Ausweisdokumente für KinderAnleitung: Wie beantrage ich einen Expresspass für Kinder?

Die Freude auf den bevorstehenden Urlaub ist groß, die Koffer schon gepackt - da fällt euch plötzlich ein, dass euer Kind noch keinen Pass hat oder dieser abgelaufen ist. Wir erklären euch, was zu tun ist, wenn es schnell gehen muss.

von KidsAway-Redaktion

Seite 2/3 Vorläufiger Reisepass und Reiseausweis
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Der vorläufige deutsche Reisepass verfügt über keinen Chip.  © BMI Bundesdruckerei - gemeinfrei

Der vorläufige deutsche Reisepass verfügt über keinen Chip.

© BMI Bundesdruckerei - gemeinfrei

Notfallplan B: vorläufiger Reisepass als kurzfristiger Passersatz

Bleibt selbst für die Ausstellung eines Expresspasses für euer Kind keine Zeit mehr, besteht noch die Möglichkeit, mit einem vorläufigen Reisepass zu verreisen. Dieser kann vom jeweiligen Bürgerbüro sofort ausgestellt werden, er ist allerdings nur ein Jahr gültig.

Notwendige Dokumente:

  • Für die Beantragung benötigt ihr dieselben Dokumente inkl. zwei Fotos wie beim normalen Kinderreisepass
  • Außerdem müsst ihr unbedingt eure vorhandenen Reiseunterlagen – wie etwa ein Flugticket – mitbringen, um nachzuweisen, dass die Ausstellung eines normalen Passes oder eines Expresspasses nicht mehr rechtzeitig möglich ist.
  • Solltet ihr einen neuen Pass für euer Kind benötigen, weil der alte verloren oder gestohlen wurde, braucht ihr überdies eine Verlustanzeige oder eine Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl.
  • Euer Kind muss auch hier bei der Beantragung dabei sein.

 

ErfahrungsberichtMit vorläufigem Pass in die USA reisen?

Wenn euer Kind nur einen vorläufigen Reisepass besitzt, benötigt es für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum – praktisch gesehen, heißt das also, ihr könnt es vergessen. Ob in anderen Reiseländern ein vorläufiger Reisepass anerkannt wird, erfahrt ihr auf der Seite des Auswärtigen Amts.

 

Kosten für einen vorläufigen Reisepass für euer Kind: 26 Euro (+ 1,50 Euro bei Verlust des vorherigen Passes für die Verlustanzeige)

 

ErfahrungsberichtAusstellung nur zu den Öffnungszeiten der Meldeämter!

Auch wenn die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses relativ schnell geht, müsst ihr die Zeit dafür einplanen.

Manchmal reicht sie trotzdem nicht mehr: Meistens gibt es nämlich keinen Sonn- oder Feiertagsnotdienst der Bürgerämter – was blöd ist, wenn ihr am Samstagabend bemerkt, dass euer Kind den für den Flug am Sonntagabend notwendigen Pass nicht hat.

 

Zwar ist es an vielen großen Flughäfen (etwa Frankfurt oder München) möglich, die Beantragung direkt vor Ort in die Wege zu leiten – doch müssen die Meldeämter dazu eben geöffnet haben. Sollte dies der Fall sein, wendet euch an die Bundespolizei am Flughafen, bei der ihr einen (anderen) Identitätsnachweis eures Kindes vorlegen müsst.

Die Bundespolizei stellt dann eine Bescheinigung zur Vorlage beim Passamt („Unbedenklichkeitsbestätigung) aus und leitet sie an die nächste Meldebehörde weiter, die im Einvernehmen mit eurer Heimatbehörde den vorläufigen Reisepass ausstellen kann. Notwendig sind außerdem zwei Lichtbilder.

Das dauert normalerweise etwa zwei Stunden – die Hin- und Rückfahrt zum jeweiligen Meldeamt sind dabei allerdings nicht eingerechnet!

 

Reiseausweis als Passersatz

Eine andere Möglichkeit, wenn euer Kind kein gültiges Reisedokument hat, ist der sogenannte Reiseausweis – dieser ist allerdings kein vollwertiger Ersatz für einen Reisepass und auch nicht mit dem vorläufigen Reisepass zu vergleichen. Er gilt generell nur für die Dauer der jeweiligen Reise und darf maximal für einen Monat ausgestellt werden.

Den „Reiseausweis als Passersatz“ kann die Bundespolizei – an den Flughäfen – oder die Grenzpolizei bei der Ausreise aus Deutschland innerhalb weniger Minuten ausstellen. Die Kosten belaufen sich auf 8 Euro.

Voraussetzungen: Die Identität eures Kindes und die deutsche Staatsbürgerschaft müsst ihr durch ein abgelaufenes Reisedokument (Kinderreisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder ein alter Kinderausweis) nachweisen können.

Allerdings wird der Reiseausweis nicht von allen Staaten anerkannt. Ohne Einschränkungen als Passersatz gültig ist er nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, für die Einreise zu touristischen Zwecken außerdem in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.

In Verbindung mit einem abgelaufenen „deutschen Grenzübertrittsdokument“ (also einem amtlichen Lichtbildausweis) gilt er auch in Kanada, Südkorea, Kroatien, Mexiko, Montenegro, Nigeria, der Schweiz, Serbien und Tunesien.


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