Skibörsen, Skibasar, WintersportVersicherungs-CheckSkiurlaub – aber sicher! Welche Versicherungen Familien brauchen
Niemand mag daran denken, aber die Gefahr eines Unfalls mit schwerwiegenden Verletzungen und eventuellen Langzeitfolgen ist beim Ski- und Snowboardfahren viel höher als im Badeurlaub. Wir sagen euch, wie ihr euch und eure Kinder am besten dagegen absichert!
Teil 9 von 21 der Serie Skibörsen, Skibasar, Wintersport
von KidsAway-Redaktion

Skiurlaub ja - aber nur gut abgesichert!
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Krankenversicherung
Eine (private oder gesetzliche) Krankenversicherung muss jeder haben. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), in der 90 Prozent der Deutschen versichert sind, schließt eure Kinder kostenlos mit ein und zahlt auch für Behandlungen in 40 Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Ihr müsst dem behandelnden Arzt lediglich eure EHIC-Versichertenkarte vorlegen, er rechnet dann direkt mit eurer Versicherung in Deutschland ab.
Aber: Bei einem Skiunfall im Ausland übernimmt die GKV maximal so viele Kosten für die Behandlung, wie sie es auch in Deutschland tun würde. Es kann auch vorkommen, dass ein Arzt im Ausland sich deshalb weigert, eure Versichertenkarte zu akzeptieren. In jedem Fall sind Versicherte häufig überrascht, wenn ihre GKV nur einen Bruchteil der angefallenen Behandlungskosten erstattet.
Zweites Aber: Skiunfälle passieren in der Regel weit weg von der nächsten Arztpraxis und der Transport eines verunglückten Kindes vom Berg mittels Akia, Schneemobil oder gar Helikopter ist sehr teuer: Kosten, die von der GKV nur innerhalb Deutschlands übernommen werden und nur, wenn es sich um eine Rettung (nicht um eine Bergung) handelt. Die GKV zahlt auch grundsätzlich nicht für den Krankenrücktransport nach Hause.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist Pflicht!

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Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt auch die Kosten für Rooming in, wenn euer Kind ins Krankenhaus muss und ihr dort übernachten wollt, und zahlt den Rücktransport nach Hause, auch wenn er medizinisch nicht notwendig (sondern nur „sinnvoll“ oder „vertretbar“ ist). Auch die Rückreisekosten für eine Begleitperson des Kindes sollten abgedeckt werden. Liegt ihr selbst verletzt im Krankenhaus, übernimmt die Versicherung die Rückreisekosten für eure Kinder oder die Kosten für eine Kinderbetreuung vor Ort.

Schaut genau im Kleingedruckten nach, ob euer Tarif auch Wintersportunfälle abdeckt!
Übrigens: Auch für Privatversicherte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll; zwar übernehmen private Krankenkassen mehr Leistungen, aber mit dem geringen Jahresbeitrag für eine extra Auslandsreisekrankenversicherung sichert ihr euch unter Umständen eure Beitragsrückzahlungen.
Haften Eltern wirklich für ihre Kinder?

Der Langsamste bestimmt das Tempo
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Private Haftpflichtpolicen sind sehr preiswert, Familientarife schließen eure Kinder bis zum Schulabschluss bzw. dem Ende ihrer Ausbildung automatisch ein. Die allermeisten aktuellen Tarife decken Ski- und Snowboardfahrten ab, aber ein Blick in die Vertragsbedingungen schadet nie!
Auf der Skipiste müssen sich alle Fahrer an die Regeln des Internationalen Skiverbandes halten, die als Gewohnheitsrecht gelten – ihr könnt euch also nicht damit herausreden, davon nichts gewusst zu haben. Die FIS-Regeln gelten für Ski- und Snowboardfahrer, jedes Kind sollte sie kennen:
- Rücksichtnahme auf andere Skifahrer und Snowboarder
- Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: auf Sicht fahren, angepasst an Witterung, Gelände und Verkehrsdichte
- Wahl der Fahrspur: so, dass vor einem Fahrende nicht gefährdet werden
- Überholen: von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer mit genügend Abstand
- Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: vorher nach oben und unten vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist
- Anhalten: nicht ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt, nach Stürzen so schnell wie möglich frei machen
- Aufstieg und Abstieg: am Rand der Abfahrt
- Beachten der Zeichen
- Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Ausweispflicht: Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, muss im Fall eines Unfalls seine Personalien angeben.
Verursacht euer Kind einen Skiunfall, weil es die FIS-Regeln missachtet, muss es für den Schaden prinzipiell selbst aufkommen, sofern es bereits „verschuldensfähig“ ist – hier geht man von einem Mindestalter von sieben Jahren aus. Die Reife, um die Bedeutung der FIS-Regeln zu erkennen, ist von Gerichten bereits Neun- und Zwölfjährigen attestiert worden.
Ihr müsst nur dann für den Schaden aufkommen, wenn ihr der Aufsichtspflicht über euer Kind nicht nachgekommen seid. Da ihr sowieso alle Familienmitglieder haftpflichtversichert habt, ist diese Unterscheidung in der Regel unerheblich. Schwierig wird es eventuell, wenn euer Kind jünger als sieben Jahre ist. Per Gesetz ist es in diesem Alter nicht schuldfähig, der Geschädigte hat also keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen euer Kind.
Wollt ihr auf Nummer sicher gehen, dann wählt einen Privathaftpflicht-Tarif, der Kinder unter sieben Jahren ausdrücklich einschließt. Dann zahlt die Versicherung auch den zerstörten Schlitten eurer Freunde, wenn euer Fünfjähriger ihn versehentlich gegen einen Baum gesetzt hat.
Unfall im Skikurs – wer haftet?

