr als eine Stunde, könnt ihr eure Bahntickets auch kostenlos stornieren. Dann habt ihr Anspruch auf die Erstattung des kompletten Fahrpreises.

Manchmal ist man einfach gestrandet, weil es keinen nächsten Zug gibt – was dann? Lag die planmäßige Ankunftszeit eures Zuges zwischen Mitternacht und fünf Uhr oder habt ihr die letzte planmäßige Verbindung des Tages verpasst, dann muss euch die Deutsche Bahn bis zu 80 Euro für ein Taxi zu eurem Reiseziel bezahlen (falls kein alternatives Verkehrsmittel wie etwa ein Bus oder ein Sammeltaxi der Deutschen Bahn mehr fährt).

Wie im Flugverkehr auch, habt ihr bei solchen Verspätungen über Nacht ersatzweise das Recht auf eine Hotelübernachtung. Auf der Website der Bahn ist hier von einer Übernahme „angemessener“ Kosten die Rede – habt ihr also vor Ort die Wahl zwischen zwei und fünf Sternen, solltet ihr bescheiden bleiben.


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