Skibörsen, Skibasar, WintersportVersicherungs-CheckSkiurlaub – aber sicher! Welche Versicherungen Familien brauchen

Niemand mag daran denken, aber die Gefahr eines Unfalls mit schwerwiegenden Verletzungen und eventuellen Langzeitfolgen ist beim Ski- und Snowboardfahren viel höher als im Badeurlaub. Wir sagen euch, wie ihr euch und eure Kinder am besten dagegen absichert!

Teil 9 von 21 der Serie Skibörsen, Skibasar, Wintersport

von KidsAway-Redaktion

  • 1
    Share

Skiurlaub ja - aber nur gut abgesichert! © FlickR/badkleinkirchheim

Skiurlaub ja - aber nur gut abgesichert!

© FlickR/badkleinkirchheim

Das Skiurlaubs-Schreckensszenario Nummer eins: Euer Kind hat einen Unfall auf der Piste oder am Rodelhang. Egal ob ihr in Österreich, Deutschland oder ganz woanders Ski fahrt: Seid ihr nur mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert, können jetzt hohe Kosten auf euch zukommen.

Krankenversicherung

Eine (private oder gesetzliche) Krankenversicherung muss jeder haben. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), in der 90 Prozent der Deutschen versichert sind, schließt eure Kinder kostenlos mit ein und zahlt auch für Behandlungen in 40 Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Ihr müsst dem behandelnden Arzt lediglich eure EHIC-Versichertenkarte vorlegen, er rechnet dann direkt mit eurer Versicherung in Deutschland ab.

Aber: Bei einem Skiunfall im Ausland übernimmt die GKV maximal so viele Kosten für die Behandlung, wie sie es auch in Deutschland tun würde. Es kann auch vorkommen, dass ein Arzt im Ausland sich deshalb weigert, eure Versichertenkarte zu akzeptieren. In jedem Fall sind Versicherte häufig überrascht, wenn ihre GKV nur einen Bruchteil der angefallenen Behandlungskosten erstattet.

Zweites Aber: Skiunfälle passieren in der Regel weit weg von der nächsten Arztpraxis und der Transport eines verunglückten Kindes vom Berg mittels Akia, Schneemobil oder gar Helikopter ist sehr teuer: Kosten, die von der GKV nur innerhalb Deutschlands übernommen werden und nur, wenn es sich um eine Rettung (nicht um eine Bergung) handelt. Die GKV zahlt auch grundsätzlich nicht für den Krankenrücktransport nach Hause.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist Pflicht!

Ein Unfall auf der Skipiste kann teuer werden © rcaucino - Fotolia.com

--

© rcaucino - Fotolia.com

Egal wo ihr mit euren Kindern Wintersport macht, ohne eine zusätzlich abgeschlossene Auslandskrankenversicherung solltet ihr nicht losfahren. Einen Jahresvertrag (der dann auch für mehrere Reisen gilt) bekommen Familien bereits unter 20 Euro. Eine Auslandsreisekrankenversicherung braucht ihr vor allem, um die Bergungskosten nicht selbst zahlen zu müssen, die für das Suchen, Retten und Ins-Krankenhaus-Bringen anfallen. Achtet aber auf die Höhe der Deckungssumme: Eine Hubschrauberrettung aus abgelegenen Gebieten oder bei schlechter Witterung kann leicht über 6.000 Euro kosten, eine Lawinenrettung bis zu 25.000 Euro!

Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt auch die Kosten für Rooming in, wenn euer Kind ins Krankenhaus muss und ihr dort übernachten wollt, und zahlt den Rücktransport nach Hause, auch wenn er medizinisch nicht notwendig (sondern nur „sinnvoll“ oder „vertretbar“ ist). Auch die Rückreisekosten für eine Begleitperson des Kindes sollten abgedeckt werden. Liegt ihr selbst verletzt im Krankenhaus, übernimmt die Versicherung die Rückreisekosten für eure Kinder oder die Kosten für eine Kinderbetreuung vor Ort.

TippAchtung Leistungsausschluss!

Schaut genau im Kleingedruckten nach, ob euer Tarif auch Wintersportunfälle abdeckt!

