Elternzeit ist ReisezeitLangzeitreisen leichtgemacht: Wie ihr von der neuen Elternzeit-Regelung profitieren könnt

Die Bestimmungen zu Elternzeit und Elterngeld in Deutschland werden immer flexibler. Zum 1. Juli 2015 treten Regelungen in Kraft, die für reisefreudige Eltern hochinteressant sind. Wir haben euch die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

von KidsAway-Redaktion


Die Elternzeit eignet sich wunderbar, um euren Kindern die Welt zu zeigen. © Susanne Frank

Die Elternzeit eignet sich wunderbar, um euren Kindern die Welt zu zeigen.

© Susanne Frank

Junge Familien, die ihre Elternzeit für eine gemeinsame Reise nutzen, sind inzwischen ein gewohnter Anblick überall auf der Welt. Und das zu Recht, denn kaum etwas eröffnet euch so flexible Möglichkeiten zum gemeinsamen Reisen wie die Elternzeit. Doch welche besonderen Chancen zum Reisen mit Kind die deutsche Elternzeit-Regelung im Detail bietet, wissen immer noch nicht alle Eltern, zumal die diesbezüglichen Gesetze immer wieder angepasst werden. Deshalb beantworten wir hier kurz und knackig alle Fragen, die für das Reisen in der Elternzeit relevant sind und verraten euch, was sich durch die neueste Reform verbessert hat.

 

TippBeachtet bitte, dass Elternzeit und Elterngeld zwei voneinander unabhängige Themen sind. Das Wichtigste zum Elterngeld findet ihr im zweiten Teil dieses Beitrags oder auch auf der Seite DeinElterngeld.de.

 

Darf man denn überhaupt in der Elternzeit reisen?

Ja, ja und nochmals ja! Lasst euch nicht von kritischen Zeitgenossen verunsichern. Tausende deutscher Eltern nutzen ihre Elternzeit mittlerweile für eine Familienreise. Ihr findet dazu zahllose Berichte im Internet, und selbst ein Handbuch zum Thema „Reisen in der Elternzeit“ ist auf dem Markt.

 

ErfahrungsberichtOffizielle Bedingung für den Bezug des Elterngeldes ist nur ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland. Was nicht heißt, dass ihr euch dort die Elternzeit über aufhalten müsst.

Es bedeutet lediglich, dass ihr auch bei einer Langzeitreise euren deutschen Wohnsitz nicht abmelden dürft, wenn ihr keine Probleme mit der Elterngeldstelle bekommen wollt. In einem anderen Artikel zum Elterngeld haben wir dieses Thema bereits näher erläutert.

 

Macht euch auf jeden Fall klar, dass der Sinn der Elternzeit darin besteht, als Familie zusammenzuwachsen und euch, frei von anderen Verpflichtungen, um euer Kind kümmern zu können. Wo ginge dies besser als im Urlaub, wo ihr euch entspannt und ohne Alltagsstress voll und ganz auf euer Baby einlassen könnt?

Es spricht also weder juristisch noch moralisch irgendetwas gegen Reisen in der Elternzeit.

 

Können  beide Eltern Elternzeit nehmen?

Definitiv ja! Sowohl Vater als auch Mutter können pro Kind maximal drei Jahre Elternzeit nehmen, und zwar entweder getrennt oder gleichzeitig. Vor allem Letzteres dürfte für die Planung einer Familienreise von Bedeutung sein.

 

Muss die Elternzeit am Stück genommen werden?

Ein klares Nein! Hier wird es richtig interessant für eure Reiseplanung. Viele Eltern denken, dass eine Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes nicht mehr möglich ist. Weit gefehlt. Tatsächlich durfte man schon immer ein komplettes Jahr der Elternzeit  bis zum 8.Geburtstag des Kindes „aufheben“, muss dies jedoch direkt nach der Geburt angeben (ohne genauen Zeitpunkt).

Schwangere aufgepasst: Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, wurde diese Regelung sogar  noch verbessert. Dies ist für reiselustige Familien der interessanteste Teil der neuen Regelungen.

 

TippIn Zukunft darf man die Elternzeit sogar in drei statt wie bisher in zwei Blöcke aufspalten, und bis zu 24 Monate „aufsparen“, allerdings weiterhin bis maximal zum 8. Geburtstag des Kindes. Dafür muss auch nicht der Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt werden.

 

Achtung: Sind eure Kinder vor dem 1. Juli 2015 geboren, gilt aber weiterhin die alte Regelung, nach der die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt wird, wenn maximal ein Jahr der Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden soll.

Diese Regelung ermöglicht euch zum Beispiel eine längere Familienreise mit Vorschulkindern, völlig unabhängig von Schulferien und dem normalen 3-Wochen-Urlaub.

 

Wann muss man eine Elternzeit beantragen?

Vor dem dritten Geburtstag gilt eine Frist von 7 Wochen. Wenn ihr eine Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag eures Kindes nehmen wollt, müsst ihr dies 13 Wochen zuvor beantragen. Ab dem Zeitpunkt der Beantragung bis zum Ende der Elternteil genießt ihr Kündigungsschutz.

Nun stellt sich natürlich die Frage nach der Finanzierung einer Reise in der Elternzeit, denn Elternzeit bedeutet nicht automatisch Elterngeld. Eine Elternzeit nach dem dritten Geburtstag müsst ihr definitiv selbst finanzieren. Allerdings habt ihr dann ja auch ein paar Jahre Zeit zum Sparen. Manche Eltern hängen ihren Jahresurlaub an die Elternzeit und finanzieren so zumindest einen Teil ihrer Reise. Vielen Arbeitgebern ist das gar nicht unrecht.

Und ihr wisst ja: Je länger eine Reise, desto proportional günstiger wird sie.

Die meisten Eltern werden sich dennoch aus finanziellen Erwägungen für die klassische Form der Elternzeit im Anschluss an die Geburt entscheiden. Eine Familienreise lässt sich dann teilweise durch das Elterngeld finanzieren. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten.

Das Wichtigste vorweg: Elterngeld muss zusätzlich zur Elternzeit beantragt werden, man erhält es nicht automatisch!


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