Kindersicherung im FlugzeugDie (un)sichersten deutschen Ferienflieger für Babys und Kinder
Wie ernst ist es den Fluggesellschaften mit der Kindersicherheit an Bord? Wir werfen einen genaueren Blick auf die Bestimmungen der beliebtesten Ferienflieger der Deutschen. Und haben manch Erstaunliches entdeckt.
von KidsAway-Redaktion
Übersicht: die (un)sichersten deutschen Ferienflieger für Babys und Kinder
Folgende Fluggesellschaften haben wir näher betrachtet: Air Europa, Airberlin, Condor, Easyjet, Eurowings (ehemals Germanwings), Lufthansa, Niki Air, Ryanair, Tuifly sowie Vueling.
Zwei Fluggesellschaften werden wir nicht weiter beleuchten: Die österreichische Niki Air ist eine 100-prozentige Airberlin-Tochter und hat identische Bestimmungen bezüglich Kindersicherheit. Die spanische Vueling hat uns auch nach mehrmaligen Nachfragen keine Antworten auf unsere kritischen Fragen geschickt, so dass wir diese Fluggesellschaft nicht bewerten können. Laut Vueling-Webseite dürfen offenbar nur Babys und Kleinkinder zwischen 6 und 36 Monaten mit Kindersitz reisen. Der Rest ist unbekannt.
Unter den Vergleichstabellen findet ihr ausführliche Erläuterungen und Erklärungen zum Ergebnis.

Kindersicherheit an Bord | 1. Platz |
2. Platz |
3. Platz |
4. Platz |
Fluggesellschaft | Lufthansa | Condor | Tuifly | Airberlin |
Airline stellt Kindersitz | NEIN | NEIN | NEIN | NEIN |
Sitzplatzanspruch für Kinder jünger als 2 Jahre | NEIN | NEIN | NEIN | NEIN |
Mindestalter Nutzung Autokindersitz | _ | _ | _ | _ |
Höchstalter Nutzung Autokindersitz | 7 Jahre | _ | 6 Jahre | 7 Jahre |
Rückwärts gerichtete Babyschalen erlaubt? | JA | JA | JA | BEDINGT |
CARES-Gurt | NEIN | JA | JA | BEDINGT |
TÜV Rheinland | JA | JA | BEDINGT | BEDINGT |
FAA | JA | JA | JA | BEDINGT |
Zusätzliche Einschränkungen | _ | _ |
|
Kindersitze sind nicht in allen Flugzeugen nutzbar |
Gut verständliche, vollständige und präzise Elterninformationen auf der Webseite | JA | NEIN | NEIN | NEIN |
Anmeldung des Kindersitzes vor Abflug notwendig | NEIN | JA | JA | JA |
Gesamtbewertung Kindersicherheit |
3+ (befriedigend) |
3 (ausreichend) |
4 (ausreichend) |
5 (mangelhaft) |
Quellen: Airline-Webseites, Auskünfte der Pressestellen © 2016 KidsAway.de
Stand: Feburar 2016
Platz 1: Lufthansa
Lufthansa macht fast alles richtig, was innerhalb des von den selbst Airlines gesetzten Rahmens möglich ist. Einzige Ausnahme: Seit einiger Zeit ist an Bord von Lufthansa-Flugzeugen die Nutzung des bei vielen Eltern beliebten, weil praktischen Hosenträger-Gurtsystems CARES verboten. Nur deshalb können wir Lufthansa in punkto Kindersicherung an Bord kein „gut“ geben. Eltern, die ihre Kinder korrekt im Flugzeug sichern wollen, haben somit keine Wahl (mehr) und müssen schwere, sperrige Babyschalen und Autokindersitze mit an Bord schleppen. Alle vom TÜV Rheinland zugelassenen Modelle sind hier erlaubt und müssen (danke, Lufthansa!) auch nicht vor dem Abflug angemeldet werden.
Platz 2: Condor
Condor erlaubt die Nutzung aller gängigen Kinderrückhaltesysteme (inklusive CARES-Gurt) an Bord ihrer Flugzeuge. Auch rückwärts gerichtete Babyschalen sind zugelassen. Eigentlich vorbildlich – wenn die Kommunikationspolitik auch stimmen würde. Denn leider finden sich diese wichtigen Informationen nicht präzise und klar ersichtlich auf der Airline-Webseite. Eltern müssen erst ein PDF ausfüllen, auf dem weder die Begriffe „TÜV Rheinland“ noch „CARES-Gurt“ bzw. „Gurtsystem“ zu finden sind und erhalten dann eine Bestätigung oder Ablehnung des angemeldeten Kindersitzes vom Servicecenter. Dies muss spätestens 48 Stunden vor Abflug bei Condor geschehen. Somit reicht es auch bei Condor nur zu einem runden „befriedigend“.
Platz 3: Tuifly
Auf den ersten Blick hätte Tuifly eine bessere Note verdient, denn alle gängigen Kinderrückhaltesysteme sind an Bord ihrer eigenen Flugzeuge erlaubt, jedoch mit einer wichtigen Einschränkung: Kindersitze und Babyschalen dürfen nicht breiter als 48 cm sein. Die meisten vom TÜV Rheinland zertifizierten Sitze passen in diese Kategorie, aber eben nicht alle.
Leider listet die Airline aber nicht alle zugelassenen Babyschalen und Autokindersitze auf ihrer Webseite auf. Insgesamt sind die Informationen zu den Kindersicherheit-Bestimmungen online nur dürftig und teils schwer zu finden. So erfahrt ihr nur auf Nachfrage im Servicecenter, dass der CARES-Gurt benutzt werden darf. Um auf Nummer sicher zu gehen und insbesondere bezüglich der vom TÜV Rheinland zertifizierten Sitze nicht ein böses Erwachen zu haben, solltet ihr unbedingt vor Buchung mit dem Servicecenter abklären (und euch schriftlich bestätigen lassen), ob euer Autokindersitz von Tuifly auf eurem Wunschflug akzeptiert wird.
Platz 4: Airberlin
In der Theorie erlaubt Airberlin alle gängigen Rückhaltesysteme, auch rückwärts gerichtete Babyschalen sowie den CARES-Gurt. Tatsächlich können Eltern sich aber hierauf nicht blind verlassen, denn im Kleingedruckten auf der Airberlin-Webseite ist zu lesen: „Bitte beachten Sie, dass einige Flugzeuge unserer Flotte nicht für die Nutzung mit Rückhaltesystemen zugelassen sind.“ Und warum, bitte, listet Airberlin beispielhaft 5 vom TÜV Rheinland zertifizierte Kindersitze auf, die nicht mehr hergestellt werden – wohlweislich mit dem Vermerk „und deren Nachfolgemodelle“ versehen? Eltern bleibt also nichts anderes übrig als selbst zu recherchieren, um welche noch im Handel erhältlichen Modelle es sich wohl handeln könnte.
Wenn ihr mit Airberlin fliegen wollt, solltet ihr unbedingt vor der Flugbuchung Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen und euch schriftlich bestätigen lassen, dass ihr eure Babyschalen und Kindersitze auf den geplanten Flugstrecken nutzen dürft. Kommt es zu einem spontanen Einsatz eines anderen, nicht kompatiblen Fluggeräts, hilft euch die schriftliche Bestätigung aber leider nicht weiter.
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