 

Übrigens: Auch für Privatversicherte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll; zwar übernehmen private Krankenkassen mehr Leistungen, aber mit dem geringen Jahresbeitrag für eine extra Auslandsreisekrankenversicherung sichert ihr euch unter Umständen eure Beitragsrückzahlungen.

Haften Eltern wirklich für ihre Kinder?

Der Langsamste bestimmt das Tempo © Moreno Novello - Fotolia.com

Der Langsamste bestimmt das Tempo

© Moreno Novello - Fotolia.com

Wer einen Unfall verursacht, bei dem eine andere Person zu Schaden kommt, ist dieser Person zu Schadensersatz verpflichtet – das kann von der Übernahme der Bergungs- und Behandlungskosten über Schmerzensgeld bis zu einer lebenslangen Rente reichen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Kosten, solange ihr euch als Unfallverursacher nicht grob fahrlässig verhalten habt (zum Beispiel betrunken gefahren seid) oder – wenn ein Kind der Verursacher war – ihr die Aufsichtspflicht über euer Kind nicht vernachlässigt habt.

Private Haftpflichtpolicen sind sehr preiswert, Familientarife schließen eure Kinder bis zum Schulabschluss bzw. dem Ende ihrer Ausbildung automatisch ein. Die allermeisten aktuellen Tarife decken Ski- und Snowboardfahrten ab, aber ein Blick in die Vertragsbedingungen schadet nie!

Auf der Skipiste müssen sich alle Fahrer an die Regeln des Internationalen Skiverbandes halten, die als Gewohnheitsrecht gelten – ihr könnt euch also nicht damit herausreden, davon nichts gewusst zu haben. Die FIS-Regeln gelten für Ski- und Snowboardfahrer, jedes Kind sollte sie kennen:

Die FIS-Regeln

  1. Rücksichtnahme auf andere Skifahrer und Snowboarder
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: auf Sicht fahren, angepasst an Witterung, Gelände und Verkehrsdichte
  3. Wahl der Fahrspur: so, dass vor einem Fahrende nicht gefährdet werden
  4. Überholen: von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer mit genügend Abstand
  5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: vorher nach oben und unten vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist
  6. Anhalten: nicht ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt, nach Stürzen so schnell wie möglich frei machen
  7. Aufstieg und Abstieg: am Rand der Abfahrt
  8. Beachten der Zeichen
  9. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht: Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, muss im Fall eines Unfalls seine Personalien angeben.

 

Verursacht euer Kind einen Skiunfall, weil es die FIS-Regeln missachtet, muss es für den Schaden prinzipiell selbst aufkommen, sofern es bereits „verschuldensfähig“ ist – hier geht man von einem Mindestalter von sieben Jahren aus. Die Reife, um die Bedeutung der FIS-Regeln zu erkennen, ist von Gerichten bereits Neun- und Zwölfjährigen attestiert worden.

Ihr müsst nur dann für den Schaden aufkommen, wenn ihr der Aufsichtspflicht über euer Kind nicht nachgekommen seid. Da ihr sowieso alle Familienmitglieder haftpflichtversichert habt, ist diese Unterscheidung in der Regel unerheblich. Schwierig wird es eventuell, wenn euer Kind jünger als sieben Jahre ist. Per Gesetz ist es in diesem Alter nicht schuldfähig, der Geschädigte hat also keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen euer Kind.

Wollt ihr auf Nummer sicher gehen, dann wählt einen Privathaftpflicht-Tarif, der Kinder unter sieben Jahren ausdrücklich einschließt. Dann zahlt die Versicherung auch den zerstörten Schlitten eurer Freunde, wenn euer Fünfjähriger ihn versehentlich gegen einen Baum gesetzt hat.

Unfall im Skikurs – wer haftet?

Skischule - der Skilehrer hat die Verantwortung! © FlickR/badkleinkirchheim

Skischule - der Skilehrer hat die Verantwortung!

© FlickR/badkleinkirchheim

Viele Kinder lernen das Ski- oder Snowboardfahren in einer Skischule, ohne dass die Eltern dabei sind. Was passiert, wenn hier ein Unfall passiert? Während ihres Aufenthalts in der Skischule übernimmt der Skilehrer die Aufsichtspflicht von euch über eure Kinder (das sollte im Vertrag explizit geregelt sein!).

