Gesund im Urlaub mit KindNotfall-AnleitungIm Urlaub mit Kind zum Arzt

Gibt es etwas Schlimmeres im Urlaub als drei Tage Regen oder verloren gegangenes Gepäck? Na klar: ein krankes Kind. Die Sorge um das Kind, die Unsicherheit im fremden Land und der Ärger wegen der Arztrechnung können eine Reise schnell ruinieren.

Teil 10 von 16 der Serie Gesund im Urlaub mit Kind

von KidsAway-Redaktion

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Hallo, Herr Doktor © Fotolia

Hallo, Herr Doktor

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Vorbeugung ist immer die beste Variante: Achtet schon eine Woche vor der Abreise genau auf euer Kind, beschränkt den Kontakt zu schniefenden und hustenden Freunden und lasst Unpässlichkeiten wie zum Beispiel Hautausschläge vorsichtshalber vom Kinderarzt abklären. Fliegen mit einer nicht erkannten Nasennebenhöhlenentzündung kann zum Beispiel schlimme Ohrenschmerzen verursachen!

Der Kinderarzt kann euch auch bei der schwierigen Entscheidung helfen, ob ihr die Reise mit einem leicht „angeschlagenen“ Kind antreten solltet. Eine Reiserücktritts- und -abbruchversicherung, die euch die Stornokosten ersetzt, bringt in so einem Fall Planungssicherheit. Sie ist auch immens nützlich, wenn Ihr mit eurem kranken Kind vorzeitig abreisen müsst.

Auch im Urlaub solltet Ihr in den ersten Tagen genau hinschauen, ob es eurem Kind gut geht. Die Zeit in der Kinderbetreuung sollte daher anfangs nicht allzu lang sein. Vermeidet auch zu viel Sonne, anstrengende Wanderungen oder ähnliches, bis sich alle eingewöhnt haben.

 

Vorbereitungen

Gute Vorbereitung ist das A und O auf Reisen mit Kindern. Neben der Packliste und der Reiseapotheke gehört die Auslandsreisekrankenversicherung, die alle Kosten für die Behandlung im Reiseland und (wichtig!) für einen eventuellen Rücktransport übernimmt, unbedingt dazu. Gesundheitsdokumente wie die Versichertenkarten, Impfpässe und U-Hefte gehören immer mit ins Gepäck.

Braucht euer Kind regelmäßig ein Medikament, solltet ihr davon einen ausreichenden Vorrat mitnehmen oder absolut verlässlich abklären, dass dieses an eurem Reiseziel frei erhältlich sein wird. Sprecht mit eurem Kinderarzt auch Unverträglichkeiten oder Allergien auf bestimmte Medikamente ab und lasst euch darüber ein Attest ausstellen, damit Ärzte im Ausland wissen, welches Medikament oder welchen Wirkstoff sie eurem Kind nicht verabreichen dürfen.

Geht die Reise in Länder außerhalb Europas, solltet ihr auf der Website des Auswärtigen Amtes vorbeischauen; dort gibt es Hinweise zur Reisesicherheit, Gesundheitshinweise und Impfempfehlungen.

 

Erfahrungsbericht Notfall-Kontaktliste

Auf eure NotfallKontaktliste gehören:

  • Telefonnummern eurer Krankenkasse und des Anbieters eurer Auslandsreisekrankenversicherung
  • Adressen, Öffnungszeiten und Telefonnummern der nächsten (Kinder-) Ärzte und Krankenhäuser an eurem Reiseziel (und eventuell die Anfahrtsmöglichkeiten dorthin)
  • Telefonnummern von Feuerwehr, Ambulanz und Polizei am Urlaubsort (Über die Notfallnummer 112 könnt ihr in der ganzen EU Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst rufen! Das funktioniert auch mit dem Handy, meist sogar bei eingeschalteter Tastensperre.)
  • Für den absoluten Notfall und Reisen außerhalb Europas: die Telefonnummer und Adresse der Deutschen Botschaft an eurem Reiseziel

 

Im Ausland einen Kinderarzt finden

Apotheke im Ausland © renaissancechambara/Flickr

Apotheke im Ausland

© renaissancechambara/Flickr

In aller Regel handelt es sich bei Erkrankungen im Urlaub um Unpässlichkeiten oder kleinere Verletzungen, wie sie auch zu Hause einmal vorkommen können. Auch wenn ihr aufgeregt und besorgt seid, solltet ihr daher vor allem ruhig bleiben. Geht es dem kleinen Patienten nicht sehr schlecht (also kein hohes, mehrtägiges Fieber, kein starker, mehrtägiger Durchfall oder Erbrechen, kein allzu schlechtes Befinden), könnt ihr erst einmal versuchen, euer Kind selbst zu behandeln, zum Beispiel mit Hausmittelchen oder Globuli aus eurer Reiseapotheke.

Seid Ihr euch unsicher, leidet euer Kind sichtlich oder geht es ihm auch nach zwei Tagen nicht besser, sucht ihr am besten einen Arzt auf. Der erste Anruf sollte eurem Versicherer gelten, der euch über das weitere Vorgehen informieren wird. Auch einige Krankenkassen haben Notfall-Hotlines und Familientelefone eingerichtet, die euch rund um die Uhr zu medizinischen Fragen beraten.