Skischule - der Skilehrer hat die Verantwortung!
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Kommt es zu einem Unfall, wird der Skilehrer genau wie ihr nur dann für den Schaden haftbar gemacht, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Wie weit diese reicht, hängt vom Alter des Kindes ab: Ältere Kinder sollen vom Skilehrer angeleitet und bei Fehlern korrigiert werden, jüngere Kinder müssen wesentlich intensiver beaufsichtigt werden. Aus diesem Grund wird immer davon ausgegangen, dass der Skilehrer Schuld hat – er selbst muss dann nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht genügt hat oder dass der Unfall auch bei Beachtung der Aufsichtspflicht passiert wäre, ansonsten ist er euch zu Schadenersatz verpflichtet.
Das gilt natürlich auch, wenn euer Kind mit einem Skifahrer zusammenstößt, der nicht zur Schülergruppe gehört.
Was bedeutet „Aufsichtspflicht“?
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bedürfen laut BGB prinzipiell der Aufsicht durch die Eltern oder eine andere, vertraglich bestellte Person, um sie vor Schaden zu bewahren und andere vor Schädigung durch sie zu schützen. In der Jugendarbeit wird die Aufsichtspflicht mit den drei B zusammengefasst: Belehrung, Beobachtung und Bestrafung (oder sagen wir lieber: Konsequenz).
Ob Eltern oder Skilehrer ein Kind korrekt beaufsichtigt haben, hängt von seinem Alter, seinem fahrerischen Können und seiner persönlichen Reife ab – und wird daher im Streitfall vom Gericht individuell entschieden.

- Prüft die Skiausrüstung vor jeder Fahrt auf Schäden und die Bindungen auf korrekte Einstellung
- Stell sicher, dass ihr euch selbst auf der Skipiste bewegen könnt (Stichwort: Fahrkönnen, aber auch Konsum von Alkohol!)
- Erklärt euren Kindern die Bedeutung der FIS-Regeln und übt korrektes An- und Einfahren mehrmals
- Lasst Kinder im Vorschulalter nicht allein auf Pisten und Rodelbahnen fahren
- Lasst auch ältere bzw. erfahrene Kinder auf ungewöhnlich belebten Skipisten oder bei schlechter Witterung nicht zu weit vorausfahren
- Wählt Pisten aus, die dem Fahrkönnen eurer Kinder entsprechen
- Stellt sicher, dass eure Kinder nicht versehentlich auf gesperrte Pisten fahren
Macht eine Unfallversicherung Sinn?