Kommt es zu einem Unfall, wird der Skilehrer genau wie ihr nur dann für den Schaden haftbar gemacht, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Wie weit diese reicht, hängt vom Alter des Kindes ab: Ältere Kinder sollen vom Skilehrer angeleitet und bei Fehlern korrigiert werden, jüngere Kinder müssen wesentlich intensiver beaufsichtigt werden. Aus diesem Grund wird immer davon ausgegangen, dass der Skilehrer Schuld hat – er selbst muss dann nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht genügt hat oder dass der Unfall auch bei Beachtung der Aufsichtspflicht passiert wäre, ansonsten ist er euch zu Schadenersatz verpflichtet.

Das gilt natürlich auch, wenn euer Kind mit einem Skifahrer zusammenstößt, der nicht zur Schülergruppe gehört.

Was bedeutet „Aufsichtspflicht“?

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bedürfen laut BGB prinzipiell der Aufsicht durch die Eltern oder eine andere, vertraglich bestellte Person, um sie vor Schaden zu bewahren und andere vor Schädigung durch sie zu schützen. In der Jugendarbeit wird die Aufsichtspflicht mit den drei B zusammengefasst: Belehrung, Beobachtung und Bestrafung (oder sagen wir lieber: Konsequenz).

Ob Eltern oder Skilehrer ein Kind korrekt beaufsichtigt haben, hängt von seinem Alter, seinem fahrerischen Können und seiner persönlichen Reife ab – und wird daher im Streitfall vom Gericht individuell entschieden.

TippDie Faustregeln

  • Prüft die Skiausrüstung vor jeder Fahrt auf Schäden und die Bindungen auf korrekte Einstellung
  • Stell sicher, dass ihr euch selbst auf der Skipiste bewegen könnt (Stichwort: Fahrkönnen, aber auch Konsum von Alkohol!)
  • Erklärt euren Kindern die Bedeutung der FIS-Regeln und übt korrektes An- und Einfahren mehrmals
  • Lasst Kinder im Vorschulalter nicht allein auf Pisten und Rodelbahnen fahren
  • Lasst auch ältere bzw. erfahrene Kinder auf ungewöhnlich belebten Skipisten oder bei schlechter Witterung nicht zu weit vorausfahren
  • Wählt Pisten aus, die dem Fahrkönnen eurer Kinder entsprechen
  • Stellt sicher, dass eure Kinder nicht versehentlich auf gesperrte Pisten fahren

Macht eine Unfallversicherung Sinn?

Autsch! Stürzen gehört dazu

Autsch! Stürzen gehört dazu

Verletzungen beim Ski- und Snowboardfahren führen trotz Helm und Vorsicht immer wieder auch zu dauerhaften Schäden an der Gesundheit. Eine private Unfallversicherung hilft, wenn euer Kind oder ihr selbst nach so einem Unfall invalide seid, eure Gesundheit also dauerhaft geschädigt ist. In vielen Policen sind zwar auch die Bergungskosten nach Unfällen oder Lawinenunglücken aufgeführt, diese werden aber nur bis zu einer gewissen Höhe, meist 5.000 Euro, übernommen. Eine Auslandsreise-KV ist hier unter Umständen sinnvoller.

Lohnt sich so eine Versicherung überhaupt? Für einen Jahresbeitrag von 50 bis 100 Euro zahlt eine Unfallversicherung ungefähr 100.000 Euro, wenn euer Kind nach einem Skiunfall mindestens 50-prozentig invalide ist. Genau hier liegt das Problem: Mit einer Behinderung unter 50 Prozent geht ihr komplett leer aus. Ergänzend wird häufig eine Unfallrentenversicherung angeboten, die dem Kind dann eine lebenslange Rente zahlt; im Beispiel wären das ungefähr 1.000 Euro monatlich.

Schließlich ist es zentral, dass euer Tarif Unfälle durch Wintersportarten nicht ausschließt, was häufig der Fall ist. Nachfragen ist besser, wenn im Vertrag pauschal von „Risikosportarten“ die Rede ist.