Seid ihr ohne private Auslandsreisekrankenversicherung in Europa unterwegs, wo die meisten Länder Partnerabkommen mit den deutschen Gesetzlichen Krankenkassen haben, müsst ihr darauf achten, beim Arzt oder im Krankenhaus die Versichertenkarte eures Kindes vorzulegen. Seit 2006 ist auf der Rückseite der Chipkarte die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC aufgebracht.

Wichtig: Die Gesetzliche Krankenversicherung bezahlt zwar notwendige Behandlungskosten im europäischen Ausland, aber nur, wenn die Behandlung bei einem öffentlichen Gesundheitsversorger erfolgt! Die Kosten von Privatärzten (die in vielen Ländern wiederum eine wesentlich bessere Versorgung bieten als die staatlichen Stellen) müsst ihr auf jeden Fall zunächst selbst tragen. Habt ihr eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, könnt ihr euch eure Ausgaben erstatten lassen.

Im Tourismusbüro, im Hotel oder bei eurem Reiseveranstalter bekommt ihr Adressen und Telefonnummern von Ärzten in eurer Nähe. Wichtig: Sucht nach einem Arzt, der Deutsch oder wenigstens Englisch spricht! Gibt es keinen, nehmt jemanden mit, der als Übersetzer aushelfen kann, oder ein Wörterbuch. In anderen Ländern sehen Polikliniken, Arztpraxen und Apotheken mitunter anders als gewohnt aus. Lasst euch, wenn ihr unsicher seid (und das seid ihr bestimmt, wenn euer Kind im Urlaub schwer krank wird oder sich verletzt), besser von einem ortskundigen Fahrer hinbringen.

 

Was ihr beim Arzt beachten müsst

Geht ihr außerhalb Deutschlands zum Arzt, müsst ihr kleinere Behandlungen erst einmal selbst bezahlen. Ist eine umfangreichere Therapie notwendig, setzt sich der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit eurer Versicherung in Verbindung. Keine Angst – einen wirklich kranken Patienten muss jeder Arzt behandeln, auch wenn die Kostenübernahme nicht gleich geklärt ist.

Bevor ihr einer ausführlicheren Behandlung zustimmt, solltet ihr euch einen detaillierten Kostenvoranschlag geben lassen. Damit die Versicherung eure ausgelegten Kosten auch wirklich erstattet, solltet ihr alle Rechnungen aufheben und Quittungen für eure Zahlungen verlangen. Auf einer Arztrechnung müssen das Datum, Name und Anschrift des Arztes, der komplette Name und das Geburtsdatum des Patienten, die Diagnose, die einzelnen Behandlungsposten und deren Datum stehen, sonst wird sie eventuell von der Versicherung nicht anerkannt!

Genauso detailliert müssen Rezepte ausgestellt sein: Der Name des ausstellenden Arztes und des Patienten, die einzelnen Medikamente, ihr Preis und der Zahlungsempfang gehören darauf. Wart ihr mit eurem Kind beim Zahnarzt, muss vom Arzt genau notiert werden, welche Zähne wie behandelt wurden.

Wichtig: Habt ihr das Gefühl, dass euer Kind nicht ausreichend gut versorgt ist oder man euch übers Ohr hauen will, dann holt eine zweite Meinung ein! Ein Krankenhaus ist generell eine bessere Wahl als eine kleine Arztpraxis, private Krankenhäuser wiederum sind in vielen Ländern besser ausgestattet als staatliche.

 

Erfahrungsbericht Geht es eurem Kind wirklich schlecht, solltet Ihr nicht zögern, eure Reise abzubrechen. In der vertrauten Heimat kuriert sich eine Krankheit schneller und sicherer aus, und als Eltern habt ihr zu Hause mehr Unterstützung, um selbst noch ein bisschen Erholung zu finden.

 

Wieder zu Hause – was jetzt zu tun ist

Gleich nach eurer Rückkehr solltet ihr Arzt- und Medikamentenrechnungen bei eurer Auslandsreisekrankenversicherung einreichen. Ein Anschlussbesuch beim Kinderarzt, der über den Arztbesuch im Ausland informiert werden sollte, ist ebenfalls anzuraten.

Die Urlaubstage, an denen ihr euer krankes Kind gepflegt habt, waren sicherlich nicht allzu erholsam – aber einen Anspruch auf Erstattung durch den Arbeitgeber habt ihr leider nicht. Da der Arbeitnehmer, wenn er Urlaub wegen eines erkrankten Kindes nimmt, außerdem nur 70 Prozent seines Bruttoverdienstes bezieht (das sogenannte Kinderkrankengeld), solltet ihr diese Information sogar besser für euch behalten.

Anders ist es, wenn ihr im Urlaub selbst krank werdet: Nachgewiesene Krankheitstage bei euch selbst werden vom Jahresurlaubsanspruch wieder abgezogen. Wenigstens ein kleiner Trost, wenn ihr euch bei eurem kleinen Pflegling auch noch angesteckt habt.


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Kommentar als Gast schreibenKommentar (1)

  • Was auch nicht schaden kann sind Wörtwerbücher in der entsprechenden Landessprache. Wer wie ich mal in Ungarn nach einer Apotheke suchen mußte, weiß was ich meine,

    Antworten | 27. November 2012

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