Elternzeit ist ReisezeitLangzeitreisen leichtgemacht: Wie ihr von der neuen Elternzeit-Regelung profitieren könnt
Die Bestimmungen zu Elternzeit und Elterngeld in Deutschland werden immer flexibler. Zum 1. Juli 2015 treten Regelungen in Kraft, die für reisefreudige Eltern hochinteressant sind. Wir haben euch die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
von KidsAway-Redaktion
Die Elternzeit eignet sich wunderbar, um euren Kindern die Welt zu zeigen.
© Susanne Frank
Darf man denn überhaupt in der Elternzeit reisen?
Ja, ja und nochmals ja! Lasst euch nicht von kritischen Zeitgenossen verunsichern. Tausende deutscher Eltern nutzen ihre Elternzeit mittlerweile für eine Familienreise. Ihr findet dazu zahllose Berichte im Internet, und selbst ein Handbuch zum Thema „Reisen in der Elternzeit“ ist auf dem Markt.
Es bedeutet lediglich, dass ihr auch bei einer Langzeitreise euren deutschen Wohnsitz nicht abmelden dürft, wenn ihr keine Probleme mit der Elterngeldstelle bekommen wollt. In einem anderen Artikel zum Elterngeld haben wir dieses Thema bereits näher erläutert.
Macht euch auf jeden Fall klar, dass der Sinn der Elternzeit darin besteht, als Familie zusammenzuwachsen und euch, frei von anderen Verpflichtungen, um euer Kind kümmern zu können. Wo ginge dies besser als im Urlaub, wo ihr euch entspannt und ohne Alltagsstress voll und ganz auf euer Baby einlassen könnt?
Es spricht also weder juristisch noch moralisch irgendetwas gegen Reisen in der Elternzeit.
Können beide Eltern Elternzeit nehmen?
Definitiv ja! Sowohl Vater als auch Mutter können pro Kind maximal drei Jahre Elternzeit nehmen, und zwar entweder getrennt oder gleichzeitig. Vor allem Letzteres dürfte für die Planung einer Familienreise von Bedeutung sein.
Muss die Elternzeit am Stück genommen werden?
Ein klares Nein! Hier wird es richtig interessant für eure Reiseplanung. Viele Eltern denken, dass eine Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes nicht mehr möglich ist. Weit gefehlt. Tatsächlich durfte man schon immer ein komplettes Jahr der Elternzeit bis zum 8.Geburtstag des Kindes „aufheben“, muss dies jedoch direkt nach der Geburt angeben (ohne genauen Zeitpunkt).
Schwangere aufgepasst: Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, wurde diese Regelung sogar noch verbessert. Dies ist für reiselustige Familien der interessanteste Teil der neuen Regelungen.
Achtung: Sind eure Kinder vor dem 1. Juli 2015 geboren, gilt aber weiterhin die alte Regelung, nach der die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt wird, wenn maximal ein Jahr der Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden soll.
Diese Regelung ermöglicht euch zum Beispiel eine längere Familienreise mit Vorschulkindern, völlig unabhängig von Schulferien und dem normalen 3-Wochen-Urlaub.
Wann muss man eine Elternzeit beantragen?
Vor dem dritten Geburtstag gilt eine Frist von 7 Wochen. Wenn ihr eine Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag eures Kindes nehmen wollt, müsst ihr dies 13 Wochen zuvor beantragen. Ab dem Zeitpunkt der Beantragung bis zum Ende der Elternteil genießt ihr Kündigungsschutz.
Nun stellt sich natürlich die Frage nach der Finanzierung einer Reise in der Elternzeit, denn Elternzeit bedeutet nicht automatisch Elterngeld. Eine Elternzeit nach dem dritten Geburtstag müsst ihr definitiv selbst finanzieren. Allerdings habt ihr dann ja auch ein paar Jahre Zeit zum Sparen. Manche Eltern hängen ihren Jahresurlaub an die Elternzeit und finanzieren so zumindest einen Teil ihrer Reise. Vielen Arbeitgebern ist das gar nicht unrecht.
Und ihr wisst ja: Je länger eine Reise, desto proportional günstiger wird sie.
Die meisten Eltern werden sich dennoch aus finanziellen Erwägungen für die klassische Form der Elternzeit im Anschluss an die Geburt entscheiden. Eine Familienreise lässt sich dann teilweise durch das Elterngeld finanzieren. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten.
Das Wichtigste vorweg: Elterngeld muss zusätzlich zur Elternzeit beantragt werden, man erhält es nicht automatisch!
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- Seite 2: Was ihr über das Elterngeld wissen müsst
Wir haben eine hübsche Infografik erstellt, die zeigt, wie das neue ElterngeldPlus funktioniert, wer von der Regelung profitiert und warum die Faustformel “Doppelt so lange, aber halb so viel” kein Nullsummenspiel ist: http://www.spielplatzfreunde.com/elterngeldplus-gleichberechtigung/