Wollt ihr vor eurem Skiurlaub eine private Unfallversicherung für die Familie abschließen, müsst ihr euch beeilen: Im Gegensatz zu privaten Auslandsreise-KVs und Haftpflicht-Policen können Unfallversicherungen mehrere Wochen bis zum Vertragsabschluss benötigen.

Unser Tipp für Eltern: Besser als eine private Unfallversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, denn diese deckt jegliches Invaliditätsrisiko, auch das durch Unfälle, ab. Ihr müsst dann nur sicherstellen, dass eure Auslandsreise-KV die Bergungskosten übernimmt.

Unser Tipp für Kinder: Invalidität wird bei Kindern am häufigsten durch Krankheiten verursacht, nur sehr selten durch Unfälle. Die Stiftung Warentest empfiehlt wird daher eine Kinderinvaliditätsversicherung. Sie ist zwar deutlich teurer, bietet dafür aber umfassenderen Schutz.

Reiserücktrittsversicherung

Wer mit Kindern reist, sollte immer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Für den meist teuren Skiurlaub gilt das natürlich auch. Die Versicherung zahlt die Storno-Kosten, wenn ein Kind vor der Abreise krank wird oder im Urlaub so krank wird, dass ihr die Reise abbrechen müsst. Was aber, wenn es einfach nicht schneit?

Habt ihr eine Pauschalreise in ein Skigebiet gebucht, das mit „Schneegarantie“ wirbt, muss euch der Veranstalter eine Umbuchung oder die Stornierung anbieten oder ihr könnt den Reisepreis bis zu einem Viertel mindern. Gibt es in der Nähe ein beschneites Skigebiet, kann euch die tägliche Fahrt dorthin zugemutet werden – wobei der Veranstalter die Kosten übernehmen muss.

Schneemangel an sich ist kein versicherter Grund zum Rücktritt von einer Reise: Hotelbesitzer können schließlich nicht das Wetter beeinflussen. Ist euer Urlaubsort aber wegen Lawinengefahr gesperrt und ihr könnt eure reservierte Ferienwohnung nicht erreichen, zählt das als „höhere Gewalt“ und wird von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.

Überflüssig: Wintersportgeräteversicherungen und Winter-Versicherungspakete

In vielen Sportläden werden Wintersportgerätversicherungen angeboten, die gestohlene oder beschädigte Skier und Snowboards ersetzen sollen. Die Verbraucherverbände raten ab: Eure Hausratversicherung übernimmt die Kosten, wenn Skier oder Brett aus dem Skikeller gestohlen werden, und vor der Berghütte werden in aller Regel nur die neuesten und teuren Modelle entwendet.

Spezielle Wintersportversicherungen bieten Pakete aus Wintersportgerätversicherung, privater Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und mitunter auch Auslandsreisekrankenversicherung an. Beim Deutschen Skiverband kostet ein solches Jahrespaket für Familien ab 65,75 Euro. Die Stiftung Warentest rät von solchen Paketen aber ab, weil die enthaltenen Deckungssummen meist zu niedrig sind und die Versicherungen nur für den Skiurlaub gelten.


  • 1
    Share

Ist dieser Artikel lesenswert?

Bitte bewerte diesen Artikel: Bewerte diesen Artikel mit einem SternBewerte diesen Artikel mit 2 SternenBewerte diesen Artikel mit 3 SternenBewerte diesen Artikel mit 4 SternenBewerte diesen Artikel mit 5 Sternen
Bewertung: 5,00 von 5 (bei 4 Stimmen)

Die komplette Serie Skibörsen, Skibasar, Wintersport

 

Weitere Artikel, die wir empfehlen

Kommentar als Gast schreibenKommentar (1)

  • Thomas Ludolph

    Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollten sich auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung besorgen. Dies ist zum Beispiel beim ADAC und auch bei allen privaten Krankenversicherern erhältlich. Die Beiträge beschäftigen sich für eine Familie zwischen 10,00 und 20,00 € pro Jahr.

    Antworten | 5. Dezember 2012

Anmelden | RegistrierenKommentar als Gast schreiben

Tipp: Wenn du Dein Bild in den Kommentaren sehen möchtest, nutze bitte den kostenlosen Service von Gravatar.com.

I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.

zwei − = 0

Dein Name und deine Email-Adresse sind erforderlich. Deine Email-Adresse wird nicht angezeigt.