Autsch! Stürzen gehört dazu
Lohnt sich so eine Versicherung überhaupt? Für einen Jahresbeitrag von 50 bis 100 Euro zahlt eine Unfallversicherung ungefähr 100.000 Euro, wenn euer Kind nach einem Skiunfall mindestens 50-prozentig invalide ist. Genau hier liegt das Problem: Mit einer Behinderung unter 50 Prozent geht ihr komplett leer aus. Ergänzend wird häufig eine Unfallrentenversicherung angeboten, die dem Kind dann eine lebenslange Rente zahlt; im Beispiel wären das ungefähr 1.000 Euro monatlich.
Schließlich ist es zentral, dass euer Tarif Unfälle durch Wintersportarten nicht ausschließt, was häufig der Fall ist. Nachfragen ist besser, wenn im Vertrag pauschal von „Risikosportarten“ die Rede ist.
Wollt ihr vor eurem Skiurlaub eine private Unfallversicherung für die Familie abschließen, müsst ihr euch beeilen: Im Gegensatz zu privaten Auslandsreise-KVs und Haftpflicht-Policen können Unfallversicherungen mehrere Wochen bis zum Vertragsabschluss benötigen.
Unser Tipp für Eltern: Besser als eine private Unfallversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, denn diese deckt jegliches Invaliditätsrisiko, auch das durch Unfälle, ab. Ihr müsst dann nur sicherstellen, dass eure Auslandsreise-KV die Bergungskosten übernimmt.
Unser Tipp für Kinder: Invalidität wird bei Kindern am häufigsten durch Krankheiten verursacht, nur sehr selten durch Unfälle. Die Stiftung Warentest empfiehlt wird daher eine Kinderinvaliditätsversicherung. Sie ist zwar deutlich teurer, bietet dafür aber umfassenderen Schutz.
Reiserücktrittsversicherung
Wer mit Kindern reist, sollte immer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Für den meist teuren Skiurlaub gilt das natürlich auch. Die Versicherung zahlt die Storno-Kosten, wenn ein Kind vor der Abreise krank wird oder im Urlaub so krank wird, dass ihr die Reise abbrechen müsst. Was aber, wenn es einfach nicht schneit?
Habt ihr eine Pauschalreise in ein Skigebiet gebucht, das mit „Schneegarantie“ wirbt, muss euch der Veranstalter eine Umbuchung oder die Stornierung anbieten oder ihr könnt den Reisepreis bis zu einem Viertel mindern. Gibt es in der Nähe ein beschneites Skigebiet, kann euch die tägliche Fahrt dorthin zugemutet werden – wobei der Veranstalter die Kosten übernehmen muss.
Schneemangel an sich ist kein versicherter Grund zum Rücktritt von einer Reise: Hotelbesitzer können schließlich nicht das Wetter beeinflussen. Ist euer Urlaubsort aber wegen Lawinengefahr gesperrt und ihr könnt eure reservierte Ferienwohnung nicht erreichen, zählt das als „höhere Gewalt“ und wird von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.
Überflüssig: Wintersportgeräteversicherungen und Winter-Versicherungspakete
In vielen Sportläden werden Wintersportgerätversicherungen angeboten, die gestohlene oder beschädigte Skier und Snowboards ersetzen sollen. Die Verbraucherverbände raten ab: Eure Hausratversicherung übernimmt die Kosten, wenn Skier oder Brett aus dem Skikeller gestohlen werden, und vor der Berghütte werden in aller Regel nur die neuesten und teuren Modelle entwendet.
Spezielle Wintersportversicherungen bieten Pakete aus Wintersportgerätversicherung, privater Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und mitunter auch Auslandsreisekrankenversicherung an. Beim Deutschen Skiverband kostet ein solches Jahrespaket für Familien ab 65,75 Euro. Die Stiftung Warentest rät von solchen Paketen aber ab, weil die enthaltenen Deckungssummen meist zu niedrig sind und die Versicherungen nur für den Skiurlaub gelten.
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Die komplette Serie Skibörsen, Skibasar, Wintersport
- Teil 1: Skilanglauf mit Kindern
- Teil 2: 10 Ideen für euren Familien-Winterurlaub: Was ihr außer Skifahren mit euren Kindern alles machen könnt
- Teil 2: Skischul-Check: Ab wann können Kinder Skifahren lernen?
- Teil 3: Update 2016/17: Was kostet ein Skiurlaub mit der Familie?
- Teil 4: Woran ihr gute Kinderskier erkennt und wie ihr beim Skikauf sparen könnt
- Teil 5: Skibörsen für Kinder
- Teil 6: Sicher ein- und aussteigen: Was ihr mit Kindern am Skilift beachten solltet
- Teil 7: Mit Baby in den Skiurlaub – was ihr beachten solltet
- Teil 8: Familienfreundlicher Skiurlaub – was die Alpen und andere Regionen für Familien bieten
- Teil 9: Skiurlaub – aber sicher! Welche Versicherungen Familien brauchen
- Teil 10: Alles, was ihr für einen gelungenen Familien-Skiurlaub braucht
- Teil 11: Update: Diese gefährlichen Rodelbahnen sind jetzt sicherer
- Teil 12: Die wichtigsten Tipps für sicheres Schlittenfahren mit Kindern
- Teil 13: Wie sieht ein guter Kinderschlitten aus?
- Teil 14: 1000 tolle Spiele und Aktivitäten für Wintertage im Schnee
- Teil 15: So kommt ihr gut in den Winterurlaub
- Teil 16: Wintercamping mit der Familie – Wahnsinn oder wahnsinnig toll?
- Teil 17: Mit diesen 7 Tricks macht ihr Ski-Anfängern das Skifahren schmackhaft
- Teil 18: Skiurlaub im Mittelgebirge ist perfekt für Familien
- Teil 19: Kostenlos skifahren? In diesen Skigebieten geht das!
- Teil 21: Sicherheit auf der Skipiste: diese Regeln müsst ihr kennen
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollten sich auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung besorgen. Dies ist zum Beispiel beim ADAC und auch bei allen privaten Krankenversicherern erhältlich. Die Beiträge beschäftigen sich für eine Familie zwischen 10,00 und 20,00 € pro Jahr.