Reisen mit der BahnBahnstreik: Welche Rechte ihr als Reisende habt und wie ihr trotzdem in den Urlaub kommt

Am Mittwoch, den 20. Mai, treten die Lokführer der GDL erneut in den Streik - diesmal unbefristet. Möglicherweise ist damit auch das Pfingstwochenende betroffen. Wir sagen euch, wie ihr eure Ferien retten könnt und welche Entschädigungen euch zustehen.

von KidsAway-Redaktion

Seite 2/3 Was ihr tun müsst, wenn sich euer Zug verspätet

Was tun bei einer Verspätung oder Zugausfall?

Viele Familien werden lange auf dem Bahnhof warten müssen... © Lucky Dragon - Fotolia.com

Viele Familien werden lange auf dem Bahnhof warten müssen...

© Lucky Dragon - Fotolia.com

Ist es passiert und euer Zug hat sich erheblich verspätet oder ist sogar ausgefallen, dann solltet ihr euch das möglichst schnell vom Bahnpersonal bestätigen lassen – am besten direkt im Zug durch das Servicepersonal, die euch einen Vermerk im Fahrgastrechte-Formular machen.

Geht das nicht oder konntet ihr noch gar nicht einsteigen, wendet euch am besten gleich an das DB Reisezentrum oder die DB-Information im Bahnhof. An Streiktagen sind hier höchstwahrscheinlich Sitzfleisch und Geduld gefragt, aber lasst euch nicht von den Warteschlangen abschrecken.

Vielleicht kann ja ein Erwachsener mit den Kindern im Bahnhofsrestaurant oder auf dem Vorplatz warten, während der andere im Reisezentrum bleibt.

Gebt ihr das im Zug ausgefüllte und vom Personal bestätigte Fahrgastrechte-Formular zusammen mit eurem Originalticket im DB Reisezentrum ab, erhaltet ihr eure Erstattung sofort in bar.

Nicht immer ist es jedoch so einfach. In einigen Fällen müsst ihr euch an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden, um eure Entschädigung einzufordern:

  • wenn ihr eure Zugfahrt storniert oder abgebrochen habt und die Ticketkosten zurückfordern wollt
  • wenn ihr die Kosten für Reservierungen oder Fahrradkarten einfordern wollt, die ihr wegen der Zugverspätung nicht nutzen konntet
  • wenn ihr keine Bestätigung eurer Verspätung auf einem Fahrgastrechte-Formular erhalten habt
  • wenn ihr eine BahnCard 100, ein Schönes-Wochenende-Ticket, ein Quer-durchs-Land-Ticket oder ein Länder-Ticket habt
  • wenn ihr über das Buchungssystem der Deutschen Bahn eine grenzüberschreitende Zugfahrt oder eine Strecke im Ausland gebucht habt (zuständig für die Entschädigung ist immer das Bahnunternehmen, das die Fahrkarte verkauft hat)
  • wenn ihr ein Ticket für den DB Autozug habt
  • wenn ihr aufgrund der Zugverspätung eine Taxifahrt oder eine Hotelübernachtung zurückfordern wollt
  • wenn ihr nicht das Original eures Bahntickets abgeben wollt

 

Das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt am Main benötigt ebenfalls das von euch ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular, euer Zugticket oder eine Kopie davon und alle Belege, die für die Rückforderung nötig sind.


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